Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Zukünftiger KESt-Abzug für ­Zinseinkünfte drittlandsansässiger Investoren (Nora Engel-Kazemi)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



01.04.2014, 4323 Zeichen

Derzeit können Zinsen aus Einlagen bei inländischen Kreditinstituten oder deren inländischer Zweigniederlassung und Zinsen aus Forderungswertpapieren für Investoren, die nicht in Österreich ansässig sind, KESt-frei vereinnahmt werden. Für natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, ist ein Abzug von 35% EU-Quellensteuer vorgesehen. Diese unterschiedliche Behandlung ausländischer Investoren hat der Gesetzgeber nunmehr im Abgabenänderungsgesetz 2014 mit Wirkung ab 1.1.2015 beseitigt. Details dazu werden im Folgenden dargestellt.

KESt-Abzug für inländische Zinsen.

Ab 1.1.2015 wird die beschränkte Steuer- bzw. KESt-Pflicht auf inländische Zinsen iSd EU-Quellensteuergesetzes erweitert. Die Neuregelung betrifft natürliche Personen, die in einem Drittstaat ansässig sind und Körperschaften mit Sitz in einem anderem EU-Mitgliedsland oder Drittland. Steuerpflichtige aus EU-Mitgliedstaaten sind nicht von der neuen KESt betroffen, für sie gelten weiterhin die Regelungen des EU-Quellensteuergesetzes, dh es werden entweder 35% EU-QuESt auf in Österreich bezogene Zinsen einbehalten, die im Heimatland des Investors bei Versteuerung nach den lokalen Regelungen rückerstattet werden, oder der Abzug entfällt bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamtes.

Die neue KESt-Pflicht betrifft inländische Bankzinsen und inländische Zinsen aus Wertpapieren (z.B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Staatsanleihen, Aktienanleihen, Schatzscheine, Kassenobligationen - praktische Durchführung bei Investmentfonds zur Zeit noch offen) für natürliche Personen aus Nicht-EU-Staaten und für Körperschaften aus EU- und Nicht-EU-Staaten, sofern sich die depotführende oder auszahlende Stelle im Inland befindet. KESt-Gutschriften sind ausgeschlossen.
Von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sind folgende Steuerbefreiungen vorgesehen:

• für natürliche Personen aus einem EU-Mitgliedstaat, da ohnehin 35% EU-QuESt-Abzug.

• für Zinsen, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz in Österreich hat, noch eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstitutes ist, weil Zinsen ausländischer Emittenten oder ausländischer Kreditinstitute.

• Zinsen aus Forderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind.

Vor Inkrafttreten der neuen KESt ab 1.1.2015 plant die Regierung noch diverse Zinsartikel in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die DBA-Entlastungsverordnung anzupassen, um zu vermeiden, dass es vorab schon zu einer KESt-Entlastung an der Quelle kommt, d.h. zu einer steuerfreien Auszahlung der Zinsen auf Grund bestimmter DBA-Regelungen, die nach dem derzeitigen Stand möglich wäre.

Neues zur EU-QuESt bei Zinsen und neuer OECD Standard für automatischen Datenaustausch bei Kapitaleinkünften.

Die EU-Kommission beabsichtigt die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, die in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz (35% EU-QuESt wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt) umgesetzt wurde, dahingehend zu ändern, dass auch Luxemburg und Österreich am automatischen Datenaustausch betreffend Zinsen teilnehmen. Nach Luxemburg hat nunmehr auch Österreich seine Vorbehalte gegen eine geplante Änderung aufgegeben. Der Weg ist somit frei für eine Änderung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie in Richtung Informationsaustausch.

Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die OECD die US-Regelungen zu FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) zum Vorbild genommen, die zukünftig einen Informationsaustausch der Kontendaten von US-Personen mit Depot außerhalb der USA vorsehen, und hat am 13.2.2014 einen „Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information“ veröffentlicht, bei dessen Vereinbarung und Implementierung sich jeweils zwei Vertragsstaaten zum automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen der Bürger des jeweils anderen Vertragsstaates verpflichten, die sie zuvor von ihren Finanzinstituten erhalten haben. Im Juni wird ein detaillierter Kommentar seitens der OECD erwartet. Für ein tatsächliches Inkrafttreten dieser neuen Regelungen sind bilaterale Staatsverträge zwischen den einzelnen Staaten abzuschließen und zu ratifizieren. Mehr als 40 Länder, nicht aber die Schweiz und Österreich, haben sich in einem Joint Statement zu einer frühen Implementierung des Standards verpflichtet.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

kapitalmarkt-stimme.at daily voice 13/365: Die KESt-Behaltefrist, warum sie das heisseste Thema ist und eine kurze Frist her muss




 

