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Die Coca-Cola Company übernimmt Costa

Nachrichtenquelle Business Wire



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02.09.2018, 19260 Zeichen

Die Coca-Cola Company gab heute den Abschluss einer definitiven Vereinbarung bekannt, nach der das Unternehmen Costa Limited übernehmen wird, ein in London im Jahr 1971 gegründetes Unternehmen, das sich zu einer der größten Kaffeemarken auf der ganzen Welt entwickelt hat.

Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20180902005032/de/

Der Kauf von Costa von der Muttergesellschaft Whitbread PLC wird mit 5,1 Milliarden US-Dollar bewertet und gibt Coca-Cola eine starke Kaffee-Plattform in Teilen Europas, im Asien-Pazifik-Raum, im Nahen Osten und in Afrika mit weiteren Expansionsmöglichkeiten. Der Geschäftsbetrieb von Costa umfasst eine führende Marke, nahezu 4.000 Verkaufsstellen mit hochqualifizierten Baristas, einen Kaffeevertrieb, Kaffee-für-zu-Hause-Formate sowie die hochmoderne Kaffeerösterei von Costa.

Für Coca-Cola bringt die Akquisition eine skalierbare Kaffeeplattform mit entscheidenden Kompetenzen in einer wachstumsstarken Trendkategorie. Costa gilt als die führende Kaffeemarke im Vereinigten Königreich und hat eine zunehmende Präsenz in China und anderen Märkten. Costa bietet mit der Marke Costa Express Kaffee in Barista-Qualität und hat eine solide Präsenz an verschiedenen Verkaufsstellen wie Tankstellen, Kinos und Reisezentren. Costa verfügt über weiteres Expansionspotenzial, in verschiedenen Formaten, mit Kunden über das gesamte Coca-Cola-System hinweg.

Durch die Übernahme wird dem vorhandenen Kaffeeangebot von Coca-Cola eine weitere führende Marke und Plattform hinzugefügt. Zu dem Portfolio zählt bereits die marktführende Marke Georgia in Japan sowie Kaffeeprodukte in vielen anderen Ländern.

Costa bietet Coca-Cola zudem eingehendes Know-how über die gesamte Kaffee-Wertschöpfungskette hinweg, einschließlich Beschaffung, Verkauf und Vertrieb. Dies wird die vorhandenen Kapazitäten im Coca-Cola-System ergänzen.

„Costa gibt Coca-Cola neue Kapazitäten und Know-how im Kaffeebereich, und unser System kann für die Marke Costa Wachstumschancen weltweit erzeugen“, so James Quincey, Präsident und CEO von Coca-Cola. „Heiße Getränke ist eines der wenigen Segmente des gesamten Getränkemarkts, in dem Coca-Cola keine globale Marke hat. Costa gibt uns mit einer starken Kaffeeplattform Zugang zu diesem Markt.“

Kaffee ist ein bedeutendes und wachsendes Segment des globalen Getränkemarkts. Weltweit bleibt Kaffee ein stark fragmentierter Markt und es gibt kein Unternehmen, das über alle Formate auf globaler Ebene hinweg tätig ist.

„Wir bei Costa freuen uns sehr, der Coca-Cola Company beitreten zu dürfen“, so Dominic Paul, Geschäftsführer von Costa. „Costa ist ein fantastisches Geschäft mit engagierten und leidenschaftlichen Mitarbeitern, einem großen Erfahrungsschatz und enormem globalen Potenzial. Als Teil des Coca-Cola-Systems sind wir in der Lage, unser Geschäft weiter und schneller auszubauen. Ich möchte mich ganz herzlich bei unseren Kunden und all denen bei Costa, die uns geholfen haben, unser Geschäft soweit aufzubauen, bedanken, und ich sehe dem nächsten spannenden Kapitel in der Vision von Costa – Inspiring the World to Love Great Coffee – erwartungsvoll entgegen.“

Einzelheiten zur Transaktion

Der Kaufpreis beträgt 3,9 Milliarden Britische Pfund. Dies entspricht etwa 5,1 Milliarden US-Dollar. Nach dem Abschluss wird die Coca-Cola Company alle sich im Umlauf befindenden Aktien von Costa Limited, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Whitbread, erwerben. Die Tochtergesellschaft umfasst sämtliche existierende Geschäftsbetriebe von Costa.

