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Tower One schließt Erwerb von über 80 neuen Maststandorten ab

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20.03.2018, 8170 Zeichen

Tower One schließt Erwerb von über 80 neuen Maststandorten ab

 

Vancouver (British Columbia, Kanada), 20. März 2018. Tower One Wireless Corp (CSE: TO, OTCQB: TOWTF, Frankfurt: 1P3N) („Tower One“ oder das „Unternehmen“) meldet den Erwerb von 80 neuen Maststandorten in Argentinien. Jeder Mobilfunkmast-Standort umfasst die Pacht der entsprechenden Immobilie sowie die Rechte an der Errichtung von Mobilfunkmasten. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Errichtung dieser Standorte in Kürze beginnen und sein aktuelles Portfolio mit über 40 Mobilfunkmasten in Kolumbien und Argentinien auf über 300 Suchkreise beträchtlich erweitern wird.

 

Abgesehen von den 80 neuen Maststandorten errichtet Tower One zurzeit weitere 15 Masten in Argentinien. Das Unternehmen wurde auch benachrichtigt, dass für acht Masten Anträge auf einen gemeinsamen Standort eingebracht wurden, der mehrere Betreiberkunden auf einem einzelnen Mobilfunkmast beherbergt. Der gemeinsame Standort bei bestehenden Masten wird den Umsatz eines jeden Masten mit nur geringfügigen Investitionen steigern.

 

Über Tower One Wireless Corp

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist eines der wenigen börsennotierten Unternehmen unter den Betreibern von Sendetürmen und anderen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen. Tower One wird von einem Führungsteam aus Telekom- und Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung im Telekom- und Mobilfunk-Infrastruktursektor haben. Nach Ermessen der Firmenführung besteht für 30 Millionen Aktien, die auf das Management von Tower One übertragen werden, eine Sperrfrist von 3 Jahren. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

 

Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung.

 

Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den „Vereinigten Staaten“(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer  es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

 

Ansprechpartner:

Robert „Nick“ Horsley, Director    

nick@toweronewireless.com

(604) 559-8051

www.toweronewireless.com

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemeldung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen auch Aussagen zu den behördlichen Genehmigungen und sonstigen Angelegenheiten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischen Charakter haben, und umfassen sämtliche Aussagen zu zukünftigen Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten. Solche Informationen sind generell an zukunftsgerichteten Ausdrücken wie „können“, „erwarten“, „schätzen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ sowie ähnlichen Begriffen bzw. ihren Verneinungen zu erkennen.  Die Leser werden davor gewarnt, sich vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Pläne, Absichten und Erwartungen, die diesen zugrunde liegen, auch realisiert werden können.  Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise zahlreichen Annahmen, bekannten und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die dazu beitragen könnten, dass die Vorhersagen, Schätzungen, Prognosen, Vorausplanungen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen nicht eintreten werden.  Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Diese Annahmen, Risiken und Unsicherheiten beziehen sich unter anderem auf die Wirtschaftslage im Allgemeinen und die Kapitalmärkte im Besonderen, auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, auf das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie auf andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.  Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken. Es besteht keine Gewähr, dass die geplante Transaktion zum Abschluss gebracht wird bzw. bei Abschluss auch erfolgreich sein wird.

 

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen „soziale Genehmigungen“ genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren; (x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.  Zukunftsgerichtete Aussagen werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt.  Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 

 



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    Vancouver (British Columbia, Kanada), 20. März 2018. Tower One Wireless Corp (CSE: TO, OTCQB: TOWTF, Frankfurt: 1P3N) („Tower One“ oder das „Unternehmen“) meldet den Erwerb von 80 neuen Maststandorten in Argentinien. Jeder Mobilfunkmast-Standort umfasst die Pacht der entsprechenden Immobilie sowie die Rechte an der Errichtung von Mobilfunkmasten. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Errichtung dieser Standorte in Kürze beginnen und sein aktuelles Portfolio mit über 40 Mobilfunkmasten in Kolumbien und Argentinien auf über 300 Suchkreise beträchtlich erweitern wird.

     

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