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Inbox: Offenbar CEO-Fraud-Welle mit österreichischen Targets geplant, das BKI warnt


11.08.2017

Zugemailt von / gefunden bei: BKI (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

"Bundeskriminalamt (BK) warnt österreichische Unternehmen vor CEO-Betrug

Das BK gibt bekannt, dass in den kommenden Tagen 500 Unternehmen mit österreichischem Firmensitz via E-Mail kontaktiert werden. Ihre Datensätze wurden im Zuge internationaler Ermittlungen erhoben. Sie sollten offenbar betrügerischen Angriffen zum Opfer fallen.

Seit 2015 ist die Betrugsform CEO-Betrug in ganz Europa bekannt. Die Betrüger geben sich als vermeintliche Firmenchefs, international als Chief Executive Officer (CEO) aus und kontaktieren mit einer manipulierten E-Mail-Adresse ihre Zielpersonen, in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Treasury, der Buchhaltung oder dem Accounting. Es wird eine dringende Überweisung unter strikter Geheimhaltung angeordnet. Dieser Schritt wird in weiterer Folge durch eine Drittperson, einem Jurist, Geschäftspartner oder Berater, bestätigt. 

Seit dem Jahr 2016 ist eine eigene Ermittlungsgruppe im Bundeskriminalamt gegen diese Betrugsform international im Einsatz. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen diese organisierte Kriminalität ist es einer ausländischen Behörde gelungen, in den Besitz einer Liste mit rund 5.000 potentiellen Zielpersonen zu kommen. Rund 500 dieser insgesamt 5.000 Datensätze konnten Unternehmen mit Firmensitz in Österreich zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt informiert in den nächsten Tagen gezielt diese Unternehmen üb er die aktuelle Gefährdungslage und gibt Tipps für ein richtiges Verhalten.  

Mehr als 500 angegriffene Unternehmen in Österreich

Seit Sommer 2015 wurden über 500 österreichische Unternehmen in dieser Form angegriffen. Elf Unternehmen haben die geforderte Summe an die Täter überwiesen, jedoch konnte mit Hilfe der Polizei oder der Bank bei sieben Unternehmen das Geld nach Österreich zurückgeholt werden. Vier Unternehmen wurden durch diese Betrugsmasche geschädigt, ihr Gesamtschaden beläuft sich auf rund 83 Millionen Euro. Die Gesamtforderung der Täter beläuft sich derzeit alleine in Österreich auf über 300 Millionen Euro. 

Tipps der Kriminalprävention für die Unternehmen

• Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über dieses Phänomen.
• Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. 
• Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren.
• Achtung: Spamfilter bieten bei diesem Phänomen keinen Schutz gegen einen Angriff.

Welche Schritte sollen vor der Durchführung von ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen beachtet werden:

• Überprüfen Sie eingelangte E-Mails auf die korrekte Schreibweise der Absenderadresse. Verwenden Sie dazu die Antwortfunktion und kontrollieren Sie die Absenderadresse genau.
• Verifizieren Sie durch gezielte Rückfragen die Zahlungsanweisung über einen anderen Kommunikationskanal, wie z.B. ein persönliches Gespräch.
• Hinterfragen Sie Zahlungsanweisungen auf unbekannte oder neue Konten. Seien Sie bei atypischen Länderkennzeichen des IBAN besonders vorsichtig und skeptisch.
• Bewahren Sie Ruhe. Die Täter versuchen Sie durch Zeitdruck zu einer unüberlegten Überweisung zu drängen.
• Kontaktieren Sie bei Verdacht eine vorgesetzte Person. Lassen Sie sich nicht verunsichern und halten Sie den gewohnten Prozess und das Vier-Augen-Prinzip unbedingt ein.
• Wenn Sie den Verdacht haben Opfer dieses Betrugsmodells geworden zu sein, dann wenden Sie sich sofort an Ihre Bank, um die Zahlung umgehend stoppen zu lassen.
• Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Polizei. Zeigen Sie den Sachverhalt in der nächsten Polizeidienststelle an. Nehmen Sie bitte dazu alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit.

Im Bundeskriminalamt steht eine Ansprechstelle unter ceo-fraud@bmi.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Dokumente:

Stop, Achtung, Halt, Verbot, Vorsicht (Bild: Michael Plos)



Aktien auf dem Radar:AT&S, UBM, Bajaj Mobility AG, Lenzing, EVN, Polytec Group, Verbund, VIG, Wienerberger, DO&CO, Erste Group, Mayr-Melnhof, Fabasoft, Bawag, FACC, Porr, Österreichische Post, voestalpine, Wolford, SW Umwelttechnik, Rosenbauer, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Flughafen Wien, Amag, CA Immo, EuroTeleSites AG, CPI Europe AG, Kapsch TrafficCom, Semperit, Telekom Austria.

(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    11.08.2017

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    Seit dem Jahr 2016 ist eine eigene Ermittlungsgruppe im Bundeskriminalamt gegen diese Betrugsform international im Einsatz. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen diese organisierte Kriminalität ist es einer ausländischen Behörde gelungen, in den Besitz einer Liste mit rund 5.000 potentiellen Zielpersonen zu kommen. Rund 500 dieser insgesamt 5.000 Datensätze konnten Unternehmen mit Firmensitz in Österreich zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt informiert in den nächsten Tagen gezielt diese Unternehmen üb er die aktuelle Gefährdungslage und gibt Tipps für ein richtiges Verhalten.  

    Mehr als 500 angegriffene Unternehmen in Österreich

    Seit Sommer 2015 wurden über 500 österreichische Unternehmen in dieser Form angegriffen. Elf Unternehmen haben die geforderte Summe an die Täter überwiesen, jedoch konnte mit Hilfe der Polizei oder der Bank bei sieben Unternehmen das Geld nach Österreich zurückgeholt werden. Vier Unternehmen wurden durch diese Betrugsmasche geschädigt, ihr Gesamtschaden beläuft sich auf rund 83 Millionen Euro. Die Gesamtforderung der Täter beläuft sich derzeit alleine in Österreich auf über 300 Millionen Euro. 

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    • Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über dieses Phänomen.
    • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein. 
    • Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren.
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