Zugemailt von / gefunden bei: Bafin / ESMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Erklärung der ESMA zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Wertpapiermarktregulierungsbehörde der EU, erläutert die Vorschriften, die in Fällen gelten, in denen eine Person mit Sitz in oder außerhalb der EU Informationen verbreitet, die eine Anlageentscheidung über EU-Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) für ein breites Publikum vorschlagen. Die Verbreitung von Informationen würde beispielsweise den Austausch von Meinungen über den aktuellen oder künftigen Preis einer bestimmten Aktie umfassen.
Im EU-Recht wird dies als Anlageempfehlung bezeichnet.
Was ist eine Anlageempfehlung? Im EU-Recht wird eine Anlageempfehlung definiert als Informationen, die explizit oder implizit eine Anlagestrategie empfehlen oder vorschlagen, die sich auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder Emittenten bezieht, einschließlich einer Meinung zum gegenwärtigen oder künftigen Wert oder Preis solcher Instrumente, die für Vertriebskanäle oder die Öffentlichkeit bestimmt sind. Verbreitungskanäle können Analyseberichte, Artikel, traditionelle Medien oder sogar soziale Medien sein.
Wer sollte diese Erklärung lesen? Jeder der über eine beliebige Plattform Finanzanlagen in irgendeiner Art oder Form empfiehlt, und jede Person, die Anlageentscheidungen auf der Grundlage von Anlageempfehlungen auf jeglicher Plattform trifft. Dies gilt auch für die sozialen Medien.
Was ist das Problem? Das Potenzial, Investoren irrezuführen. Die Anlageempfehlungen müssen auf eine bestimmte – und transparente – Art und Weise erfolgen, damit die Anleger vor einer Anlageentscheidung Folgendes erkennen und bewerten können: 1) die Glaubwürdigkeit der Empfehlung – und wie objektiv sie ist; und 2) etwaige Interessen derjenigen, die die Empfehlungen abgeben. Auf diese Weise steht es jedermann frei, Meinungen zu äußern, ohne dabei möglicherweise anderen zu schaden.
Wer gibt Anlageempfehlungen ab? In der Regel handelt es sich um Unternehmen wie Banken und Broker, aber auch um Finanzanalysten. Andere Personen, die eine Anlagestrategie vorschlagen, könnten jedoch auch in Betracht gezogen werden, eine Anlageempfehlung abzugeben, wenn der Vorschlag für eine breitere Bekanntmachung gedacht ist. Dazu gehört auch die Veröffentlichung in den sozialen Medien. Darüber hinaus kann es, wenn man häufig Anlageempfehlungen erstellt, ein breites Publikum erreichen will und sich selbst als kompetent im Finanzbereich präsentiert, bedeuten, dass man als Experte betrachtet werden kann. In einem solchen Fall sind gesetzlich mehr Offenlegungspflichten vorgeschrieben.
Wo sind die Vorschriften? Die Vorschriften sind in der EU-Marktmissbrauchsverordnung enthalten. Sie schreiben vor, dass diejenigen, die eine Anlageempfehlung abgeben, ihre Identität offenlegen, Empfehlungen in objektiver Weise vorlegen und alle Beziehungen oder Umstände offenlegen, die ihre Objektivität beeinträchtigen würden. Von Experten müssen zusätzliche Regeln eingehalten werden.
Was geschieht, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Die Aufsichtsbehörden der EU verfolgen aktiv das Verhalten, die Aufträge und die Transaktionen von Anlegern am Markt. Im Anlassfall ermitteln sie. Werden die Vorschriften über Anlageempfehlungen nicht eingehalten, kann es Geldstrafen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen geben, die möglicherweise auch die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft umfassen kann.
20072
vorsicht_aufsicht_schaut_verstarkt_auf_anlageempfehlungen_in_sozialen_medien
Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Wienerberger, Flughafen Wien, Warimpex, Porr, AT&S, Palfinger, Strabag, Uniqa, Verbund, Pierer Mobility, Andritz, Frequentis, S Immo, Oberbank AG Stamm, Amag, Agrana, CA Immo, Erste Group, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, VIG.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)333774
inbox_vorsicht_aufsicht_schaut_verstarkt_auf_anlageempfehlungen_in_sozialen_medien
Captrace
Captrace ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich Investor Relations. Mit seinem System C◆Tace ermöglicht das Unternehmen dem Emittent größtmögliche Transparenz über seine Investorenstruktur zu erhalten. Durch den Service der Aktionärsidentifikation können Emittenten die Daten ihrer Investoren einfach und zuverlässig über das System C◆Trace von den Banken/Intermediären abfragen.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien
18.11.2021, 3848 Zeichen
Zugemailt von / gefunden bei: Bafin / ESMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Erklärung der ESMA zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Wertpapiermarktregulierungsbehörde der EU, erläutert die Vorschriften, die in Fällen gelten, in denen eine Person mit Sitz in oder außerhalb der EU Informationen verbreitet, die eine Anlageentscheidung über EU-Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) für ein breites Publikum vorschlagen. Die Verbreitung von Informationen würde beispielsweise den Austausch von Meinungen über den aktuellen oder künftigen Preis einer bestimmten Aktie umfassen.
Im EU-Recht wird dies als Anlageempfehlung bezeichnet.
