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Inbox: Auch das sind Aktienmarkt-News: "Vermögen der Gesellschaft war nie verschwunden"


07.12.2016

Zugemailt von / gefunden bei: Kremlin (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

KREMLIN AG: Vermögen der Gesellschaft war nie verschwunden

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Steinheim (pta026/07.12.2016/17:45) - Bezugnehmend auf unsere bisherigen Veröffentlichungen seit der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18.11.2016 teilt die Kremlin AG folgendes mit:

Nachdem der Kremlin AG zwischenzeitlich Teile des Insolvenzantrags vorliegen, hat der ehemalige Vorstand Hans-Hermann Mindermann aufgrund bestehender Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 3.000 am 04.07.2016 einen Insolvenzantrag bei einem gleichzeitigen Kontoguthaben von ca. EUR 6.103, gestellt.

Des Weiteren wurde in den Insolvenzantragsunterlagen angegeben, dass Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 ungeklärt seien.

Der ehemalige Vorstand Hans-Hermann Mindermann und das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH teilten in der Vergangenheit stets mit, dass es sich bei dem Betrag von ca. EUR 398.000 um keine Verbindlichkeiten der Kremlin AG handeln würde.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kremlin AG am 18.11.2016 teilte der ehemalige Vorstand Mindermann mit, dass man die Meinung vertreten könne, dass es sich bei den ca. EUR 398.000 um Verbindlichkeiten handle.

Insofern korrigierte der ehemalige Vorstand Mindermann auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2016 auf Nachfrage von Aktionären seine bisherige Meinung hierzu.

Offensichtlich hat der ausgeschiedene Vorstand Mindermann in Abstimmung mit dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Bake vorsätzlich einen Insolvenzantrag gestellt, obwohl die Gründe für eine Insolvenz gar nicht vorlagen.

Entweder wird von den verantwortlichen Personen Mindermann und Bake die Auffassung vertreten, dass Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 bestehen, dann ist Insolvenz anzumelden, oder es wird die Auffassung vertreten, dass keine Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 bestehen, so dass keine Insolvenz anzumelden ist.

Scheinbar waren die Herren Mindermann und Bake nicht in der Lage die Gesellschaft ordentlich zu führen.

Im Nachgang zur Insolvenz-Antragstellung vom 04.07.2016 gab es weder von dem Vorstand Mindermann noch vom Aufsichtsratsvorsitzenden Bake oder dem Aufsichtsratsmitglied Deibert Bemühungen, mit den Verantwortlichen der Klosterbrauerei Königsbronn AG oder Beteiligungen im Baltikum AG Gespräche zu führen, um zu prüfen, in wie weit Stundungen möglich sind, um den Insolvenzantrag entsprechend zurück nehmen zu können. Nur das Aufsichtsratsmitglied Kenntner hat versucht Gespräche in diese Richtung zu führen.

Dies wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2016 von Herrn Mindermann und Herrn Bake bestätigt.

Warum es seitens Herrn Mindermann und Herrn Bake keine derartigen Bemühungen gegeben hat die Insolvenz zu verhindern bleibt bis heute offen. Die Kremlin AG wurde unserer Meinung nach vorsätzlich in der Insolvenz belassen, um den Aktionären der Gesellschaft Schäden zuzufügen. 

Bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung am 04.07.2016 teilte der Vorstand Mindermann eine Anschrift mit, von der er ausgehe, dass sich dort die Edelmetallbestände befinden.

Nach den nunmehr vorgenommenen Befragungen stellte sich heraus, dass der Vorstand Mindermann seit dem 04.07.2016, also dem Tag der Antragstellung, keinerlei Maßnahmen unternommen hat, um die Edelmetalle dort in Empfang zu nehmen. 

Auch der vorläufige Insolvenzverwalter wurde in dieser Angelegenheit nicht aktiv.

Es ist mehr als erstaunlich, dass von keinem Beteiligten, weder vom Vorstand Mindermann, noch vom Aufsichtsratsvorsitzenden Bake oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter Anstrengungen unternommen wurden, um sich von dem physischen Edelmetallbestand vor Ort zu überzeugen und diesen in Empfang zu nehmen.

In einer Ad-Hoc-Mitteilung vom 04.07.2016 schreibt der ehemalige Vorstand Mindermann, soweit dieser überhaupt die Ad-Hoc-Mitteilung verfasst hat, "dass Vermögenswerte der Gesellschaft verschoben wurden."