Bildnachweis

1. Negativzinsen, Sparzinsen, Strafzinsen, Kostenreduktion, sparen, reduzieren, Gewinn, klein, weniger, Zinsen, http://www.shutterstock.com/de/pic-98055218/stock-photo-paper-money-with-scissors.html , (© www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Kapsch TrafficCom, Austriacard Holdings AG, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Warimpex, Mayr-Melnhof, Erste Group, ATX, ATX Prime, ATX TR, OMV, Wienerberger, Cleen Energy, DO&CO, Pierer Mobility, Stadlauer Malzfabrik AG, Semperit, Strabag, Josef Manner & Comp. AG, Agrana, Amag, Rosenbauer, Oberbank AG Stamm, RHI Magnesita, EVN, Palfinger, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


Random Partner

Do&Co
Als Österreichisches, börsennotiertes Unternehmen mit den drei Geschäftsbereichen Airline Catering, internationales Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel bieten wir Gourmet Entertainment auf der ganzen Welt. Wir betreiben 32 Locations in 12 Ländern auf 3 Kontinenten, um die höchsten Standards im Produkt- sowie Service-Bereich umsetzen zu können.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Negativzinsen, Sparzinsen, Strafzinsen, Kostenreduktion, sparen, reduzieren, Gewinn, klein, weniger, Zinsen, http://www.shutterstock.com/de/pic-98055218/stock-photo-paper-money-with-scissors.html, (© www.shutterstock.com)


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A3FL28
AT0000A2TTP4
AT0000A38NH3
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Porr(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(2), OMV(2)
    Star der Stunde: Porr 1.75%, Rutsch der Stunde: UBM -0.72%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(7), OMV(1)
    Star der Stunde: Erste Group 0.94%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -0.72%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(6), SBO(1)
    Star der Stunde: AT&S 3.07%, Rutsch der Stunde: Verbund -0.84%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(7)
    Star der Stunde: FACC 1.5%, Rutsch der Stunde: DO&CO -0.52%

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #818: ATX fitcht heute in trüberen Gewässern, Verbund stark, Erste Group Mix, neugierige Frage an McDonalds

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm..Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inha...

    Books josefchladek.com

    Alexey Brodovitch
    Ballet (reprint)
    2024
    Little Steidl Verlag

    Larry Clark
    Return
    2024
    Stanley / Barker

    Daido Moriyama
    Record (Kiroku) No.1-5 (Reprint Edition) 森山 大道 記録
    2008
    Akio Nagasawa

    Aaron McElroy
    No time
    2015
    Edition Bessard

    Claudia Andujar & George Love
    Amazônia
    1978
    Editora Praxis

    Zukünftiger KESt-Abzug für ­Zinseinkünfte drittlandsansässiger Investoren (Nora Engel-Kazemi)


    01.04.2014, 4323 Zeichen

    Derzeit können Zinsen aus Einlagen bei inländischen Kreditinstituten oder deren inländischer Zweigniederlassung und Zinsen aus Forderungswertpapieren für Investoren, die nicht in Österreich ansässig sind, KESt-frei vereinnahmt werden. Für natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, ist ein Abzug von 35% EU-Quellensteuer vorgesehen. Diese unterschiedliche Behandlung ausländischer Investoren hat der Gesetzgeber nunmehr im Abgabenänderungsgesetz 2014 mit Wirkung ab 1.1.2015 beseitigt. Details dazu werden im Folgenden dargestellt.

    KESt-Abzug für inländische Zinsen.

    Ab 1.1.2015 wird die beschränkte Steuer- bzw. KESt-Pflicht auf inländische Zinsen iSd EU-Quellensteuergesetzes erweitert. Die Neuregelung betrifft natürliche Personen, die in einem Drittstaat ansässig sind und Körperschaften mit Sitz in einem anderem EU-Mitgliedsland oder Drittland. Steuerpflichtige aus EU-Mitgliedstaaten sind nicht von der neuen KESt betroffen, für sie gelten weiterhin die Regelungen des EU-Quellensteuergesetzes, dh es werden entweder 35% EU-QuESt auf in Österreich bezogene Zinsen einbehalten, die im Heimatland des Investors bei Versteuerung nach den lokalen Regelungen rückerstattet werden, oder der Abzug entfällt bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Wohnsitzfinanzamtes.

    Die neue KESt-Pflicht betrifft inländische Bankzinsen und inländische Zinsen aus Wertpapieren (z.B. Schuldverschreibungen, Anleihen, Staatsanleihen, Aktienanleihen, Schatzscheine, Kassenobligationen - praktische Durchführung bei Investmentfonds zur Zeit noch offen) für natürliche Personen aus Nicht-EU-Staaten und für Körperschaften aus EU- und Nicht-EU-Staaten, sofern sich die depotführende oder auszahlende Stelle im Inland befindet. KESt-Gutschriften sind ausgeschlossen.
    Von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sind folgende Steuerbefreiungen vorgesehen:

    • für natürliche Personen aus einem EU-Mitgliedstaat, da ohnehin 35% EU-QuESt-Abzug.

    • für Zinsen, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz in Österreich hat, noch eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstitutes ist, weil Zinsen ausländischer Emittenten oder ausländischer Kreditinstitute.