Whitbread wird die Zustimmung der Aktionäre zu der Transaktion voraussichtlich bis Mitte Oktober einholen. Der Abschluss des Geschäfts unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, wie etwa kartellrechtlichen Genehmigungen in der EU und in China, und wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2019 erfolgen.

Coca-Cola geht davon aus, dass die Transaktion im ersten Geschäftsjahr geringe positive Auswirkungen auf die Einkünfte haben wird, ohne Berücksichtigung von Angleichungen nach der Erwerbsmethode. Für das Geschäftsjahr 2018 (zum 1. März 2018) hat Costa Einnahmen und ein EBITDA von 1,3 Milliarden GBP bzw. 238 Millionen GBP erwirtschaftet. Dies entspricht Einnahmen von rund 1,7 Milliarden US-Dollar und einem EBITDA von 312 Millionen US-Dollar.

Weil Coca-Cola davon ausgeht, dass die Transaktion in der ersten Hälfte 2019 abgeschlossen wird, ändert sich die Prognose für 2018 nicht. Darüber hinaus bleiben die langfristigen Ziele des Unternehmens unverändert. Coca-Cola wird weitere Informationen im Rahmen einer umfassenden Prognose in einer Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des vierten Quartals 2018 liefern.

Berater

Rothschild fungierte als alleiniger Finanzberater der Coca-Cola Company. Clifford Chance war Rechtsberater der Coca-Cola Company und Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom fungierten als Steuerberater der Coca-Cola Company.

Informationen zur Telefonkonferenz für Investoren

Coca-Cola hält heute, am 31. August 2018 um 8:30 Uhr US-Ostküstenzeit (14:30 Uhr MESZ) eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten, um die Bekanntgabe zu erläutern. Weitere Materialien sind vor der Telefonkonferenz auf der Website des Unternehmens im Bereich „Investoren“ erhältlich: http://www.coca-colacompany.com. Ein Live-Webcast der Telefonkonferenz wird auf der Website des Unternehmens http://www.coca-colacompany.com im Bereich „Investoren“ angeboten. Eine Audio-Wiederholung in digitaler Form und eine Niederschrift stehen zum Herunterladen innerhalb von 24 Stunden nach der Telefonkonferenz zur Verfügung.

Über die Coca-Cola Company

Die Coca-Cola Company (NYSE: KO) ist ein reiner Getränkehersteller, der mit über 500 Marken in mehr als 200 Ländern und Territorien vertreten ist. Das Portfolio des Unternehmens umfasst außer den Coca-Cola-Marken einige der wertvollsten Getränkemarken der Welt, darunter AdeS (Sojagetränke), Ayataka (grüner Tee), Dasani (Wasser), Del Valle (Säfte und Nektar), Fanta, Georgia (Kaffee), Gold Peak (Tees und Kaffee), Honest Tea, Innocent (Smoothies und Säfte), Minute Maid (Säfte), Powerade (Sportgetränke), Simply (Säfte), smartwater, Sprite, vitaminwater und ZICO (Kokosnusswasser). Wir verändern unser Portfolio laufend, von der Reduzierung des Zuckergehalts in unseren Getränken bis zur Markteinführung innovativer neuer Produkte. Darüber hinaus arbeiten wir daran, unsere Umweltbelastung zu reduzieren, indem wir Wasser wiederverwerten und Recycling fördern. Zusammen mit unseren Abfüllpartnern beschäftigen wir mehr als 700.000 Menschen und erzeugen damit wirtschaftliche Chancen in örtlichen Gemeinden weltweit. Erfahren Sie mehr unter Coca-Cola Journey auf unserer Website www.coca-colacompany.com oder folgen Sie uns auf Twitter, Instagram, Facebook und LinkedIn.

