14.08.2014,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie über die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der am
14. August 2014 um 10:00 Uhr in der Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien,
Roland Rainer Platz 1, stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung.
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000 ist geteilt in 443.000.000
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, die von der Hauptversammlung
gewählt werden, wurde von neun auf zehn Mitglieder erhöht."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 352.500.376
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,57 %
Ja-Stimmen: 351.848.391
Nein-Stimmen: 651.985
Enthaltungen: 24.953.364
"Herr Carlos José García Moreno Elizondo Ph.D., geb. 06.01.1957, wird als
Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.452.225
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 353.572.913
Nein-Stimmen: 23.879.312
Enthaltungen: 6.727
"Herr Alejandro Cantu Jimenez J.D., geb. 26.04.1972, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.461.568
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 %
Ja-Stimmen: 353.677.342
Nein-Stimmen: 23.784.226
Enthaltungen: 4.175
"Herr Mag. jur. Stefan Pinter, geb. 15.04.1978, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.467
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 %
Ja-Stimmen: 353.701.076
Nein-Stimmen: 23.759.391
Enthaltungen: 2.705
"Herr Carlos M. Jarque M.Sc. Ph.D., geb. 18.10.1954, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.457.717
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 353.676.501
Nein-Stimmen: 23.781.216
Enthaltungen: 4.640
"Herr Mag. jur. Reinhard Kraxner, geb. 07.05.1970, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.443.826
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 353.701.372
Nein-Stimmen: 23.742.454
Enthaltungen: 18.211
"Herr Oscar Von Hauske Solís MBA, geb. 01.09.1957, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.245
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 %
Ja-Stimmen: 354.560.881
Nein-Stimmen: 22.897.364
Enthaltungen: 3.160
"Herr Ronny Pecik, geb. 04.03.1962, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat
gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.458.041
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 353.152.422
Nein-Stimmen: 24.305.619
Enthaltungen: 3.341
"Frau Dr. Elisabetta Castiglioni, geb. 01.10.1964, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Ihre Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.460.100
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,21 %
Ja-Stimmen: 354.155.325
Nein-Stimmen: 23.304.775
Enthaltungen: 1.745
"Herr Mag. Günter Leonhartsberger, geb. 12.07.1968, wird als Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.453.055
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 353.682.022
Nein-Stimmen: 23.771.033
Enthaltungen: 6.195
"Herr Ing. Rudolf Kemler, geb. 09.05.1956, wird als Mitglied in den Aufsichtsrat
gewählt. Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.444.388
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 354.136.733
Nein-Stimmen: 23.307.655
Enthaltungen: 2.702
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten
Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage. Dementsprechend wird § 4 der
Satzung angepasst.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren nach
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um einen Nennbetrag von
höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu 221.500.000 auf Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in mehreren Tranchen, zu erhöhen
(auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153
Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen Ausgabebedingungen und die
weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die jungen Aktien auch für das
Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals in das
Firmenbuch eingetragen wird, mit einer Gewinnberechtigung ab Beginn dieses
Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe und unter der Voraussetzung, dass
der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft Euro 1.000.000.000,-- nicht
übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der Gesamtemissionserlös abzüglich
aller aus der Emission resultierenden und von der Gesellschaft zu tragenden
externen Kosten.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu
beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital
2014 ergeben."
In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
"Genehmigtes Kapital 2014: Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt,
innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um
einen Nennbetrag von höchstens EUR 483.091.500,-- durch Ausgabe von bis zu
221.500.000 auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, auch in
mehreren Tranchen, zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch
ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG), den Ausgabebetrag, die sonstigen
Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten festzusetzen, insbesondere die
jungen Aktien auch für das Geschäftsjahr, in dem die Durchführung der Erhöhung
des Grundkapitals in das Firmenbuch eingetragen wird, mit einer
Gewinnberechtigung ab Beginn dieses Geschäftsjahrs auszustatten, mit der Maßgabe
und unter der Voraussetzung, dass der Nettoemissionserlös für die Gesellschaft
Euro 1.000.000.000,-- nicht übersteigt. Als Nettoemissionserlös gilt der
Gesamtemissionserlös abzüglich aller aus der Emission resultierenden und von der
Gesellschaft zu tragenden externen Kosten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt,
Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2014 ergeben."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.356
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 370.396.012
Nein-Stimmen: 7.046.344
Enthaltungen: 1.392
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§
5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Satzung wird in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18 wie folgt geändert:
- § 5: In Absatz (3) werden der zweite und dritte Satz gestrichen sowie
ein neuer zweiter Satz "Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein
Dirimierungsrecht zu." eingefügt. § 5 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
(3) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Wenn ein Vorsitzender bestellt ist, steht ihm kein Dirimierungsrecht
zu.
