14.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Deutsche Börse (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG haben entschieden, eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. zu suchen. Das Unternehmen wird der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass es die in Aussicht gestellten Geldbußen im Zusammenhang mit den Vorwürfen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 sowie einer angeblichen Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Januar 2016 akzeptieren wird.
Die Gesellschaft erklärt sich damit zur Zahlung zweier Geldbußen in Höhe von EUR 5 Mio. und EUR 5,5 Mio. im selbständigen Verfahren gemäß § 30 Abs. 4 S.1. OWiG bereit.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG haben das Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft eingehend geprüft. Die Entscheidung, das angekündigte Bußgeld zu akzeptieren, wurde nach Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte getroffen.
Zwar teilt die Deutsche Börse AG die Auffassung der Staatsanwaltschaft zu den erhobenen Vorwürfen nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG haben externe Sachverständige mit der Prüfung der Abläufe beauftragt und die Prüfungsergebnisse sorgfältig analysiert. Die Analysen ergaben keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die entsprechenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei der Deutsche Börse AG.
Die Entscheidung, die Bußgelder gleichwohl zu akzeptieren, erfolgte im übergeordneten Interesse des Unternehmenswohls. Damit will die Deutsche Börse AG sicherstellen, dass sich das Unternehmen schnellstmöglich wieder ausschließlich auf das Geschäft konzentrieren und die schwerwiegenden Belastungen durch das Ermittlungsverfahren hinter sich lassen kann. Dem misst das Unternehmen höchste Priorität bei.
Die Deutsche Börse AG geht davon aus, dass das laufende Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Börse AG, Carsten Kengeter, gegen Auflagen eingestellt werden wird.
Nach der Beendigung des Verfahrens kann das Unternehmen seine gesamte Energie wieder voll auf die Umsetzung der eingeschlagenen Strategie und die Weiterentwicklung des Wachstumsprogramms „Accelerate“ konzentrieren. Es gilt, die Deutsche Börse AG zum Wohle ihrer Kunden, Aktionäre, Mitarbeiter und des Finanzplatzes Frankfurt in eine weiterhin erfolgreiche Zukunft zu führen.
„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie gehörte zu den schwierigsten, die ich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG getroffen habe. Damit haben wir die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens geschaffen. Nun hat noch das Amtsgericht zu entscheiden. Anschließend werden die BaFin und die Hessische Börsenaufsicht ihre Zuverlässigkeitsprüfungen durchführen. Erst im Anschluss daran wird sich der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG mit der Vertragsverlängerung von Carsten Kengeter befassen“, sagte Joachim Faber, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Börse AG.
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„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie gehörte zu den schwierigsten, die ich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG getroffen habe. Damit haben wir die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens geschaffen. Nun hat noch das Amtsgericht zu entscheiden. Anschließend werden die BaFin und die Hessische Börsenaufsicht ihre Zuverlässigkeitsprüfungen durchführen. Erst im Anschluss daran wird sich der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG mit der Vertragsverlängerung von Carsten Kengeter befassen“, sagte Joachim Faber, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Börse AG.
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