Die Marke fairlife® ist das Eigentum von fairlife LLC, unser Joint Venture mit Select Milk Producers Inc. Produkte von fairlife werden von unserem Unternehmen und von einigen unserer Abfüllpartner vertrieben.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, Schätzungen oder Prognosen, die nach der Definition der US-amerikanischen Wertpapiergesetze als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Aussagen an Wörtern wie „glauben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „davon ausgehen“, „prognostizieren“, „werden“, „planen“, „ersuchen“ und so weiter zu erkennen, die sich gewöhnlich nicht auf Vergangenes beziehen. Jedoch bedeutet das Fehlen solcher Wörter oder ähnlicher Ausdrücke nicht, dass es sich nicht um zukunftsgerichtete Aussagen handelt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erfahrungswerten und den aktuellen Erwartungen oder Prognosen der Coca-Cola Company abweichen können. Zu diesen Risiken gehören u. a. Fettleibigkeit und andere gesundheitliche Probleme, Wasserknappheit und schlechte Wasserqualität, sich entwickelnde Vorlieben von Verbrauchern, verschärfter Wettbewerb, Probleme im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Produktqualität, vermeintliche gesundheitsschädliche Folgen bestimmter Zutaten wie etwa nicht nahrhafte Süßstoffe, biotechnologisch produzierte Substanzen und andere Substanzen, die in unseren Getränkeprodukten oder Verpackungsmaterialien vorkommen, erfolglose Innovationsarbeit, gesteigerte Nachfrage nach Lebensmittelprodukten und verringerte agrarwirtschaftliche Produktivität, die Unfähigkeit, unsere Informationssysteme vor Betriebsunterbrechungen zu schützen, Datendiebstahl oder Sicherheitsverstöße, Veränderungen auf dem Einzelhandelsmarkt oder der Verlust wichtiger Kunden im Einzelhandels- oder Gastronomiegeschäft, die Unfähigkeit, das Geschäft in Schwellenländern auszubauen, Wechselkursschwankungen, Zinssteigerungen, die Unfähigkeit, gute Beziehungen mit unseren Abfüllpartnern aufrechtzuerhalten, eine Verschlechterung der finanziellen Position unserer Abfüllpartner, Ertragssteuererhöhungen, Veränderungen bei Steuergesetzen oder ungünstige Beschlüsse in Steuerangelegenheiten, erhöhte oder neue indirekte Steuern in den USA und auf der ganzen Welt, das Versagen, die wirtschaftlichen Vorteile oder die Unfähigkeit, die möglichen negativen Folgen unserer Produktivitätsinitiativen erfolgreich zu handhaben, die Unfähigkeit, eine hochqualifizierte und diversifizierte Belegschaft anzuwerben und zu erhalten, gesteigerte Kosten, Lieferunterbrechungen oder Knappheit von Energie und Treibstoff, gesteigerte Kosten, Lieferunterbrechungen oder Knappheit von Zutaten, anderen Rohmaterialien, Verpackungsmaterialien, Aluminiumdosen und anderen Behältern, Veränderungen von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit Getränkebehältern und -verpackungen, wesentliche zusätzliche Auflagen hinsichtlich Kennzeichnung oder Warnhinweisen oder Beschränkungen für das Marketing oder den Verkauf unserer Produkte, ungünstige allgemeine wirtschaftliche Bedingungen in den USA, ungünstige wirtschaftliche oder politische Bedingungen auf internationalen Märkten, Rechtsstreite oder rechtliche Verfahren, das Versagen, Markenzeichen, Formeln und anderes geistiges Eigentum angemessen zu schützen oder diesbezügliche Streitfälle, widrige Wetterbedingungen, Klimawandel, Schädigung unseres Markenimages oder unseres Rufs durch negative öffentliche Aufmerksamkeit, selbst wenn dies unbegründet ist, im Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität unserer Produkte, Menschen- und Arbeiterrechten, Fettleibigkeit oder anderen Belangen, Veränderungen bei oder die Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften, die für unsere Produkte oder unsere Geschäftsbetriebe gelten, Änderungen von Rechnungslegungsstandards, die Unfähigkeit, unsere langfristigen Wachstumsziele zu erreichen, Verschlechterung der globalen Kreditmarktbedingungen, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs von einem oder mehreren unserer Finanzpartner, die Unfähigkeit, Tarifvereinbarungen zu angemessenen Bedingungen zu erneuern, oder, wir oder unsere Abfüllpartner sind von Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Arbeiterunruhen betroffen, zukünftige Firmenwertabschreibungen, Rückzugsverbindlichkeiten aus Altersvorsorgeplänen mehrerer Arbeitgeber, die Unfähigkeit, unsere eigenen oder von uns verwalteten Abfüllbetriebe oder andere gekaufte Unternehmen oder Marken erfolgreich zu integrieren und zu verwalten, die Unfähigkeit, unsere Re-Franchising-Aktivitäten erfolgreich zu verwalten, das Versagen, einen wesentlichen Teil der erwarteten Vorteile unserer strategischen Partnerschaft mit Monster zu realisieren, globale oder regionale katastrophale Ereignisse, Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Transaktion, darunter das Risiko, dass das Unternehmen nicht erfolgreich integriert wird oder dass eine solche Integration schwieriger, zeitaufwändiger oder kostspieliger ist als erwartet, was zu zusätzlichen Belastungen unserer Ressourcen, Systeme, Verfahren und Kontrollen, Unterbrechungen unserer laufenden Geschäftstätigkeit und Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung von anderen geschäftlichen Belangen führen könnte, die Möglichkeit, dass gewisse Annahmen bezüglich Costa oder der Transaktion sich als unrichtig erweisen könnten, das Ausbleiben von, der verspätete Eingang von, oder unakzeptable oder belastende Bedingungen in Verbindung mit allen erforderlichen regulatorischen Genehmigungen und die Erfüllung der Abschlussbedingungen der Transaktion, das mögliche Versagen, wichtige Mitarbeiter infolge der vorgeschlagenen Transaktion oder während der Integration der Unternehmen zu erhalten und Störungen infolge der vorgeschlagenen Transaktion, die die Pflege von Geschäftsbeziehungen erschweren könnten, die Reaktion von Kunden, Versicherungsnehmern, Brokern, Serviceanbietern, Geschäftspartnern und Behörden auf die Bekanntgabe der Transaktion und andere Risiken, die in den Einreichungen des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission (SEC), darunter der Geschäftsbericht auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 und die darauffolgenden Quartalsberichte auf Formular 10-Q, eingereicht wurden und die bei der SEC verfügbar sind. Sie sollten kein übermäßiges Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung gelten. Die Coca-Cola Company kann keine Zusagen abgeben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen erfüllt werden, und übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitig öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nicht GAAP-konforme Finanzkennzahlen

