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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.12.2018, 10439 Zeichen

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Kapitalerhöhung/Restrukturierung
Linz - Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand der voestalpine AG am 3. Dezember 2018 beschlossen, von seiner Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.200.000 neuer, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) und somit um rund 1,25 % zu erhöhen. Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der Börsenschlusskurse der voestalpine-Aktie in den letzten 5 Handelstagen vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018. Die neu geschaffenen Aktien dienen dem Ausbau und der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms des voestalpine-Konzerns. Zur Übernahme der Aktien wurde daher unter Ausschluss des Bezugsrechtes sämtlicher anderer Aktionäre nur die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zugelassen, welche die Aktien für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Mitarbeiter hält. Diese Mitteilung stellt somit weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine AG dar. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist in 178.549.163 Aktien zerlegt. Der Anteil der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung steigt von bisher rund 12,52% auf 13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien). Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bis Ende März 2019 geplant.
Nachfolgend finden sie den vollständigen Bericht des Vorstandes der voestalpine AG zum Bezugsrechtsausschluss. Diesen Bericht sowie weitere Details zur Veröffentlichung finden sich zudem auf der Website http://www.voestalpine.com http://www.voestalpine.com/ unter Investoren bzw. steht Ihnen die Investor Relations-Abteilung der voestalpine AG unter +43/50304/15-9949 für Fragen zur Verfügung.
Bericht des Vorstands der voestalpine AG (FN 66209 t) gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG
1. Allgemeines In der am 2. Juli 2014 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 30. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 31.330.923,02, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 auf den Inhaber lautende Stück Stammaktien (Stückaktien) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Die jeweilige Ausübung, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sowie ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechtes sind vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (siehe § 4 Abs 2b der Satzung der voestalpine AG in der Fassung vom 23.März 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG bisher zweimal Gebrauch gemacht. Erstmals mit Beschluss vom 9. März 2015 dahingehend, dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.542.052,14 auf EUR 317.851.287,79 durch Ausgabe von 2.500.000 neuer auf Inhaber lautende Stammaktien erhöht wurde. Mit Beschluss des Vorstandes vom 6. März 2017 wurde von dieser Ermächtigung erneut Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 2.543.549,20 auf EUR 320.394.836,99 durch Ausgabe von 1.400.000 neuer auf Inhaber lautende Stammaktien erhöht.
2. Beschluss des Vorstands In Entsprechung der unter Punkt 1 angeführten Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, am 3. Dezember 2018 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von derzeit EUR 320.394.836,99 um EUR 3.997.004,00 auf EUR 324.391.840,99 durch Ausgabe von 2.200.000 Stück neuer auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einer Gewinnberechtigung ab 1. April 2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Dies entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals um (gerundet) 1,25%. Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt und ist zur Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018. Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde ausschließlich der Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung mit der Verpflichtung zugelassen, diese Aktien treuhändig entsprechend den Bestimmungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der voestalpine AG oder einer mit ihr verbundenen Gesellschaft zu halten. Das Bezugsrecht sämtlicher anderer Aktionäre wurde ausgeschlossen.
3. Zum Ausschluss des Bezugsrechtes Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Dementsprechend hat die voestalpine bereits im Jahr 2000 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt und dieses seither kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,52 % des Grundkapitals der voestalpine AG. Die Stiftung übt darüber hinaus die Stimmrechte von rund 1,28% Privataktien von ehemaligen und aktuellen Konzernmitarbeitern aus. Mit der Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine wird einerseits ein stabiler Aktionär der voestalpine AG ermöglicht. Andererseits wird die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht und die Mitarbeiter profitieren als Aktionäre vom Erfolg des Unternehmens. Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im Wesentlichen auf einer Verwendung von Teilen der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von Mitarbeitern zur Zuteilung in Aktien der voestalpine AG, wobei in einem ersten Schritt Aktien von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und auf einem Eigenkonto gehalten werden. In einem zweiten Schritt werden die Aktien an Mitarbeiter jährlich unter Berücksichtigung und Ausnutzung steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die an Mitarbeiter zugeteilten Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter auf eigens für die Mitarbeiter eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das Stimmrecht für sämtliche von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung gehaltenen Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt, die Dividenden aus den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien stehen den Mitarbeitern zu. Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen hat, aus dem voestalpine Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. Pensionierung) aus, erhält dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, die die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für sie/ihn gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der Mitarbeiterbeteiligung an der voestalpine AG ist daher nicht konstant, sondern verringert sich in Folge einer in jedem Unternehmen bestehenden Mitarbeiterfluktuation. Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von (gerundet) 1,25% dient der Absicherung der grundsätzlich vom Vorstand und auch der Belegschaft angestrebten Beteiligung von zumindest 10% der Mitarbeiterbeteiligung am Grundkapital der voestalpine AG. Zudem wird mit der Kapitalerhöhung die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich) auf 13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien) des Grundkapitals der voestalpine AG erhöht. Dieses Beteiligungsausmaß wird sich künftig entsprechend der Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern reduzieren, sofern die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht weitere Aktien der voestalpine AG erwirbt. Gemäß § 153 Abs. 5 AktG stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen ausreichenden Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre dar. Der Ausschluss ist darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, da
(i)das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den oben angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist,
(ii)der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet ist, das Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise erreicht werden kann sowie
(iii) der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum oder nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen und es entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der Ausgabebetrag pro Aktie der Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018 ist. Mit diesem Durchschnittskurs wird sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro Aktie der Bewertung des Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr der Verwässerung der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls nicht, da die Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre jederzeit am Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß erwerben können, die ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht.
Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich gerechtfertigt.