- § 8: In Absatz (4) wird im ersten Satz das Wort "nur" durch das Wort
"jedenfalls" ersetzt. § 8 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
(4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Funktionsperiode
aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl jedenfalls dann unverzüglich
vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei
sinkt. Die Funktionsdauer solcherart gewählter Mitglieder dauert, falls die
Hauptversammlung nichts anderes beschließt, bis zum Ablauf der Funktionsperiode
der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Wiederwahl ausscheidender
Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.
- § 9: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "oder zwei"
gestrichen. § 9 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Der Aufsichtsrat wählt unverzüglich nach seiner Wahl einen Vorsitzenden und
einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt für deren gesamte Funktionsperiode als
Aufsichtsratsmitglieder, wenn der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt.
- § 9: In Absatz (3) wird das Wort "die" durch das Wort "sein" ersetzt. §
9 Absatz (3) lautet daher wie folgt:
(3) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter können ihre Funktionen jederzeit
unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist schriftlich an den Aufsichtsrat
zurücklegen, auch ohne dass sie gleichzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
- § 9: In Absatz (4) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner"
durch das Wort "sein" ersetzt. § 9 Absatz (4) lautet daher wie folgt:
(4) Scheidet im Laufe einer Funktionsperiode der Vorsitzende oder sein
Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine
Neuwahl für den Ausgeschiedenen vorzunehmen. Die Wiederwahl ist zulässig.
- § 9: In Absatz (5) wird die Wortfolge "Die Stellvertreter des
Vorsitzenden haben, wenn sie in Vertretung des Vorsitzenden handeln" durch die
Wortfolge "Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des
Vorsitzenden handelt" ersetzt. § 9 Absatz (5) lautet daher wie folgt:
(5) Der Stellvertreter des Vorsitzenden hat, wenn er in Vertretung des
Vorsitzenden handelt, die gleichen Rechte und Pflichten wie dieser.
- § 11: In Absatz (1) wird im ersten Satz die Wortfolge "einer seiner
Stellvertreter, anwesend sind" durch die Wortfolge "sein Stellvertreter,
anwesend sind; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für
bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die
Beschlussfähigkeit vorsehen." ersetzt. § 11 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder
ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder,
darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind; die
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die
Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit
vorsehen. Als anwesend gilt auch ein Mitglied, das über Videokonferenz
teilnimmt, die die unmittelbare Gegenseitigkeit, Vertraulichkeit und
Authentizität der Kommunikation ermöglicht ("qualifizierte Videokonferenz"). Der
Vorsitzende bestimmt die Art der Sitzung und kann insbesondere von der
Möglichkeit der Einberufung einer qualifizierten Videokonferenzsitzung Gebrauch
machen, wenn die Dringlichkeit der Abhaltung einer Sitzung oder die
Ortsabwesenheit von Aufsichtsratsmitgliedern diese im Interesse der Gesellschaft
geboten erscheinen lassen.
- § 11: In Absatz (4) wird der dritte Satz durch den Satz "Dem
Vorsitzenden steht kein Dirimierungsrecht zu." ersetzt. § 11 Absatz (4) lautet
daher wie folgt:
(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Dem Vorsitzenden steht
kein Dirimierungsrecht zu.
- § 11: In Absatz (6) wird im zweiten Satz die Wortfolge "einer seiner"
durch das Wort "sein" ersetzt. Weiters wird nach dem zweiten Satz folgender
neuer Halbsatz eingefügt: "; die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann
jedoch für bestimmte Fälle die Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung
für die Beschlussfähigkeit vorsehen." § 11 Absatz (6) lautet daher wie folgt:
(6) Rundlaufverfahren: In dringenden Fällen kann der Vorsitzende schriftlich
oder fernmündlich, per Telefax oder E-Mail, per Internet oder Bildtelefonie
("einfache Videokonferenz") abstimmen lassen, ohne dass der Aufsichtsrat in
einer Sitzung zusammentritt, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren
innerhalb einer Woche nach Versendung der Unterlagen schriftlich widerspricht.
Ein Beschluss kommt zustande, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder zur Stimmabgabe
eingeladen wurden und sich mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der
Vorsitzende oder sein Stellvertreter, am Rundlaufverfahren beteiligen; die
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kann jedoch für bestimmte Fälle die
Anwesenheit des Vorsitzenden als Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit
vorsehen. Stimmenthaltungen zählen bei Feststellung der Beschlussfähigkeit mit,
sind jedoch bei Ermittlung des Beschlussergebnisses nicht zu berücksichtigen.
Die Vertretung durch andere Aufsichtsratsmitglieder ist im Rundlaufverfahren
nicht zulässig.
