19.12.2024, 3592 Zeichen
St. Pölten (OTS) - Die Vorweihnachtszeit neigt sich dem Ende zu, der
Heilige Abend steht
vor der Tür. Adventkränze sind nun meist schon mehrere Wochen alt und
werden langsam trocken. Und auch der ein oder andere Christbaum
wartet schon länger auf seinen Einsatz. Gerade um Weihnachten kommt
es deshalb jedes Jahr zu zahlreichen Bränden, verursacht von Kerzen.
Das passierte auch einer Frau aus dem Bezirk Lilienfeld. Sie übersah
eine brennende Kerze, verließ das Haus - und die gesamte Küche
brannte ab. Die Versicherung lehnte die Übernahme des Schadens
zunächst ab. Zum Glück hat sich die Frau an die AK gewandt. „Unsere
Expert:innen haben erreicht, dass die Versicherung nach einer
neuerlichen Prüfung nun doch etwa die Hälfte des Schadens - 20.000
Euro - übernommen hat“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ
-Vorsitzender Markus Wieser.
Nur mal eben kurz aus dem Haus gegangen, war die Katastrophe
perfekt. Eine Frau aus dem Bezirk Lilienfeld hatte eine Kerze
übersehen, die sie zuvor angezündet hatte. Die Kerze löste einen
Brand aus - und verursachte einen enormen Schaden. Als sich die
Betroffene nach dem ersten Schock an ihre Versicherung wandte, fiel
sie aus allen Wolken. Denn die Versicherung lehnte die Übernahme des
Schadens ab. Die Begründung: Es handle sich um grobe Fahrlässigkeit
und diese sei nicht versichert. Von grober Fahrlässigkeit ist die
Rede, wenn es sich um „auffallende Sorglosigkeit“ handelt, das
bedeutet, wenn ein Fehler einem sorgfältigen Menschen in derselben
Situation keinesfalls passieren würde. Ein klassisches Beispiel dafür
ist das vergessene Öl auf der heißen Herdplatte. Im Gegensatz zu
leichter Fahrlässigkeit ist grobe Fahrlässigkeit erst in neueren
Verträgen standardmäßig meist mitversichert. In älteren, schon lange
bestehenden Verträgen ist sie oft von der Versicherung
ausgeschlossen. Außerdem ist es oft nicht einfach zu beurteilen,
welcher Grad an Fahrlässigkeit im Einzelfall vorliegt. So war es auch
bei dieser Betroffenen.
20.000 Euro für Betroffene
Verzweifelt wandte sich die Frau an die AK-Konsumentenberatung.
Es stellte sich heraus, dass die Frau nicht leichtfertig gehandelt
hatte, sondern aufgrund einer Erkrankung die Kerze vergessen hatte.
„Wir nahmen Kontakt mit der Versicherung auf und erklärten die
Sachlage. Die Versicherung hat nach unserer Intervention eingelenkt
und in diesem speziellen Fall einen Teil der Schadenssumme - 20.000
Euro - angeboten“, sagt Alexander Hosner, Versicherungsexperte der AK
Niederösterreich. Die Betroffene hat ihr persönliches
Weihnachtswunder schon erlebt - denn die Summe ist bereits auf ihrem
Konto eingetroffen.
AK-Tipps für eine sichere Weihnachtszeit:
-
Lassen Sie Kerzen, egal, ob auf Adventkränzen oder am Christbaum,
nur kurze Zeit brennen und niemals unbeaufsichtigt. Zünden Sie an
trockenen Kränzen oder Bäumen keine Kerzen mehr an.
-
Halten Sie ausreichend Abstand zu Vorhängen, Möbeln, Deko ein und
platzieren Sie Adventkränze auf einer feuerfesten Unterlage.
-
Achten Sie darauf, dass weder Adventkranz noch Christbaum Zugluft
ausgesetzt sind.
-
Stellen Sie einen Kübel mit Wasser bereit und/oder eine
Löschdecke. So könnten Sie im Fall des Falls schneller reagieren.
-
Die sicherste Variante ist LED-Beleuchtung. Achten Sie beim Kauf
aber auf geprüfte Qualität, um nicht mit Billigprodukten erst recht
wieder Risiko einzugehen.
-
Und: Checken Sie Ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich der
Deckungssummen und ob grobe Fahrlässigkeit versichert ist.
Bei Fragen und Anliegen ist die AK Konsumentenberatung unter 05
7171 23 000 und unter konsumentenberatung@aknoe.at für Sie
erreichbar.
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