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19.03.2014, 2375 Zeichen

Bei der Aufarbeitung von glamourösen Fällen vor dem Richter wird immer deutlicher, dass sich hartnäckiges Leugnen, boniertes Verhalten und abstruse, teils kreative, teils abenteuerliche, mitunter sogar durchaus intelligente Rechtfertigungen sich für die Beschuldigten letztendlich nicht lohnen. Angeklagte wie Wolfgang Kulterer, Dietrich Birnbacher, Wolfgang Auer Welsbach, aber auch Uli Hoeneß verdienen Respekt, da sie spät, aber doch  glaubhaft einen Schlussstrich über ein unerfreuliches Kapitel ihrer Vergangenheit ziehen. Wenn darüber hinaus ein angemessener Beitrag zur Schadensgutmachung geleistet wird, ist für die breite Öffentlichkeit verständlich, dass dieser Umstand beim Strafausmaß mit einem spürbaren „Rabatt“ berücksichtigt wird. Oft sind jedoch die Berater bzw. die Strafverteidiger das eigentliche Problem. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher wird die Honorarnote. Bei einigen Anwälten entsteht der Eindruck, dass sie das Licht der Öffentlichkeit durchaus genießen bzw. bewusst suchen und im Hinblick auf neue Klienten in den Medien gerne Erklärungen abgeben.

Daher sollten die betroffenen Beschuldigten der laufenden und noch kommenden Verfahren darüber nachdenken, welche die bessere  Verteidigungsstrategie ist: Prozesse, die sich über Monate hinziehen, die wegen Nichtigkeiten und Berufungen wiederholt werden müssen, damit enorm viel kosten und über die dementsprechend intensiv berichtet wird - oder ein kurzer Prozess mit Bedauern über Fehlverhalten bzw. Fehleinschätzungen, aber mit Gewährung eines ins Gewicht fallenden Milderungsgrundes.

Für einen Strategiewechsel und die Auswahl eines Strafverteidigers, der überzeugend nicht von Eigeninteressen beeinflusst ist, ist es nie zu spät.
Auch Julius Meinl V. und Peter Weinzierl, Vorstand der Meinlbank, sollten darüber nachdenken, ob deren Strategie zielführend ist, sich einerseits in der Öffentlichkeit (unterstützt mit enormen Aufwendungen für Inserate) als von der Justiz Verfolgte darzustellen, anderseits die Justiz  mit einer Flut von Eingaben zu beschäftigen und dann die lange Dauer der Verfahren zu beklagen.

In der Öffentlichkeit hat einen Paradigmenwechsel stattgefunden und sich die Sensibilität verändert. Uli Hoeneß macht es mit seiner durchaus glaubwürdigen Reue richtig; eine spätere Rückkehr in die Fan-Gemeinde von Bayern München ist nach Verbüßung der Strafe nicht ausgeschlossen.



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Autor
Wilhelm Rasinger
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    19.03.2014, 2375 Zeichen

    Bei der Aufarbeitung von glamourösen Fällen vor dem Richter wird immer deutlicher, dass sich hartnäckiges Leugnen, boniertes Verhalten und abstruse, teils kreative, teils abenteuerliche, mitunter sogar durchaus intelligente Rechtfertigungen sich für die Beschuldigten letztendlich nicht lohnen. Angeklagte wie Wolfgang Kulterer, Dietrich Birnbacher, Wolfgang Auer Welsbach, aber auch Uli Hoeneß verdienen Respekt, da sie spät, aber doch  glaubhaft einen Schlussstrich über ein unerfreuliches Kapitel ihrer Vergangenheit ziehen. Wenn darüber hinaus ein angemessener Beitrag zur Schadensgutmachung geleistet wird, ist für die breite Öffentlichkeit verständlich, dass dieser Umstand beim Strafausmaß mit einem spürbaren „Rabatt“ berücksichtigt wird. Oft sind jedoch die Berater bzw. die Strafverteidiger das eigentliche Problem. Je länger ein Verfahren dauert, desto höher wird die Honorarnote. Bei einigen Anwälten entsteht der Eindruck, dass sie das Licht der Öffentlichkeit durchaus genießen bzw. bewusst suchen und im Hinblick auf neue Klienten in den Medien gerne Erklärungen abgeben.

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