§ 12: Absatz (2) wird gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die bisherigen Absätze (3), (4), (5), (6) und (7) neu nummeriert zu den Absätzen (2), (3), (4), (5) und (6) werden.\n§ 17: In § 17 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, lautend wie folgt:\n Array
"Solange die Republik Österreich direkt oder indirekt zumindest 25% plus eine
Aktie am Grundkapital der Gesellschaft hält, bedürfen Beschlüsse gemäß § 149
AktG und § 174 AktG, soweit Instrumente betroffen sind, die ein Wandlungsrecht
oder eine Wandlungsverpflichtung in Aktien der Gesellschaft beinhalten, sowie
Änderungen dieser Satzungsbestimmung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel
des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Diese
Mehrheitserfordernisse entfallen, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf,
sobald die Beteiligung der Republik Österreich erstmals unter 25% plus eine
Aktie am Grundkapital fällt. Stichtag ist die entsprechende Beteiligungsmeldung
der Gesellschaft gemäß § 92 BörseG oder deren Nachfolgebestimmung. Sofern die
Tagesordnung einer Hauptversammlung im ersten Satz dieses Absatzes genannte
Gegenstände enthält, hat der Vorsitzende im Rahmen seiner Versammlungsleitung
gemäß § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 121 Absatz 1 AktG zu Beginn der
Hauptversammlung festzustellen, ob die im ersten Satz dieses Absatzes genannten
Mehrheitserfordernisse anwendbar sind."
Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich daher, sodass die
bisherigen Absätze (3) und (4) neu nummeriert zu den Absätzen (4) und (5)
werden.
- § 18: In Absatz (1) wird die Wortfolge "einer seiner" gestrichen und
durch das Wort "sein" ersetzt. § 18 Absatz (1) lautet daher wie folgt:
(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des
Aufsichtsrates; ist weder er noch sein Stellvertreter persönlich erschienen oder
zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene
Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.442.487
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 352.350.831
Nein-Stimmen: 25.091.656
Enthaltungen: 608
4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen
Vorstandsmitgliedern.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
4.1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Ing. Mag. Rudolf Fischer.
Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
Herr Ing. Mag. Fischer verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits geleisteten
EUR 500.000, zu folgenden zwei Zahlungen:
a) sogleich EUR 1.250.000,-
b) binnen 4 Wochen ab Vergleichsabschluss EUR 750.000,-
Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche Schadenersatz- oder
Bereicherungsansprüche aus Sachverhalten, die der Telekom Austria AG zum
22.05.2014 im Wege der Akteneinsicht in den Strafverfahren bekannt oder
erkennbar sind, bereinigt und verglichen. Der Vergleich bleibt unabhängig davon
aufrecht, wie allfällige Strafverfahren ausgehen. Dies gilt auch, wenn Herr Ing.
Mag. Rudolf Fischer in sämtlichen Verfahren freigesprochen werden sollte.
Ansprüche aus allfälligen rechtswidrigen Leistungen und Zahlungen als
"kick-back" dritter Personen an Ing. Mag. Rudolf Fischer sind nicht verglichen,
wovon ein ungeklärter Sachverhalt, der von den Behörden noch untersucht wird,
mit einem Betrag bis EUR 200.000,- ausgenommen ist.
Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Ing. Mag. Fischer.
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.438.515
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 377.415.026
Nein-Stimmen: 23.489
Enthaltungen: 2.968
4.2. Genehmigung der Rahmenbedingungen für einen Vergleich mit Herrn Dr. Stefano
Colombo
Die Eckpunkte des abzuschließenden Vergleichs sind:
Herr Dr. Stefano Colombo verpflichtet sich, zusätzlich zu den bereits
geleisteten EUR 196.000,- einen weiteren Betrag von EUR 3.130.000,- an Telekom
Austria AG zu bezahlen.
Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche aus Sachverhalten, die Telekom
Austria AG zum 14.08.2014 im Wege der Akteneinsicht in den diversen
Strafverfahren und aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt oder
erkennbar sind, ableitbare Ansprüche auf Schadenersatz oder
Bereicherungsausgleich sowie sämtliche Ansprüche der Telekom Austria AG und
ihren Konzernunternehmen gegen Herrn Dr. Stefano Colombo aus seiner vormaligen
Tätigkeit für die Telekom Austria AG, welche sich auf Umstände gründen, die der
Telekom Austria AG und deren Konzernunternehmen bekannt sind, endgültig
bereinigt und verglichen.
Das Regressrisiko gegenüber Mithaftenden trägt Herr Dr. Stefano Colombo.
Klargestellt wird, dass dies eine Ermächtigung zum Vergleichsabschluss zu den
obigen Konditionen mit Dr. Stefano Colombo darstellt, aber auch von einem
Abschluss eines solchen Vergleiches abgesehen werden kann.
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie Gesamtzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen: 377.432.569
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 85,20 %
Ja-Stimmen: 377.407.033
Nein-Stimmen: 25.536
Enthaltungen: 2.671
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Aussagen verwenden normalerweise Ausdrücke wie "glaubt", "ist der Absicht",
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