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Inbox: Überregulierung - Deutsche Fondsgesellschaft musste wegen MiFID II etc. 560 Tonnen Post an Kunden schicken


05.02.2018

Zugemailt von / gefunden bei: BVI (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Der deutsche Fondsverband BVI warnt Behörden und Politik angesichts anhaltend niedriger Zinsen, Überregulierung und der Verselbstständigung der europäischen Aufsichtsbehörden vor Belastungen für Fondsbranche und Sparer. „2017 hat die Branche mehr gesetzliche Vorgaben umgesetzt als je zuvor“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter auf der Jahrespressekonferenz. Eine große deutsche Fondsgesellschaft musste wegen MiFID II, PRIIPs und der Investmentsteuerreform insgesamt 560 Tonnen Post an ihre Kunden schicken – das entspricht dem Gewicht eines vollbeladenen und vollgetankten Airbus 380. „Die Branche ist inzwischen überreguliert. Statt immer weitere Regeln zu erlassen, sollten jetzt erst einmal die Wirkung der existierenden Vorschriften bewertet sowie Widersprüche und Fehler beseitigt werden“, so Richter.

Kostenausweis: schon heute überreguliert
Seit Jahresbeginn müssen die Vertriebsstellen wegen MiFID II mehr Kostenbestandteile von Fonds offen legen, vor allem die Vertriebskosten. In Deutschland aufgelegte Aktienfonds liegen im EU-Vergleich mit laufenden Kosten von 1,57 Prozent bereits heute unter dem Durchschnitt. Mit der zusätzlichen MiFID-Transparenz dürfte der Druck auf die Gebühren weiter steigen. Dennoch hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA bereits angekündigt, die Fondskosten künftig regelmäßig zu untersuchen. „Wir sehen nicht, was bei den Kosten noch reguliert werden könnte“, so Richter. „Mehr Kostentransparenz bei Fonds geht nicht. Im Gegenteil: Inzwischen entstehen durch die vielen unterschiedlichen Kostenausweise allenfalls Scheintransparenz und Verwirrung bei den Anlegern.“

Fondsgesellschaften und Berater informieren Privatanleger mit den „wesentlichen Anlegerinformationen“ schon seit Jahren über die Fondskosten. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein Produktinformationsblatt (PIB); zum Jahresbeginn kamen noch die MiFID-II-Informationen dazu und bei Fondspolicen das PRIIPs-KID. Ein Vergleich dieser Kostenausweise führt mitunter zu absurden Ergebnissen:

  • Nach MiFID II und PRIIPs sind die Produktkosten jeweils in Euro und Cent offenzulegen, werden aber unterschiedlich berechnet. Diese Angaben stimmen wiederum nicht mit den wesentlichen Anlegerinformationen und dem Riester-PIB überein.
  • Das PRIIPs-KID definiert Transaktionskosten nicht als Drittkosten für die Ausführung von Wertpapiergeschäften, sondern als Differenz zwischen dem tatsächlichen Kauf- oder Verkaufspreis eines Wertpapiers und einem Referenzpreis. Die Folge: Bei Anlagen in weniger liquiden Märkten, beispielsweise Anleihen, werden regelmäßig falsche oder sogar negative Transaktionskosten ausgewiesen.
  • Für Sachwertefonds ist unter MiFID II/ PRIIPs unklar, ob die Kosten für die Bewirtschaftung von Immobilien und für Kreditzinsen als Produktkosten auszuweisen sind. Sie entstehen schließlich schon bei einer Direktanlage in Immobilien und nicht erst durch die Verwaltung innerhalb eines Fonds. Je nach Interpretation berechnen die Fondsgesellschaften die Kosten unterschiedlich, sie sind also derzeit nicht vergleichbar.

Aktives Management: Aufpreis gerechtfertigt
Die Kosten für aktive und passive Fonds sind unterschiedlich hoch. Aktives Management enthält zusätzliche Leistungen: Die individuelle Aktienauswahl und Gewichtung gemäß der Anlagestrategie bieten die Chance, den Gesamtmarkt zu schlagen. Dafür ist kostenintensives Research erforderlich.  Gleichzeitig sichern aktive Fondsmanager das Portfolio gegen Marktschwankungen ab, durch Risikomanagement und Steuerungsinstrumente wie Stop-loss-Vorgaben, Anpassung des Investitionsgrads, VaR-basierte Risikolimits und den Einsatz von Derivaten. Und schließlich können aktive Fonds als Anteilseigner an Unternehmen ihre Stimmrechte im Sinne der Fondsanleger wirkungsvoller ausüben und so Mehrwert bieten.