Diese Pressemitteilung enthält die Offenlegung des EBITDA, oder des zugrundeliegenden Ertrags vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation, ausschließlich der Einnahmen aus Joint Ventures und Einnahmen von Costa im Geschäftsjahr 2018 (zum 1. März 2018), die als nicht GAAP-konforme Kennzahlen im Sinne der von der SEC promulgierten Vorschrift G betrachtet werden. Costa verwendet eine Reihe von Kennzahlen zur Überwachung seiner finanziellen Leistung, darunter internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) entsprechende gesetzliche Kennzahlen sowie alternative Leistungskennzahlen, die zur Bewertung der Unternehmensleistung intern herangezogen werden, und die der Geschäftsleitung und Investoren nützliche zusätzliche Informationen über die finanzielle Leistung der Geschäftstätigkeit von Costa liefern. Die zugrundeliegenden Rentabilitätskennzahlen stellen die entsprechenden IFRS-Kennzahlen dar, die um spezifische Posten angepasst wurden, weil Costa sie für relevant hält, entweder um die finanzielle Leistung des Unternehmens von einer Periode zur nächsten oder mit anderen ähnlichen Unternehmen zu vergleichen. Die Berechnung des EBITDA für die 52 Wochen zum 1. März 2018 gestaltet sich wie folgt:

     
Mio. GBP
Zugrundeliegender Gewinn vor Steuern 158,3
Einnahmen aus Joint Ventures (0,2)
Netto-Finanzerträge 0,6
Zugrundeliegende Abschreibungen und Amortisation       79,5
Zugrundeliegendes EBITDA 238,2
 

Die oben aufgeführten ungeprüften historischen Finanzinformationen für Costa wurden ohne wesentliche Anpassungen der zugrundeliegenden Konsolidierungsvorgaben abgeleitet, die für die Erstellung des konsolidierten Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr zum 1. März 2018 von Whitbread PLC verwendet wurden.

EBITDA stellt keine Ertragskennzahl im Sinne von GAAP dar und hat keine von GAAP vorgeschriebene standardisierte Bedeutung; dementsprechend ist EBITDA eventuell nicht mit ähnlichen Kennzahlen, die von anderen Unternehmen aufgeführt werden, vergleichbar. EBITDA sollte als Ergänzung zu Betriebseinnahmen, Cashflow, Gewinn oder anderen Finanzkennzahlen oder Leistungsindikatoren angesehen werden, die in Übereinstimmung mit GAAP erstellt werden, und darf keinesfalls als Ersatz dafür oder als jenen überlegen erachtet werden. EBITDA ist keine vollkommen repräsentative Kennzahl der historischen Wertentwicklung oder des zukünftigen Potenzials von Costa.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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    Die Coca-Cola Company übernimmt Costa


    02.09.2018, 19260 Zeichen

    Die Coca-Cola Company gab heute den Abschluss einer definitiven Vereinbarung bekannt, nach der das Unternehmen Costa Limited übernehmen wird, ein in London im Jahr 1971 gegründetes Unternehmen, das sich zu einer der größten Kaffeemarken auf der ganzen Welt entwickelt hat.