    • Zinsen aus Forderungen, die in ein öffentliches Schuldbuch eingetragen sind.

    Vor Inkrafttreten der neuen KESt ab 1.1.2015 plant die Regierung noch diverse Zinsartikel in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die DBA-Entlastungsverordnung anzupassen, um zu vermeiden, dass es vorab schon zu einer KESt-Entlastung an der Quelle kommt, d.h. zu einer steuerfreien Auszahlung der Zinsen auf Grund bestimmter DBA-Regelungen, die nach dem derzeitigen Stand möglich wäre.

    Neues zur EU-QuESt bei Zinsen und neuer OECD Standard für automatischen Datenaustausch bei Kapitaleinkünften.

    Die EU-Kommission beabsichtigt die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, die in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz (35% EU-QuESt wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt) umgesetzt wurde, dahingehend zu ändern, dass auch Luxemburg und Österreich am automatischen Datenaustausch betreffend Zinsen teilnehmen. Nach Luxemburg hat nunmehr auch Österreich seine Vorbehalte gegen eine geplante Änderung aufgegeben. Der Weg ist somit frei für eine Änderung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie in Richtung Informationsaustausch.

    Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die OECD die US-Regelungen zu FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) zum Vorbild genommen, die zukünftig einen Informationsaustausch der Kontendaten von US-Personen mit Depot außerhalb der USA vorsehen, und hat am 13.2.2014 einen „Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information“ veröffentlicht, bei dessen Vereinbarung und Implementierung sich jeweils zwei Vertragsstaaten zum automatischen Informationsaustausch von Kontoinformationen der Bürger des jeweils anderen Vertragsstaates verpflichten, die sie zuvor von ihren Finanzinstituten erhalten haben. Im Juni wird ein detaillierter Kommentar seitens der OECD erwartet. Für ein tatsächliches Inkrafttreten dieser neuen Regelungen sind bilaterale Staatsverträge zwischen den einzelnen Staaten abzuschließen und zu ratifizieren. Mehr als 40 Länder, nicht aber die Schweiz und Österreich, haben sich in einem Joint Statement zu einer frühen Implementierung des Standards verpflichtet.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice 13/365: Die KESt-Behaltefrist, warum sie das heisseste Thema ist und eine kurze Frist her muss




     

    Bildnachweis

    1. Negativzinsen, Sparzinsen, Strafzinsen, Kostenreduktion, sparen, reduzieren, Gewinn, klein, weniger, Zinsen, http://www.shutterstock.com/de/pic-98055218/stock-photo-paper-money-with-scissors.html , (© www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Kapsch TrafficCom, Austriacard Holdings AG, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Warimpex, Mayr-Melnhof, Erste Group, ATX, ATX Prime, ATX TR, OMV, Wienerberger, Cleen Energy, DO&CO, Pierer Mobility, Stadlauer Malzfabrik AG, Semperit, Strabag, Josef Manner & Comp. AG, Agrana, Amag, Rosenbauer, Oberbank AG Stamm, RHI Magnesita, EVN, Palfinger, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


    Random Partner

    Do&Co
    Als Österreichisches, börsennotiertes Unternehmen mit den drei Geschäftsbereichen Airline Catering, internationales Event Catering und Restaurants, Lounges & Hotel bieten wir Gourmet Entertainment auf der ganzen Welt. Wir betreiben 32 Locations in 12 Ländern auf 3 Kontinenten, um die höchsten Standards im Produkt- sowie Service-Bereich umsetzen zu können.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Negativzinsen, Sparzinsen, Strafzinsen, Kostenreduktion, sparen, reduzieren, Gewinn, klein, weniger, Zinsen, http://www.shutterstock.com/de/pic-98055218/stock-photo-paper-money-with-scissors.html, (© www.shutterstock.com)


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A3FL28
    AT0000A2TTP4
    AT0000A38NH3
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Porr(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(2), OMV(2)
      Star der Stunde: Porr 1.75%, Rutsch der Stunde: UBM -0.72%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(7), OMV(1)
      Star der Stunde: Erste Group 0.94%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -0.72%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(6), SBO(1)
      Star der Stunde: AT&S 3.07%, Rutsch der Stunde: Verbund -0.84%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(7)
      Star der Stunde: FACC 1.5%, Rutsch der Stunde: DO&CO -0.52%

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #818: ATX fitcht heute in trüberen Gewässern, Verbund stark, Erste Group Mix, neugierige Frage an McDonalds

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm..Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inha...

      Books josefchladek.com

      Alexey Brodovitch
      Ballet (reprint)
      2024
      Little Steidl Verlag

      Claudia Andujar & George Love
      Amazônia
      1978
      Editora Praxis

      Agnieszka Sosnowska
      För
      2024
      Trespasser

      Miyako Ishiuchi
      Yokosuka again 1980-1990 (石内 都)
      1998
      Sokyu-sha

      Essick Peter
      Work in Progress
      2024
      Fall Line Press