ESMA: keine zentrale Fondsaufsicht
Kritisch sieht der BVI die Pläne der EU-Kommission zur Reform der europäischen Aufsichtsbehörden. Demnach soll die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA verlagert werden; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs), in einem zweiten Schritt könnten auch OGAWs und AIFs folgen. Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. Richter: „Kompetenzkonflikte zwischen der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden wären programmiert. Außerdem kennen die nationalen Behörden ihre jeweiligen Heimatmärkte besser als die ESMA. Um Nachteile für Anleger und Branche zu vermeiden, muss die Produktaufsicht Sache der nationalen Aufsichtsbehörden bleiben.“

Nachhaltigkeit: Datenstandards „ja“, Vorgaben per Gesetz „nein“
Grundsätzlich positiv bewertet der BVI die Initiative der EU-Kommission zu Kriterien für nachhaltiges Investieren (ESG). Für institutionelle Anleger sind diese Kriterien längst Standard, und ESG-Risiken spielen im Risikomanagement von Fonds bereits eine wichtige Rolle. Der BVI setzt sich für die Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren ein, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten können. Denn nur so können Portfoliomanager die ESG-Risiken der einzelnen Anlagen auch beurteilen und vergleichen. Allerdings lehnt er Überlegungen ab, ESG-Vorgaben für Anlagestrategien regulatorisch zu verankern. Richter: „Die Anleger müssen auch künftig frei entscheiden dürfen, welche Anlagen nachhaltig für sie sind.“ Per Gesetz vorgeschriebene Kriterien würden deshalb zu weit gehen.

GroKo-Pläne schaden Anlegern
Die in den Koalitionsgesprächen angedachte Abschaffung der Abgeltungsteuer lehnt der BVI rundweg ab. Damit verbunden wäre eine Rückkehr zu Einzelveranlagungen und Einzelfallprüfungen. Der bürokratische Aufwand wäre enorm. Daran würde auch der weltweite automatische Austausch von Steuerdaten nichts ändern. Denn diese Daten reichen nicht aus, um die persönliche Steuerlast jedes Anlegers zu ermitteln. Außerdem droht eine drastische Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu Versicherungen, die nur mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert werden. Richter: „Die neue Regierung wäre gut beraten, die Abgeltungsteuer beizubehalten. Das Verfahren hat sich als wirksam und effizient bewährt.“ Schädlich wäre auch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland. Sie würde nicht die Finanzbranche, sondern letztlich nur die Anleger treffen. Generell kritisiert der BVI, dass statt Entlastungen für Sparer nur Belastungen im Gespräch sind. Entlastungen wären gerade in Zeiten niedriger Zinsen zur Sicherung des Wohlstands geboten.

Irritiert zeigt sich der BVI auch darüber, dass der unlängst zu den Akten gelegte Begriff der „Schattenbanken“ wieder Eingang in die Agenda des Koalitionsvertrags gefunden hat. Selbst nationale und internationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin oder der Finanzstabilitätsrat haben von ihm Abstand genommen. Dazu Richter: „In der internationalen Diskussion hat der Begriff aus gutem Grund ausgedient, denn streng regulierte Investmentfonds sind weder Banken, noch agieren sie im Schatten. Es gibt kaum eine Branche, die so gut ausgeleuchtet ist wie das Fondsgeschäft.“

Deutsche Post, Christian Mueller / Shutterstock.com , Christian Mueller / Shutterstock.com © www.shutterstock.com



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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    05.02.2018, 7673 Zeichen

    05.02.2018

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    Kostenausweis: schon heute überreguliert
    Seit Jahresbeginn müssen die Vertriebsstellen wegen MiFID II mehr Kostenbestandteile von Fonds offen legen, vor allem die Vertriebskosten. In Deutschland aufgelegte Aktienfonds liegen im EU-Vergleich mit laufenden Kosten von 1,57 Prozent bereits heute unter dem Durchschnitt. Mit der zusätzlichen MiFID-Transparenz dürfte der Druck auf die Gebühren weiter steigen. Dennoch hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA bereits angekündigt, die Fondskosten künftig regelmäßig zu untersuchen. „Wir sehen nicht, was bei den Kosten noch reguliert werden könnte“, so Richter. „Mehr Kostentransparenz bei Fonds geht nicht. Im Gegenteil: Inzwischen entstehen durch die vielen unterschiedlichen Kostenausweise allenfalls Scheintransparenz und Verwirrung bei den Anlegern.“