    Diese Pressemitteilung enthält multimediale Inhalte. Die vollständige Mitteilung hier ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20180902005032/de/

    Der Kauf von Costa von der Muttergesellschaft Whitbread PLC wird mit 5,1 Milliarden US-Dollar bewertet und gibt Coca-Cola eine starke Kaffee-Plattform in Teilen Europas, im Asien-Pazifik-Raum, im Nahen Osten und in Afrika mit weiteren Expansionsmöglichkeiten. Der Geschäftsbetrieb von Costa umfasst eine führende Marke, nahezu 4.000 Verkaufsstellen mit hochqualifizierten Baristas, einen Kaffeevertrieb, Kaffee-für-zu-Hause-Formate sowie die hochmoderne Kaffeerösterei von Costa.

    Für Coca-Cola bringt die Akquisition eine skalierbare Kaffeeplattform mit entscheidenden Kompetenzen in einer wachstumsstarken Trendkategorie. Costa gilt als die führende Kaffeemarke im Vereinigten Königreich und hat eine zunehmende Präsenz in China und anderen Märkten. Costa bietet mit der Marke Costa Express Kaffee in Barista-Qualität und hat eine solide Präsenz an verschiedenen Verkaufsstellen wie Tankstellen, Kinos und Reisezentren. Costa verfügt über weiteres Expansionspotenzial, in verschiedenen Formaten, mit Kunden über das gesamte Coca-Cola-System hinweg.

    Durch die Übernahme wird dem vorhandenen Kaffeeangebot von Coca-Cola eine weitere führende Marke und Plattform hinzugefügt. Zu dem Portfolio zählt bereits die marktführende Marke Georgia in Japan sowie Kaffeeprodukte in vielen anderen Ländern.

    Costa bietet Coca-Cola zudem eingehendes Know-how über die gesamte Kaffee-Wertschöpfungskette hinweg, einschließlich Beschaffung, Verkauf und Vertrieb. Dies wird die vorhandenen Kapazitäten im Coca-Cola-System ergänzen.

    „Costa gibt Coca-Cola neue Kapazitäten und Know-how im Kaffeebereich, und unser System kann für die Marke Costa Wachstumschancen weltweit erzeugen“, so James Quincey, Präsident und CEO von Coca-Cola. „Heiße Getränke ist eines der wenigen Segmente des gesamten Getränkemarkts, in dem Coca-Cola keine globale Marke hat. Costa gibt uns mit einer starken Kaffeeplattform Zugang zu diesem Markt.“

    Kaffee ist ein bedeutendes und wachsendes Segment des globalen Getränkemarkts. Weltweit bleibt Kaffee ein stark fragmentierter Markt und es gibt kein Unternehmen, das über alle Formate auf globaler Ebene hinweg tätig ist.

    „Wir bei Costa freuen uns sehr, der Coca-Cola Company beitreten zu dürfen“, so Dominic Paul, Geschäftsführer von Costa. „Costa ist ein fantastisches Geschäft mit engagierten und leidenschaftlichen Mitarbeitern, einem großen Erfahrungsschatz und enormem globalen Potenzial. Als Teil des Coca-Cola-Systems sind wir in der Lage, unser Geschäft weiter und schneller auszubauen. Ich möchte mich ganz herzlich bei unseren Kunden und all denen bei Costa, die uns geholfen haben, unser Geschäft soweit aufzubauen, bedanken, und ich sehe dem nächsten spannenden Kapitel in der Vision von Costa – Inspiring the World to Love Great Coffee – erwartungsvoll entgegen.“

    Einzelheiten zur Transaktion

    Der Kaufpreis beträgt 3,9 Milliarden Britische Pfund. Dies entspricht etwa 5,1 Milliarden US-Dollar. Nach dem Abschluss wird die Coca-Cola Company alle sich im Umlauf befindenden Aktien von Costa Limited, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Whitbread, erwerben. Die Tochtergesellschaft umfasst sämtliche existierende Geschäftsbetriebe von Costa.

    Whitbread wird die Zustimmung der Aktionäre zu der Transaktion voraussichtlich bis Mitte Oktober einholen. Der Abschluss des Geschäfts unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, wie etwa kartellrechtlichen Genehmigungen in der EU und in China, und wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2019 erfolgen.

