13.03.2025, 1544 Zeichen
Linz (OTS) - Eine Arbeiterin aus dem Bezirk Braunau war mehr als 18
Jahre lang in
verschiedenen Drehereien beschäftigt. Sie musste dort stets an
schweren Maschinen arbeiten und schwer heben, im Sommer teils bei
großer Hitze. Dennoch erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
ihre Tätigkeit nicht als Schwerarbeit an. Die AK klagte gegen diesen
Entscheid und gewann das Gerichtsverfahren im Sinne des AK-Mitglieds.
Zwischen 2005 und 2023 war die Hilfsarbeiterin aus dem Bezirk
Braunau in mehreren Drehereien tätig. In ihrer Arbeit musste sie
täglich schwere Maschinen betätigen, Werkstücke bis zu 10 kg händisch
zu den Maschinen tragen und in die Maschinen einspannen. Außerdem
musste sie regelmäßig schwere Drehspanncontainer schieben und per
Hand entleeren, im Sommer teils bei großer Hitze.
Die PVA erkannte diese körperlich anstrengende und
schweißtreibende Arbeit aber nicht als Schwerarbeit an. Voraussetzung
dafür ist schwere körperliche Arbeit, bei der Frauen an einem
achtstündigen Arbeitstag 1.400 kcal und Männer 2.000 kcal verbrennen.
Das sei bei der Arbeiterin aus Braunau nicht der Fall, so die
Begründung der PVA. Sie sprach der Arbeitnehmerin keinen einzigen
Schwerarbeitsmonat zu.
Dagegen ging die AK juristisch vor: Sie reichte Klage beim
Arbeits- und Sozialgericht ein. Die Sachverständigengutachten im
Gerichtsverfahren bestätigten letztlich, dass es sich bei dieser
Tätigkeit in den Drehereien um Schwerarbeit handelte. Das Gericht
stellte somit insgesamt 217 Schwerarbeitsmonate für den Zeitraum
zwischen 2005 und 2023 fest.
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