02.05.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 29. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 31.
Mai 2017, um 10:00 Uhr, in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 3, Towerstraße,
(Objekt
682) - Eingang neben NH Hotel - ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags
für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 Abs 2
8. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
und zur Veräußerung eigener Aktien unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2016 zum 9. Tagesordnungspunkt
erteilten entsprechenden Ermächtigung
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Mai
2017auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com
zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,\nErklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 21. Mai 2017(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 26. Mai 2017(24:00 Uhr) ausschließlich in
Schriftform auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
muss, erforderlich:
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599,unbedingt ISIN AT00000VIE62
im Text angeben) Gerne vorab per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 88)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000VIE62,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 21. Mai 2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.\nIdentitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
bereit zu halten.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (01) 8900 500 - 88 Per
E-Mail:anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Dabei können die
Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 30. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur
Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) eine
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung,
auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach
Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen.
Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den Aktionären
ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.
Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43
(01) 8763343 - 42, Telefax +43 (01) 8763343 - 49 oder E-Mail
wilhelm.rasinger@iva.or.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre,
deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 10. Mai
2017(24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300
Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. Mai
2017(24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (01) 7007 -
23622 oder 1300 Wien- Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,
Generalsekretariat, oder per E-Mail fwag-hauptversammlung@viennaairport.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn,
aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch
schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft
per Telefax an +43 (01) 7007 - 23622
oder
per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt
jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem
§ 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 19. Mai 2017 in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2
AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls
darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.viennaairport.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,--
und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Schwechat, im April
2017
Der Vorstand
Ende der Mitteilung
euro adhoc
Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 - 22826
FAX: +43 1 7007 - 23806
Email: investor-relations@viennaairport.com WWW:
http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport
ISIN: AT00000VIE62
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #793: Pierer Mobility kräftig im Plus, Sparplan-Festival bei der EAM, mein wikifolio Case eines CFA Awards
Flughafen Wien
Akt. Indikation: 53.60 / 53.80
Uhrzeit: 15:18:45
Veränderung zu letztem SK: 0.19%
Letzter SK: 53.60 ( 0.00%)
Bildnachweis
1.
Thomas Neuhold, Kepler Cheuvreux Österreich; Johann Marihart, Agrana; Dominik Hojas, DerBörsianer; Günther Ofner, Flughafen Wien; Reinhard Prüfert, Örag Immobilien, Peter Szopo, Erste Asset Management : Q-Check 20.0: Am Aktienmarkt führt kein Weg vorbei : © Clemens Bednar/Q-Check
, (© Aussender) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Immofinanz, CA Immo, EuroTeleSites AG, Frequentis, Rosgix, Warimpex, Wienerberger, Kapsch TrafficCom, AT&S, Frauenthal, Gurktaler AG Stamm, Polytec Group, Wolftank-Adisa, Porr, Oberbank AG Stamm, UBM, Palfinger, Zumtobel, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa.
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