17.05.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 16. Juni 2016, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2015, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG und
die Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Veräußerung der eigenen
Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 65
Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 25. Mai 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2016) zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss 2015 samt Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht 2015,\nKonzernabschluss 2015 samt Konzernlagebericht,\nBericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8,\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu\nTagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7,\nvollständiger Text dieser Einberufung,\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114\nAktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 13. Juni 2016 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank
International AG Mag.
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT), - Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den\noben genannten Nachweisstichtag, das ist der 6. Juni 2016, 24.00 Uhr, Wiener
Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Unterschrift erforderlich) spätestens am 26. Mai 2016 der Gesellschaft, an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. Juni 2016 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3
BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 %
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2016) zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 14. Juni 2016 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang
(z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX Message
Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN
AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9, A-1030
Wien Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der
Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2016) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 509.977 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 13. Mai 2016) 292.469.061. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.
G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter
(an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern
Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/P5Mk3XwL
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache:
Deutsch
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Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #789: ATX verliert trotz sehr starker VIG, der Erste Bank George fehlt mir heute sehr, dazu ein S Immo Zufall
RBI
Akt. Indikation: 17.56 / 17.76
Uhrzeit: 21:00:41
Veränderung zu letztem SK: -0.23%
Letzter SK: 17.70 ( -1.34%)
Bildnachweis
1.
Was die BSNgine am 3.6. Abends u.a. ausspuckte:
- die Aktie der voestalpine legte am Mittwoch um 8,21 Prozent zu, das grösste Tagesplus der voestalpine 2015 und das sechstgrösste eines ATX-Wer
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