    Fondsgesellschaften und Berater informieren Privatanleger mit den „wesentlichen Anlegerinformationen“ schon seit Jahren über die Fondskosten. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein Produktinformationsblatt (PIB); zum Jahresbeginn kamen noch die MiFID-II-Informationen dazu und bei Fondspolicen das PRIIPs-KID. Ein Vergleich dieser Kostenausweise führt mitunter zu absurden Ergebnissen:

    • Nach MiFID II und PRIIPs sind die Produktkosten jeweils in Euro und Cent offenzulegen, werden aber unterschiedlich berechnet. Diese Angaben stimmen wiederum nicht mit den wesentlichen Anlegerinformationen und dem Riester-PIB überein.
    • Das PRIIPs-KID definiert Transaktionskosten nicht als Drittkosten für die Ausführung von Wertpapiergeschäften, sondern als Differenz zwischen dem tatsächlichen Kauf- oder Verkaufspreis eines Wertpapiers und einem Referenzpreis. Die Folge: Bei Anlagen in weniger liquiden Märkten, beispielsweise Anleihen, werden regelmäßig falsche oder sogar negative Transaktionskosten ausgewiesen.
    • Für Sachwertefonds ist unter MiFID II/ PRIIPs unklar, ob die Kosten für die Bewirtschaftung von Immobilien und für Kreditzinsen als Produktkosten auszuweisen sind. Sie entstehen schließlich schon bei einer Direktanlage in Immobilien und nicht erst durch die Verwaltung innerhalb eines Fonds. Je nach Interpretation berechnen die Fondsgesellschaften die Kosten unterschiedlich, sie sind also derzeit nicht vergleichbar.

    Aktives Management: Aufpreis gerechtfertigt
    Die Kosten für aktive und passive Fonds sind unterschiedlich hoch. Aktives Management enthält zusätzliche Leistungen: Die individuelle Aktienauswahl und Gewichtung gemäß der Anlagestrategie bieten die Chance, den Gesamtmarkt zu schlagen. Dafür ist kostenintensives Research erforderlich.  Gleichzeitig sichern aktive Fondsmanager das Portfolio gegen Marktschwankungen ab, durch Risikomanagement und Steuerungsinstrumente wie Stop-loss-Vorgaben, Anpassung des Investitionsgrads, VaR-basierte Risikolimits und den Einsatz von Derivaten. Und schließlich können aktive Fonds als Anteilseigner an Unternehmen ihre Stimmrechte im Sinne der Fondsanleger wirkungsvoller ausüben und so Mehrwert bieten.

    ESMA: keine zentrale Fondsaufsicht
    Kritisch sieht der BVI die Pläne der EU-Kommission zur Reform der europäischen Aufsichtsbehörden. Demnach soll die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA verlagert werden; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs), in einem zweiten Schritt könnten auch OGAWs und AIFs folgen. Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. Richter: „Kompetenzkonflikte zwischen der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden wären programmiert. Außerdem kennen die nationalen Behörden ihre jeweiligen Heimatmärkte besser als die ESMA. Um Nachteile für Anleger und Branche zu vermeiden, muss die Produktaufsicht Sache der nationalen Aufsichtsbehörden bleiben.“

    Nachhaltigkeit: Datenstandards „ja“, Vorgaben per Gesetz „nein“
    Grundsätzlich positiv bewertet der BVI die Initiative der EU-Kommission zu Kriterien für nachhaltiges Investieren (ESG). Für institutionelle Anleger sind diese Kriterien längst Standard, und ESG-Risiken spielen im Risikomanagement von Fonds bereits eine wichtige Rolle. Der BVI setzt sich für die Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren ein, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten können. Denn nur so können Portfoliomanager die ESG-Risiken der einzelnen Anlagen auch beurteilen und vergleichen. Allerdings lehnt er Überlegungen ab, ESG-Vorgaben für Anlagestrategien regulatorisch zu verankern. Richter: „Die Anleger müssen auch künftig frei entscheiden dürfen, welche Anlagen nachhaltig für sie sind.“ Per Gesetz vorgeschriebene Kriterien würden deshalb zu weit gehen.

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