Linz, im Dezember 2018 Der Vorstand

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2092/5/10238294/0/Be...
Emittent: voestalpine AG voestalpine-Straße 1 A-4020 Linz Telefon: +43 50304/15-9949 FAX: +43 50304/55-5581 Email: IR@voestalpine.com WWW: www.voestalpine.com ISIN: AT0000937503 Indizes: ATX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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    Linz - Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand der voestalpine AG am 3. Dezember 2018 beschlossen, von seiner Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.200.000 neuer, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) und somit um rund 1,25 % zu erhöhen. Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der Börsenschlusskurse der voestalpine-Aktie in den letzten 5 Handelstagen vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018. Die neu geschaffenen Aktien dienen dem Ausbau und der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms des voestalpine-Konzerns. Zur Übernahme der Aktien wurde daher unter Ausschluss des Bezugsrechtes sämtlicher anderer Aktionäre nur die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zugelassen, welche die Aktien für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Mitarbeiter hält. Diese Mitteilung stellt somit weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine AG dar. Mit Durchführung der Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist in 178.549.163 Aktien zerlegt. Der Anteil der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung steigt von bisher rund 12,52% auf 13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien). Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bis Ende März 2019 geplant.
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    1. Allgemeines In der am 2. Juli 2014 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 30. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 31.330.923,02, allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 17.244.916 auf den Inhaber lautende Stück Stammaktien (Stückaktien) gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erhöhen. Die jeweilige Ausübung, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen sowie ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechtes sind vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen (siehe § 4 Abs 2b der Satzung der voestalpine AG in der Fassung vom 23.März 2017). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG bisher zweimal Gebrauch gemacht. Erstmals mit Beschluss vom 9. März 2015 dahingehend, dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.542.052,14 auf EUR 317.851.287,79 durch Ausgabe von 2.500.000 neuer auf Inhaber lautende Stammaktien erhöht wurde. Mit Beschluss des Vorstandes vom 6. März 2017 wurde von dieser Ermächtigung erneut Gebrauch gemacht und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 2.543.549,20 auf EUR 320.394.836,99 durch Ausgabe von 1.400.000 neuer auf Inhaber lautende Stammaktien erhöht.
    2. Beschluss des Vorstands In Entsprechung der unter Punkt 1 angeführten Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, am 3. Dezember 2018 beschlossen das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von derzeit EUR 320.394.836,99 um EUR 3.997.004,00 auf EUR 324.391.840,99 durch Ausgabe von 2.200.000 Stück neuer auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einer Gewinnberechtigung ab 1. April 2018 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Dies entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals um (gerundet) 1,25%. Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 29,24 festgelegt und ist zur Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018. Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde ausschließlich der Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung mit der Verpflichtung zugelassen, diese Aktien treuhändig entsprechend den Bestimmungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der voestalpine AG oder einer mit ihr verbundenen Gesellschaft zu halten. Das Bezugsrecht sämtlicher anderer Aktionäre wurde ausgeschlossen.
    3. Zum Ausschluss des Bezugsrechtes Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne ihren Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Dementsprechend hat die voestalpine bereits im Jahr 2000 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt und dieses seither kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,52 % des Grundkapitals der voestalpine AG. Die Stiftung übt darüber hinaus die Stimmrechte von rund 1,28% Privataktien von ehemaligen und aktuellen Konzernmitarbeitern aus. Mit der Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine wird einerseits ein stabiler Aktionär der voestalpine AG ermöglicht. Andererseits wird die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht und die Mitarbeiter profitieren als Aktionäre vom Erfolg des Unternehmens. Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im Wesentlichen auf einer Verwendung von Teilen der kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von Mitarbeitern zur Zuteilung in Aktien der voestalpine AG, wobei in einem ersten Schritt Aktien von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und auf einem Eigenkonto gehalten werden. In einem zweiten Schritt werden die Aktien an Mitarbeiter jährlich unter Berücksichtigung und Ausnutzung steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die an Mitarbeiter zugeteilten Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung für die Mitarbeiter auf eigens für die Mitarbeiter eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das Stimmrecht für sämtliche von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung gehaltenen Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt, die Dividenden aus den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien stehen den Mitarbeitern zu. Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen hat, aus dem voestalpine Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. Pensionierung) aus, erhält dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, die die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für sie/ihn gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der Mitarbeiterbeteiligung an der voestalpine AG ist daher nicht konstant, sondern verringert sich in Folge einer in jedem Unternehmen bestehenden Mitarbeiterfluktuation. Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von (gerundet) 1,25% dient der Absicherung der grundsätzlich vom Vorstand und auch der Belegschaft angestrebten Beteiligung von zumindest 10% der Mitarbeiterbeteiligung am Grundkapital der voestalpine AG. Zudem wird mit der Kapitalerhöhung die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich) auf 13,58% (zuzüglich rund 1,27% Privataktien) des Grundkapitals der voestalpine AG erhöht. Dieses Beteiligungsausmaß wird sich künftig entsprechend der Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern reduzieren, sofern die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht weitere Aktien der voestalpine AG erwirbt. Gemäß § 153 Abs. 5 AktG stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen ausreichenden Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre dar. Der Ausschluss ist darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, da
    (i)das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den oben angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist,
    (ii)der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet ist, das Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine zu erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise erreicht werden kann sowie
    (iii) der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum oder nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen und es entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der Ausgabebetrag pro Aktie der Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 5 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 3. Dezember 2018 ist. Mit diesem Durchschnittskurs wird sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro Aktie der Bewertung des Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr der Verwässerung der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls nicht, da die Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre jederzeit am Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß erwerben können, die ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht.
    Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich gerechtfertigt.
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