    Coca-Cola geht davon aus, dass die Transaktion im ersten Geschäftsjahr geringe positive Auswirkungen auf die Einkünfte haben wird, ohne Berücksichtigung von Angleichungen nach der Erwerbsmethode. Für das Geschäftsjahr 2018 (zum 1. März 2018) hat Costa Einnahmen und ein EBITDA von 1,3 Milliarden GBP bzw. 238 Millionen GBP erwirtschaftet. Dies entspricht Einnahmen von rund 1,7 Milliarden US-Dollar und einem EBITDA von 312 Millionen US-Dollar.

    Weil Coca-Cola davon ausgeht, dass die Transaktion in der ersten Hälfte 2019 abgeschlossen wird, ändert sich die Prognose für 2018 nicht. Darüber hinaus bleiben die langfristigen Ziele des Unternehmens unverändert. Coca-Cola wird weitere Informationen im Rahmen einer umfassenden Prognose in einer Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des vierten Quartals 2018 liefern.

    Berater

    Rothschild fungierte als alleiniger Finanzberater der Coca-Cola Company. Clifford Chance war Rechtsberater der Coca-Cola Company und Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom fungierten als Steuerberater der Coca-Cola Company.

    Informationen zur Telefonkonferenz für Investoren

    Coca-Cola hält heute, am 31. August 2018 um 8:30 Uhr US-Ostküstenzeit (14:30 Uhr MESZ) eine Telefonkonferenz für Investoren und Analysten, um die Bekanntgabe zu erläutern. Weitere Materialien sind vor der Telefonkonferenz auf der Website des Unternehmens im Bereich „Investoren“ erhältlich: http://www.coca-colacompany.com. Ein Live-Webcast der Telefonkonferenz wird auf der Website des Unternehmens http://www.coca-colacompany.com im Bereich „Investoren“ angeboten. Eine Audio-Wiederholung in digitaler Form und eine Niederschrift stehen zum Herunterladen innerhalb von 24 Stunden nach der Telefonkonferenz zur Verfügung.

    Über die Coca-Cola Company

    Die Coca-Cola Company (NYSE: KO) ist ein reiner Getränkehersteller, der mit über 500 Marken in mehr als 200 Ländern und Territorien vertreten ist. Das Portfolio des Unternehmens umfasst außer den Coca-Cola-Marken einige der wertvollsten Getränkemarken der Welt, darunter AdeS (Sojagetränke), Ayataka (grüner Tee), Dasani (Wasser), Del Valle (Säfte und Nektar), Fanta, Georgia (Kaffee), Gold Peak (Tees und Kaffee), Honest Tea, Innocent (Smoothies und Säfte), Minute Maid (Säfte), Powerade (Sportgetränke), Simply (Säfte), smartwater, Sprite, vitaminwater und ZICO (Kokosnusswasser). Wir verändern unser Portfolio laufend, von der Reduzierung des Zuckergehalts in unseren Getränken bis zur Markteinführung innovativer neuer Produkte. Darüber hinaus arbeiten wir daran, unsere Umweltbelastung zu reduzieren, indem wir Wasser wiederverwerten und Recycling fördern. Zusammen mit unseren Abfüllpartnern beschäftigen wir mehr als 700.000 Menschen und erzeugen damit wirtschaftliche Chancen in örtlichen Gemeinden weltweit. Erfahren Sie mehr unter Coca-Cola Journey auf unserer Website www.coca-colacompany.com oder folgen Sie uns auf Twitter, Instagram, Facebook und LinkedIn.

