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06.02.2014, 2147 Zeichen

Die ehemaligen Libro-Vorstände André Rettberg und Johann Knöbl können aufatmen: ihnen bleibt eine Haft erspart, obwohl sie wegen Untertreue und Bilanzfälschung verurteilt wurden. Die lange Verfahrensdauer führte zu einer wesentlichen Reduktion der Strafe und eine Umwandlung in eine bedingte Strafe. Es ist eine wichtige, richtungsweisende Entscheidung, die sicher noch ausführlich in der Fachwelt diskutiert wird.
 
Beim Börsegang von Libro wurden vor allem private Anleger gezielt mit unrealistischen Versprechungen und oberflächlichen Werbeaussagen angesprochen. Die Blasé platze mit der Insolvenz 2001 und viele Anleger haben beträchtliche Summen unwiederbringlich verloren. Ärgerlich ist, dass am Libro-Desaster auch viele verdienten: "Berater" aus allen Fachgebieten, "Sanierer" und nicht zu vergessen prominente Aktionäre, die ihre Anteile im Zuge des Börsegangs und danach gutgläubigen Anlegern verkaufen konnten.
 
Das Wirtschaftsleben scheint ungerecht: Bei Fehlern muss in erster Linie der Vorstand den Kopf hinhalten. Aber den Anlegern muss auch klar werden, dass die Strafjustizdas verlorenes Geld nicht wieder beschaffen kann, sondern bestenfalls eine emotionale Genugtuung. Denn Dummheit, mangelnde unternehmerische Fortüne, verfehlte Unternehmensstrategien, persönliche Eitelkeit sind nicht strafbar.
 
Der Justiz wird immer wieder vorgeworfen, dass Verfahren zu lange dauern. Doch oft sind die Beschuldigten und ihre kreativen Rechtsberater an den Verzögerungen selbst schuld: es wird interveniert, eine Fülle von teilweise sinnlose Anträgen eingebracht, durch Disziplinaranzeigen versucht,die involvierten Beamten einzuschüchtern, und auch sonst alle nur möglichen  Rechtsmittel ergriffen. Über die Beschleunigung der Verfahren sollte durchaus nachgedacht warden. Denn die lange Verfahrensdauer, auch wenn sie mit einem Freispruch endet, kann für die betroffenen Beschuldigten eine größere persönliche und finanzielle Strafe. Auch die mitunter sehr hohen Kosten der Rechtsvertretung können ruinös sein. Daher ist ein Geständnis und eine konstruktive Kooperation mit der Justiz in manchen Fällen der bessere Weg als letztlich sinnlose Rechthaberei.



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