12.11.2019, 4728 Zeichen
Die dunkle Macht (1). Die Pressekonferenz der CCC (Concord Card Casino) am 11.11.19 rief leidvolle Erinnerungen an BWIN hervor. Auch für andere Glücksspielunternehmen war das Streben nach fairen Wettbewerbsbedingungen ein Kampf gegen die Windmühlen. Freilich nicht nur in Europa, überall versucht der Staat, sein Monopol zu behalten. Wenn es nicht mit fairen Mitteln gelingt, dann halt mit unfairen, der Zweck heiligt die Mittel. Trotz des "Vereinten Europa", des "Gemeinsamen Marktes", der "Dienstleistungsfreiheit" müssen wir zusehen, wie die EU als Papiertiger nicht einmal laut brüllt: die einzelnen Staaten sabotieren die Idee des Vereinten Europa, wo sie nur können. Am Glücksspiel sehen wir die vielleicht frechsten akrobatischen Verrenkungen des "Rechtsstaats", um jeder aufkeimenden Konkurrenz den Garaus zu machen. Einen großen Teil der am 11.11.19 vorgetragenen Geschichte kenne ich bereits seit längerem aus erster Hand, daher verzichte ich auf den Konjunktiv, ein großer Teil sind mir bekannte Fakten. Nur bei den Gerichtsurteilen bin ich nicht sicher, dass ich mich nicht verhört habe, es könnte im Einzelfall statt dem VfGH auch der VwGH gewesen sein und umgekehrt. CCC ist nicht börsenotiert. Ich hätte sie gerne an der Börse, aber im Moment wäre es Venture Capital, solange die Republik ihnen jederzeit das Licht ausblasen kann. Später, in ruhigem Fahrwasser, wenn Österreich aufhört, ein erfolgreiches Unternehmen mit 600 Arbeitsplätzen zu torpedieren, würde ich mich freuen, wenn wir über einen Börsegang reden, ich wäre dabei. Unter meinen Lesern sind auch Pokerspieler, das Schicksal von CCC ist ihnen nicht egal. Und niemand weiß besser als sie: Pokern ist kein Glücksspiel, Pokern ist ein Geschicklichkeitsspiel!
Die Pressekonferenz dauerte zwei Stunden. Alle namhaften Medien waren anwesend: Krone, Kurier, boerse-social.com. Einen sehr ausführlichen Vortrag, gleich zu Beginn, hielt Prof. Thomas Klicka. Er erklärte, dass bei der CCC 30 Mio. Euro Jahresumsatz zu 600 Mio. Euro Abgabenschuld aus der Glücksspielabgabe geführt haben. Es herrscht immer noch die Meinung vor, dass dem Staat beim Glücksspiel die Normsetzung frei steht, das aber ist eine ganz krasse Fehleinschätzung. 1994 hat der EuGH ausgeführt, dass Glücksspiel nicht ins Polizei- und Sicherheitsrecht gehört, es ist ein Wirtschaftszweig, der der Dienstleistungsfreiheit unterliegt. Gleichzeitig hat der EuGH in seiner Gerichtsentscheidung gesagt, dass man diese Dienstleistungsfreiheit nur bei konkretem Allgemeininteresse aussetzen darf, und zwar aus den zwei Sachgründen Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung des Spielsuchtrisikos. Kohärenzprüfung heißt, dass die Nationalstaaten sich nicht widersprüchlich verhalten dürfen, also nicht auf der einen Seite ihren eigenen Glücksspielanbieter fördern und andererseits andere aus dem Markt drängen. Das ist inkohärent. Die Grundfreiheit im Europarecht dürfen wir nicht geringschätzen, die Dienstleistungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut im Europarecht. Das ist eine gegebene rechtliche Tatsache.
2010 ist (fürs Pokern) eine Glücksspielabgabe von 16% geschaffen worden. Diese Glücksspielabgabe ist nicht von dem zu leisten, was CCC selbst einnimmt, die Abgabenbehörde will diese Abgabe von allen Spieleinsätzen der Pokerspieler insgesamt haben. CCC ist aber nur der Dealer, dieser bekommt nur das Kartengeld. Eine Abgabe in Höhe des mehrfachen Umsatzes ist eine "Erdrosselungsabgabe". Anm: Dieses Wort gibt es tatsächlich im Abgabenrecht.
Für CCC, ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, wurde ein Insolvenzverfahren durchgeführt. Im Jahr 2018, nach einem Dutzend oder mehr Steuerbescheiden, wurde wieder ein Steuerbescheid aufgehoben. Die anderen 16 aber sind rechtskräftig, die die Grundlage für das Insolvenzverfahren waren. Auch wenn das ganze 2018 als unrecht erkannt wurde. Laut Glücksspielgesetz gilt diese Art der Berechnung dieser Abgabe für reine Pokeranbieter, bei Spielbanken wird diese Abgabe nach einer ganz anderen Modalität berechnet: 30% vom Ergebnis Einnahmen minus Ausgaben. Das erscheint jedem, der nicht ein Auge verschließt, problematisch. Man kann ja auch nicht OMV und Shell unterschiedlich besteuern, nur weil das eine Unternehmen teilweise dem Staat gehört. Ein VfGH-Erkenntnis sagt: "Ja, das ist eine hohe Abgabe, aber es ist eine unternehmerische Entscheidung, ob man das macht oder nicht."
Es bleibt spannend. Das sind etwa 40% der Geschichte. Morgen erfahren wir von Peter Zanoni, was es mit der "dunklen Macht" auf sich hat und welcher Politiker mit Rückgrat sich als einziger gegen die Anlassgesetzgebung stellen wollte, die darauf abzielt, CCC ein für allemal zuzudrehen.
(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 12.11.)
Börsepeople im Podcast S24/09: Bernadette Händlhuber
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