    Die Marke fairlife® ist das Eigentum von fairlife LLC, unser Joint Venture mit Select Milk Producers Inc. Produkte von fairlife werden von unserem Unternehmen und von einigen unserer Abfüllpartner vertrieben.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, Schätzungen oder Prognosen, die nach der Definition der US-amerikanischen Wertpapiergesetze als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Aussagen an Wörtern wie „glauben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „davon ausgehen“, „prognostizieren“, „werden“, „planen“, „ersuchen“ und so weiter zu erkennen, die sich gewöhnlich nicht auf Vergangenes beziehen. Jedoch bedeutet das Fehlen solcher Wörter oder ähnlicher Ausdrücke nicht, dass es sich nicht um zukunftsgerichtete Aussagen handelt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen gewissen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erfahrungswerten und den aktuellen Erwartungen oder Prognosen der Coca-Cola Company abweichen können. Zu diesen Risiken gehören u. a. Fettleibigkeit und andere gesundheitliche Probleme, Wasserknappheit und schlechte Wasserqualität, sich entwickelnde Vorlieben von Verbrauchern, verschärfter Wettbewerb, Probleme im Zusammenhang mit Produktsicherheit und Produktqualität, vermeintliche gesundheitsschädliche Folgen bestimmter Zutaten wie etwa nicht nahrhafte Süßstoffe, biotechnologisch produzierte Substanzen und andere Substanzen, die in unseren Getränkeprodukten oder Verpackungsmaterialien vorkommen, erfolglose Innovationsarbeit, gesteigerte Nachfrage nach Lebensmittelprodukten und verringerte agrarwirtschaftliche Produktivität, die Unfähigkeit, unsere Informationssysteme vor Betriebsunterbrechungen zu schützen, Datendiebstahl oder Sicherheitsverstöße, Veränderungen auf dem Einzelhandelsmarkt oder der Verlust wichtiger Kunden im Einzelhandels- oder Gastronomiegeschäft, die Unfähigkeit, das Geschäft in Schwellenländern auszubauen, Wechselkursschwankungen, Zinssteigerungen, die Unfähigkeit, gute Beziehungen mit unseren Abfüllpartnern aufrechtzuerhalten, eine Verschlechterung der finanziellen Position unserer Abfüllpartner, Ertragssteuererhöhungen, Veränderungen bei Steuergesetzen oder ungünstige Beschlüsse in Steuerangelegenheiten, erhöhte oder neue indirekte Steuern in den USA und auf der ganzen Welt, das Versagen, die wirtschaftlichen Vorteile oder die Unfähigkeit, die möglichen negativen Folgen unserer Produktivitätsinitiativen erfolgreich zu handhaben, die Unfähigkeit, eine hochqualifizierte und diversifizierte Belegschaft anzuwerben und zu erhalten, gesteigerte Kosten, Lieferunterbrechungen oder Knappheit von Energie und Treibstoff, gesteigerte Kosten, Lieferunterbrechungen oder Knappheit von Zutaten, anderen Rohmaterialien, Verpackungsmaterialien, Aluminiumdosen und anderen Behältern, Veränderungen von Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit Getränkebehältern und -verpackungen, wesentliche zusätzliche Auflagen hinsichtlich Kennzeichnung oder Warnhinweisen oder Beschränkungen für das Marketing oder den Verkauf unserer Produkte, ungünstige allgemeine wirtschaftliche Bedingungen in den USA, ungünstige wirtschaftliche oder politische Bedingungen auf internationalen Märkten, Rechtsstreite oder rechtliche Verfahren, das Versagen, Markenzeichen, Formeln und anderes geistiges Eigentum angemessen zu schützen oder diesbezügliche Streitfälle, widrige Wetterbedingungen, Klimawandel, Schädigung unseres Markenimages oder unseres Rufs durch negative öffentliche Aufmerksamkeit, selbst wenn dies unbegründet ist, im Zusammenhang mit der Sicherheit und Qualität unserer Produkte, Menschen- und Arbeiterrechten, Fettleibigkeit oder anderen Belangen, Veränderungen bei oder die Nichtbeachtung von Gesetzen und Vorschriften, die für unsere Produkte oder unsere Geschäftsbetriebe gelten, Änderungen von Rechnungslegungsstandards, die Unfähigkeit, unsere langfristigen Wachstumsziele zu erreichen, Verschlechterung der globalen Kreditmarktbedingungen, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs von einem oder mehreren unserer Finanzpartner, die Unfähigkeit, Tarifvereinbarungen zu angemessenen Bedingungen zu erneuern, oder, wir oder unsere Abfüllpartner sind von Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Arbeiterunruhen betroffen, zukünftige Firmenwertabschreibungen, Rückzugsverbindlichkeiten aus Altersvorsorgeplänen mehrerer Arbeitgeber, die Unfähigkeit, unsere eigenen oder von uns verwalteten Abfüllbetriebe oder andere gekaufte Unternehmen oder Marken erfolgreich zu integrieren und zu verwalten, die Unfähigkeit, unsere Re-Franchising-Aktivitäten erfolgreich zu verwalten, das Versagen, einen wesentlichen Teil der erwarteten Vorteile unserer strategischen Partnerschaft mit Monster zu realisieren, globale oder regionale katastrophale Ereignisse, Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Transaktion, darunter das Risiko, dass das Unternehmen nicht erfolgreich integriert wird oder dass eine solche Integration schwieriger, zeitaufwändiger oder kostspieliger ist als erwartet, was zu zusätzlichen Belastungen unserer Ressourcen, Systeme, Verfahren und Kontrollen, Unterbrechungen unserer laufenden Geschäftstätigkeit und Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsleitung von anderen geschäftlichen Belangen führen könnte, die Möglichkeit, dass gewisse Annahmen bezüglich Costa oder der Transaktion sich als unrichtig erweisen könnten, das Ausbleiben von, der verspätete Eingang von, oder unakzeptable oder belastende Bedingungen in Verbindung mit allen erforderlichen regulatorischen Genehmigungen und die Erfüllung der Abschlussbedingungen der Transaktion, das mögliche Versagen, wichtige Mitarbeiter infolge der vorgeschlagenen Transaktion oder während der Integration der Unternehmen zu erhalten und Störungen infolge der vorgeschlagenen Transaktion, die die Pflege von Geschäftsbeziehungen erschweren könnten, die Reaktion von Kunden, Versicherungsnehmern, Brokern, Serviceanbietern, Geschäftspartnern und Behörden auf die Bekanntgabe der Transaktion und andere Risiken, die in den Einreichungen des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission (SEC), darunter der Geschäftsbericht auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 und die darauffolgenden Quartalsberichte auf Formular 10-Q, eingereicht wurden und die bei der SEC verfügbar sind. Sie sollten kein übermäßiges Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen, da diese nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung gelten. Die Coca-Cola Company kann keine Zusagen abgeben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen erfüllt werden, und übernimmt keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitig öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Nicht GAAP-konforme Finanzkennzahlen

