27.04.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Buwog-Verfahren (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Buwog-Prozess, launcht die Plattform derbuwogprozess.at . Der „Buwog-Prozess“ läuft seit Dezember 2017, also mittlerweile mehr als vier Monate. Es hat in dieser Zeit insbesondere eine Aussage von Peter Hochegger den Prozessverlauf dominiert. Eine Aussage, die für die Beschuldigten weder nachvollziehbar ist noch durch Fakten unterlegt wurde, sondern auf einer reinen Behauptung basiert. Im Gegenteil, ist diese Behauptung mittlerweile sogar durch Fakten widerlegt.
Trotzdem prägt diese Behauptung – zusammen mit anderen subjektiven Berichten aus dem Gerichtssaal – bis dato sehr stark die so genannte veröffentlichte Meinung und liefert damit vielfach kein objektives Bild, sowohl über essentielle Prozessinhalte als auch den Prozessverlauf insgesamt. Wesentliche Daten und Fakten werden häufig – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der medialen Umsetzung berücksichtigt. Das ergibt eine Verzerrung in der öffentlichen Wahrnehmung und scheint somit die Fortsetzung der über viele Jahre andauernden medialen Vorverurteilung zu sein. Nicht nur Angeklagte selbst, sondern auch zahlreiche Prozessbesucher haben diese Wahrnehmung gemacht.
Aufgrund dieser Entwicklungen wurde eine (bewusst einfach gehaltene) Website erstellt, um Prozess-relevante Zahlen, Daten und Fakten zu veröffentlichen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Plattform soll durch Zurverfügungstellung von Originalaussagen und diversen Dokumenten dazu dienen, sich ein umfassendes Bild vom Prozessverlauf machen zu können.
Inhaltlich bietet die neue Website eine Fülle von Unterlagen, Analysen und Gutachten, die man einsehen bzw. downloaden kann; weiters befasst sich die Website ausführlich mit zentralen Fragen, die den Prozess begleiten, von der über Jahre dauernden medialen Vorverurteilung bis hin zum Faktum eines ominösen Briefes an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, der den Verdacht verbotener Absprachen aufkommen lässt.
Die Website wird ab sofort laufend mit weiteren Analysen, Dokumenten, neuen Erkenntnissen zum Thema „Verbotene Absprachen?“ sowie aktuellen Berichten aus den Verhandlungstagen bestückt.
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meischberger_launcht_website_wwwderbuwogprozessat
Aktien auf dem Radar:Immofinanz, CA Immo, Addiko Bank, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Lenzing, VIG, Erste Group, Palfinger, Verbund, Zumtobel, EuroTeleSites AG, Rosenbauer, ams-Osram, Frequentis, Gurktaler AG VZ, Heid AG, Polytec Group, Oberbank AG Stamm, Pierer Mobility, Agrana, Amag, EVN, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, Wienerberger, Nike, SAP, adidas, MTU Aero Engines.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)202217
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Zumtobel
Die Zumtobel Gruppe ist ein international führender Anbieter ganzheitlicher Lichtlösungen. Seit über 50 Jahren entwickelt Zumtobel innovative und individuelle Lichtlösungen und bietet ein umfassendes Spektrum an hochwertigen Leuchten und Lichtsteuerungssystemen für unterschiedliche Anwendungsbereiche der Gebäudebeleuchtung
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27.04.2018, 3527 Zeichen
27.04.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Buwog-Verfahren (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Buwog-Prozess, launcht die Plattform derbuwogprozess.at . Der „Buwog-Prozess“ läuft seit Dezember 2017, also mittlerweile mehr als vier Monate. Es hat in dieser Zeit insbesondere eine Aussage von Peter Hochegger den Prozessverlauf dominiert. Eine Aussage, die für die Beschuldigten weder nachvollziehbar ist noch durch Fakten unterlegt wurde, sondern auf einer reinen Behauptung basiert. Im Gegenteil, ist diese Behauptung mittlerweile sogar durch Fakten widerlegt.
Trotzdem prägt diese Behauptung – zusammen mit anderen subjektiven Berichten aus dem Gerichtssaal – bis dato sehr stark die so genannte veröffentlichte Meinung und liefert damit vielfach kein objektives Bild, sowohl über essentielle Prozessinhalte als auch den Prozessverlauf insgesamt. Wesentliche Daten und Fakten werden häufig – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der medialen Umsetzung berücksichtigt. Das ergibt eine Verzerrung in der öffentlichen Wahrnehmung und scheint somit die Fortsetzung der über viele Jahre andauernden medialen Vorverurteilung zu sein. Nicht nur Angeklagte selbst, sondern auch zahlreiche Prozessbesucher haben diese Wahrnehmung gemacht.
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