Insofern ist unserer Meinung nach die Ad-Hoc-Mitteilung der Kremlin AG in diesem Punkt falsch, da der Vorstand Mindermann genau gewusst hat, wo sich die Edelmetalle befinden.

Auch die 110.000 Aktien der AGS Portfolio AG sind nicht verschwunden, sondern wurden gemäß Kaufvertrag übertragen.

Es ergibt sich das Bild, dass durch die veröffentlichten Pressemitteilungen lediglich der ehemalige Vorstand Wolfgang Wilhelm Reich verleumdet werden und sein Ruf ruiniert werden sollte.

Es ist davon auszugehen, dass diese falschen vorsätzlichen Verleumdungen zu hohen Schadenersatzforderungen gegen die Kremlin AG führen werden.

Die von der Kremlin AG vorgenommene Strafanzeige, die sich auf vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen bezieht, wurde durch die Kremlin AG zurückgenommen.

Es wurde Strafanzeige gegen Herrn Mindermann und Herrn Bake wegen Verleumdung u.a. erstattet.

Bezüglich des Zwangsgeldes von der BaFin in Höhe von EUR 140.000 wurde zwischenzeitlich Kontakt zu der Steuerberatungsgesellschaft der Kremlin AG in Berlin aufgenommen. Es wurde uns mitgeteilt, dass weder der ehemalige Vorstand Mindermann noch der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Bake dem Steuerbüro Geschäftsunterlagen zur Verfügung gestellt haben, damit diese hätte tätig werden können. Die Unterlagen für die Erstellung z.B. des Halbjahresberichts zum 30.06.2016 lagen der Kremlin AG vor, wurden an den Steuerberater jedoch nicht übersandt.

Sollte der Gesellschaft aus diesem Sachverhalt und den Versäumnissen ein Schaden entstehen, wird die Kremlin AG gegen die ehemaligen amtierenden Organe Mindermann, Bake und Deibert rechtlich vorgehen.

Das Aufsichtsratsmitglied Kenntner forderte von Anfang an einen anderen Vorstand zu bestellen, wogegen sich die Aufsichtsratsmitglieder Bake und Deibert weigerten. Die Verantwortung für das Zwangsgeld in Höhe von EUR 140.000 tragen Herr Mindermann, Herr Bake und Herr Deibert.

 

(Ende)

 

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    Nachdem der Kremlin AG zwischenzeitlich Teile des Insolvenzantrags vorliegen, hat der ehemalige Vorstand Hans-Hermann Mindermann aufgrund bestehender Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 3.000 am 04.07.2016 einen Insolvenzantrag bei einem gleichzeitigen Kontoguthaben von ca. EUR 6.103, gestellt.

    Des Weiteren wurde in den Insolvenzantragsunterlagen angegeben, dass Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 ungeklärt seien.

    Der ehemalige Vorstand Hans-Hermann Mindermann und das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH teilten in der Vergangenheit stets mit, dass es sich bei dem Betrag von ca. EUR 398.000 um keine Verbindlichkeiten der Kremlin AG handeln würde.

    Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kremlin AG am 18.11.2016 teilte der ehemalige Vorstand Mindermann mit, dass man die Meinung vertreten könne, dass es sich bei den ca. EUR 398.000 um Verbindlichkeiten handle.

    Insofern korrigierte der ehemalige Vorstand Mindermann auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2016 auf Nachfrage von Aktionären seine bisherige Meinung hierzu.

    Offensichtlich hat der ausgeschiedene Vorstand Mindermann in Abstimmung mit dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Bake vorsätzlich einen Insolvenzantrag gestellt, obwohl die Gründe für eine Insolvenz gar nicht vorlagen.

    Entweder wird von den verantwortlichen Personen Mindermann und Bake die Auffassung vertreten, dass Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 bestehen, dann ist Insolvenz anzumelden, oder es wird die Auffassung vertreten, dass keine Verbindlichkeiten in Höhe von ca. EUR 398.000 bestehen, so dass keine Insolvenz anzumelden ist.

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    Warum es seitens Herrn Mindermann und Herrn Bake keine derartigen Bemühungen gegeben hat die Insolvenz zu verhindern bleibt bis heute offen. Die Kremlin AG wurde unserer Meinung nach vorsätzlich in der Insolvenz belassen, um den Aktionären der Gesellschaft Schäden zuzufügen. 

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