    Diese Pressemitteilung enthält die Offenlegung des EBITDA, oder des zugrundeliegenden Ertrags vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation, ausschließlich der Einnahmen aus Joint Ventures und Einnahmen von Costa im Geschäftsjahr 2018 (zum 1. März 2018), die als nicht GAAP-konforme Kennzahlen im Sinne der von der SEC promulgierten Vorschrift G betrachtet werden. Costa verwendet eine Reihe von Kennzahlen zur Überwachung seiner finanziellen Leistung, darunter internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) entsprechende gesetzliche Kennzahlen sowie alternative Leistungskennzahlen, die zur Bewertung der Unternehmensleistung intern herangezogen werden, und die der Geschäftsleitung und Investoren nützliche zusätzliche Informationen über die finanzielle Leistung der Geschäftstätigkeit von Costa liefern. Die zugrundeliegenden Rentabilitätskennzahlen stellen die entsprechenden IFRS-Kennzahlen dar, die um spezifische Posten angepasst wurden, weil Costa sie für relevant hält, entweder um die finanzielle Leistung des Unternehmens von einer Periode zur nächsten oder mit anderen ähnlichen Unternehmen zu vergleichen. Die Berechnung des EBITDA für die 52 Wochen zum 1. März 2018 gestaltet sich wie folgt:

         
    Mio. GBP
    Zugrundeliegender Gewinn vor Steuern 158,3
    Einnahmen aus Joint Ventures (0,2)
    Netto-Finanzerträge 0,6
    Zugrundeliegende Abschreibungen und Amortisation       79,5
    Zugrundeliegendes EBITDA 238,2
     

    Die oben aufgeführten ungeprüften historischen Finanzinformationen für Costa wurden ohne wesentliche Anpassungen der zugrundeliegenden Konsolidierungsvorgaben abgeleitet, die für die Erstellung des konsolidierten Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr zum 1. März 2018 von Whitbread PLC verwendet wurden.

    EBITDA stellt keine Ertragskennzahl im Sinne von GAAP dar und hat keine von GAAP vorgeschriebene standardisierte Bedeutung; dementsprechend ist EBITDA eventuell nicht mit ähnlichen Kennzahlen, die von anderen Unternehmen aufgeführt werden, vergleichbar. EBITDA sollte als Ergänzung zu Betriebseinnahmen, Cashflow, Gewinn oder anderen Finanzkennzahlen oder Leistungsindikatoren angesehen werden, die in Übereinstimmung mit GAAP erstellt werden, und darf keinesfalls als Ersatz dafür oder als jenen überlegen erachtet werden. EBITDA ist keine vollkommen repräsentative Kennzahl der historischen Wertentwicklung oder des zukünftigen Potenzials von Costa.

    Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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