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Inbox: Coronavirus: Lockerungen für den Sport


23.04.2020

Zugemailt von / gefunden bei: oepc (runplugged-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch runplugged.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Ein erster Schritt zurück zur Normalität: Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler gab Mittwochvormittag im Bundeskanzleramt Ausnahmeregelungen für BerufssportlerInnen bekannt. Die erste Öffnung von Trainingsstätten ab 20. April betrifft österreichweit mehr als 900 Athletinnen – inklusive Olympia- und Paralympics-SportlerInnen, AthletInnen von nicht-olympischen Sportarten, 300 Heeres- und 60 Polizeisportler bzw. 300 Bundesliga-Fußballer.

Ähnliche Stufenpläne gibt es auch in Norwegen und Deutschland. „Erfreulich ist, dass damit jetzt auch bei uns im Sport wieder Bewegung kommt“, stellt der Bundesminister klar. „Weniger erfreulich, dass wir derzeit von Sportveranstaltungen mit Zuschauern klaren Abstand nehmen müssen.“

Die wichtigsten Auflagen für Österreichs Top-AthletInnen ab 20. April:

1) Die AthletInnen müssen mit Sport Einkünfte erzielen und in ihrer Sportart hochklassige internationale Wettkämpfe bestreiten.

2) Im Sport gilt: Mindestens 2 Meter Abstand halten – immer.

3) Für Indoor-Trainingseinheiten (z.B. in der Kraftkammer) sind pro Athlet 20 Quadratmeter vorzusehen. Die BetreuerInnen dürfen vor Ort mit dabei sein.

„Wir unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung. Für die Sportlerinnen und Sportler bedeuten die neuen Spielregeln Erleichterungen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Im Zeichen der Inklusion ist es besonders erfreulich, dass auch BehindertensportlerInnen von den neuen Auflagen profitieren“, sagen ÖPC-Präsidentin Maria Rauch-Kallat und ÖPC-Generalsekretärin Petra Huber.

Erste Erleichterungen für den Breitensport – ausnahmslos für Aktivitäten im Freien – soll es ab 1. Mai geben (u.a. für LA-Anlagen, Tennisplätze, Pferdesport- und Schießanlagen). Um die aktuellen Gesundheits-Auflagen einhalten zu können, sind – so Kogler – „die Einhaltung von 10 Punkten notwendig. Das beinhaltet beim Tennis zum Beispiel die eigenen Bälle zu markieren, das Verhalten am Netz, das Aufstellen von Desinfektionsspendern usw. Beim Radfahren sollte man 20 Meter Abstand halten, beim Laufen 10 m, beim Schnellgehen 5 m.

„Wir werden unseren Fahrplan alle 3, 4 Wochen neu evaluieren. Wenn die Zahlen nicht so erfreulich sind, gibt es natürlich eine Notbremse“, fügt der Vizekanzler an. Auch ein Sport-Hilfsfonds wird eingerichtet, die Abwicklung wird über die Bundes-Sport GmbH abgewickelt.

Lockerungen für den Sport (Bild: oepc)



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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    23.04.2020, 2725 Zeichen

    23.04.2020

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    1) Die AthletInnen müssen mit Sport Einkünfte erzielen und in ihrer Sportart hochklassige internationale Wettkämpfe bestreiten.

    2) Im Sport gilt: Mindestens 2 Meter Abstand halten – immer.

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