04.12.2020, 4110 Zeichen
Wirecard: Der Kampf fängt erst an. Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals steht gut fünf Monate nach der Insolvenzanmeldung weitgehend am Anfang. Bei EY schlägt die DSW hingegen einen anderen Weg ein, als die meisten Anwälte.
Die Schockwellen des wohl größten Betrugsfalls der deutschen Wirtschaftsgeschichte sind immer noch deutlich spürbar. Es wird einige Zeit ins Land gehen, bis endgültig klar ist, welche Folgen und Konsequenzen der Fall auf ju- ristischer, politischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Ebene nach sich ziehen wird. Am schnellsten hat die Deutsche Börse mit der Reform des DAX reagiert, die ja zu einem nicht unerheblichen Teil auf dem Absturz des einstigen Börsenstars Wirecard beruht. Besonders die Tatsache, dass das Unternehmen noch etliche Wochen nach der Insolvenz sowie der Inhaftierung des Ex-Vorstandschefs Markus Braun und der filmreifen Flucht seines mutmaßlichen Komplizen Jan Marsalek im deutschen Leitindex notiert war, hat den Druck massiv erhöht. Für die geschädigten Anlegerinnen und Anleger heißt es dagegen, sich in Geduld zu üben.
Forderungen der Wirecard-Geschädigten summieren sich auf über 12 Milliarden Euro. Was die möglichen Anspruchsgegner angeht, also die Parteien, von denen Betroffene Schadenersatz fordern könnten, gibt es zumindest bei der Wirecard AG selbst mittlerweile ein wenig mehr Klarheit. Die Informationen, die im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung zu hören waren, bestätigen unsere Befürchtungen, dass bei dieser Adresse nicht viel zu holen sein wird. Am 18. November fand dieses Treffen – trotz Corona als Präsenzveranstaltung – im Münchner Löwenbräukeller statt. Obwohl rund 11.500 Geschädigte Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hatten, waren insgesamt nur 74 Gläubigervertreter vor Ort. Was die Anwesenden an Forderungen im Gepäck hatten, hatte es dann aber in sich: Allein die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank DWS meldete eine Schadenssumme von rund 600 Millio- nen Euro. Insgesamt summieren sich die Forderungen der Geschädigten auf 12,4 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu nimmt sich der kürzlich bekannt gewordene Verkauf des Wirecard-Kerngeschäfts an die spanische Santander für kolportierte 100 Millionen Euro doch eher winzig aus.
Geschädigte Anleger auf jeden Fall noch aktiv werden. Selbst wenn es dem Insolvenzverwalter gelingt, die rund 1 Milliarde Euro zu realisieren, von denen Schätzungen ausgehen, bleibt es doch ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotzdem raten wir jedem geschädigten Aktionär, seine Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das geht – obwohl die Frist dafür eigentlich bereits am 26. Oktober abgelaufen ist – auch jetzt noch. Für eine solche nachträgliche Anmeldung fällt lediglich eine geringe Gebühr beim Insolvenzgericht an. Betroffene Aktionäre erhielten sich so zumindest die Chance auf eine – wenn wahrscheinlich auch geringe – Kompensation ihres erlittenen Schadens.
Weniger Klarheit gibt es bei der zweiten Adresse, auf die sich viele der Schadenersatzforderungen konzentrieren: Die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft EY. Zwar haben etliche Anwälte bereits Klagen gegen das Unternehmen ange- strengt, doch ob es gelingt, sich am Ende damit vor Gericht durchzusetzen, ist fraglich. Wir streben bei EY einen anderen Weg an. Es geht dabei um die Einrichtung einer Vergleichsplattform. Wir wollen eine europaweit agierende Non-Profit-Stiftung aufsetzen, die dann mit den einzelnen EY-Landesgesellschaften Vergleiche abschließen kann. Das so zusammenkommende Geld soll in einen Fonds fließen, der anschließend an geschädigte Anleger ausgeschüttet wird. Für Betroffene ließe sich so mehr erreichen als über den Klageweg. Mit einer offenen Vergleichsplattform kann das ganze Unternehmen EY in Verantwortung genommen werden, statt wie auf dem Klageweg, immer nur gegen einzelne Länderorganisationen vorzugehen. Interesse an einer solchen Lösung sei bei EY durchaus vorhanden: Für das Unternehmen geht es um die gerade in dieser Branche wichtige Reputation und damit schlicht um das Überleben.
(Der Input von Marc Tüngler für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 04.12.)
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