Was ist eine Anlageempfehlung? Im EU-Recht wird eine Anlageempfehlung definiert als Informationen, die explizit oder implizit eine Anlagestrategie empfehlen oder vorschlagen, die sich auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder Emittenten bezieht, einschließlich einer Meinung zum gegenwärtigen oder künftigen Wert oder Preis solcher Instrumente, die für Vertriebskanäle oder die Öffentlichkeit bestimmt sind. Verbreitungskanäle können Analyseberichte, Artikel, traditionelle Medien oder sogar soziale Medien sein.
Wer sollte diese Erklärung lesen? Jeder der über eine beliebige Plattform Finanzanlagen in irgendeiner Art oder Form empfiehlt, und jede Person, die Anlageentscheidungen auf der Grundlage von Anlageempfehlungen auf jeglicher Plattform trifft. Dies gilt auch für die sozialen Medien.
Was ist das Problem? Das Potenzial, Investoren irrezuführen. Die Anlageempfehlungen müssen auf eine bestimmte – und transparente – Art und Weise erfolgen, damit die Anleger vor einer Anlageentscheidung Folgendes erkennen und bewerten können: 1) die Glaubwürdigkeit der Empfehlung – und wie objektiv sie ist; und 2) etwaige Interessen derjenigen, die die Empfehlungen abgeben. Auf diese Weise steht es jedermann frei, Meinungen zu äußern, ohne dabei möglicherweise anderen zu schaden.
Wer gibt Anlageempfehlungen ab? In der Regel handelt es sich um Unternehmen wie Banken und Broker, aber auch um Finanzanalysten. Andere Personen, die eine Anlagestrategie vorschlagen, könnten jedoch auch in Betracht gezogen werden, eine Anlageempfehlung abzugeben, wenn der Vorschlag für eine breitere Bekanntmachung gedacht ist. Dazu gehört auch die Veröffentlichung in den sozialen Medien. Darüber hinaus kann es, wenn man häufig Anlageempfehlungen erstellt, ein breites Publikum erreichen will und sich selbst als kompetent im Finanzbereich präsentiert, bedeuten, dass man als Experte betrachtet werden kann. In einem solchen Fall sind gesetzlich mehr Offenlegungspflichten vorgeschrieben.
Wo sind die Vorschriften? Die Vorschriften sind in der EU-Marktmissbrauchsverordnung enthalten. Sie schreiben vor, dass diejenigen, die eine Anlageempfehlung abgeben, ihre Identität offenlegen, Empfehlungen in objektiver Weise vorlegen und alle Beziehungen oder Umstände offenlegen, die ihre Objektivität beeinträchtigen würden. Von Experten müssen zusätzliche Regeln eingehalten werden.
Was geschieht, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden? Die Aufsichtsbehörden der EU verfolgen aktiv das Verhalten, die Aufträge und die Transaktionen von Anlegern am Markt. Im Anlassfall ermitteln sie. Werden die Vorschriften über Anlageempfehlungen nicht eingehalten, kann es Geldstrafen oder weitere Aufsichtsmaßnahmen geben, die möglicherweise auch die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft umfassen kann.
20072
vorsicht_aufsicht_schaut_verstarkt_auf_anlageempfehlungen_in_sozialen_medien
Was noch interessant sein dürfte:
Inbox: Valneva: OK von der EU-Kommission für mind. 60 Mio. Dosen vom Covid-Impfstoff VLA2001 ist da
Inbox: TTI-Group Jobbarometer: Viele Unternehmen haben den Ernst der Lage noch nicht erkannt
Inbox: ESG-Investments: Wenn man Unternehmen plötzlich ausschliessen muss
Inbox: Kathrein Privatbank: Inflation bleibt das heisse Thema
Inbox: IVA: Ökosoziale Steuerreform bringt für Anleger bisher wenig
Inbox: Wemove Runningstore eröffnet am 3.3.2022 im Donauzentrum den größten Laufshop Österreichs
Inbox: ICT Poland sorgt für den nächsten Andritz-Auftrag
Inbox: Marinomed: Konvertierungsmeldung aus dem Funding Programm
Audio: Marinomed-CEO Andreas Grassauer: "Wir werden jedes Jahr im Winter eine Corona Welle haben"
Wiener Börse Party #637: Egalite Addiko und Marinomed, AT&S nach 2 Monaten zurück, 19 Jahre RBI an der Börse, Strabag top
1.
Ausblick, Fernrohr, Himmel
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Wienerberger, Flughafen Wien, Warimpex, Porr, AT&S, Palfinger, Strabag, Uniqa, Verbund, Pierer Mobility, Andritz, Frequentis, S Immo, Oberbank AG Stamm, Amag, Agrana, CA Immo, Erste Group, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, VIG.
Captrace
Captrace ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich Investor Relations. Mit seinem System C◆Tace ermöglicht das Unternehmen dem Emittent größtmögliche Transparenz über seine Investorenstruktur zu erhalten. Durch den Service der Aktionärsidentifikation können Emittenten die Daten ihrer Investoren einfach und zuverlässig über das System C◆Trace von den Banken/Intermediären abfragen.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab.
Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.
Newsletter abonnieren
Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)
per Newsletter erhalten
AT0000A2C5J0 | |
AT0000A38NH3 | |
AT0000A2QS86 |
Wiener Börse Party #621: Voll Komplexes bei der RBI, ziemlich Komplexes bei der Addiko Bank und Verbund unter Druck
Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse....
Ed van der Elsken
Liebe in Saint Germain des Pres
1956
Rowohlt
Sebastián Bruno
Duelos y Quebrantos
2018
ediciones anómalas
Federico Renzaglia
Bonifica
2024
Self published