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29.09.2013, 5514 Zeichen

 

Kaum ist die Wahl überstanden, geht das Rumeiern um Steuererhöhungen wieder los. Sofern es zu einer großen Koalition kommt und sich die SPD mit den Forderungen aus ihrem Wahlprogramm durchsetzt, könnte das auch eine höhere Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne bedeuten. Ist das sinnvoll? 

Klares Nein! Aber zunächst ein kurzer Rückblick: Der letzte Bundesfinanzminister, den die SPD stellte, hieß Peer Steinbrück – er gilt bekanntlich als „Mr. Abgeltungsteuer“. Denn er überredete seine zögernden Parteigenossen zu dem Projekt. „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix“ – dieser Steinbrück-Spruch dürfte vielen Kapitalanlegern noch in den Ohren klingen. Mit einer moderaten Abgeltungsteuer wollte sich Deutschland unter anderem im internationalen Steuervergleich attraktiver machen – und Anlagekapital aus Ländern wie der Schweiz zurücklocken. Letzteres dürfte ihr inzwischen vor allem dank des Ankaufs von Steuer-CDs gelungen sein, sofern die lichtscheuen Anleger nicht längst nach Singapur & Co. weitergezogen sind.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne greift seit Anfang 2009. Hat ein Bürger wegen geringer Einkünfte einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent, muss er auch auf seine Kapitalerträge nur diesen – niedrigeren – Satz zahlen. Umgekehrt gilt: Selbst Spitzenverdiener zahlen auf Kapitalerträge nur besagte 25 Prozent. Wichtig: Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer und etwaige Kirchensteuern (acht bis neun Prozent, je nach Bundesland) kommen noch oben drauf.

Im Wahlkampf wollte die SPD mit einer Anhebung des Abgeltungssatzes auf 32 Prozent punkten. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht gerechter. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Hier die wichtigsten Argumente, die gegen eine Erhöhung sprechen

1) Weitere Benachteiligung der Aktienanlage: Die Dividenden von Unternehmen werden derzeit schon de facto nahezu zur Hälfte besteuert. Das liegt daran, dass die AGs selbst von einer Ausschüttung von 100 Euro bereits 30 Euro an Steuern abführen müssen. Auf die 70 Euro, die die Aktionäre bekommen, sind dann 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Schon heute können die Aktionäre daher nur gut die Hälfte der ausgeschütteten Gewinne vereinnahmen. Klar ist, dass die Direktanlage in Aktien aus diesem Grund schon heute gegenüber Zinsanlagen im Nachteil ist. Denn hier sind immerhin auf die volle Ausschüttung nur 25 Prozent Abgeltungsteuer zu zahlen. Bei einer Steuererhöhung würde die Schieflage noch größer.

2) Aber auch Zinsanleger trifft die Steuer. Bundesanleihen rentieren derzeit klar unter zwei Prozent, die Inflationsrate erreicht ähnliche Werte. Inflationsbereinigt ist daher mit den als sicher geltenden Bundesanleihen aktuell nichts verdient – aber auf die Magerzinsen sind trotzdem noch 25 Prozent Steuer fällig. Aktuell ein Minusgeschäft.

 3) Vorsorgesparer, die langfristig auf Aktien setzen, wurden mit Start der 25-Prozent-Steuer ohnehin schon benachteiligt. Denn früher gab es auf Spekulationsgewinne mit Wertpapiere eine zunächst sechsmonatige, später dann einjährige Spekulationsfrist. Sie fiel mit Start der Abgeltungsteuer weg. Seither sind Gewinne aus Wertpapieren unabhängig von der Laufzeit pauschal zu versteuern.

Noch ein Rückblick: Vor dem Start des Abgeltungsregimes blieben Kursgewinne aus länger laufenden Engagements mit Aktien, Anleihen & Co. also steuerfrei. Für Gewinne innerhalb der Jahresfrist gab es eine Freigrenze von 512 Euro. Kursgewinne innerhalb der Spekufrist wurden ebenso wie Dividenden nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte versteuert, das aber dann zum persönlichen Steuersatz. Auch Hauptversammlungsbesuche und andere Werbungskosten durfte man steuerlich gesondert geltend machen – heute nicht mehr.

Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer wäre aus meiner Sicht daher vor allem Symbolpolitik – die auch noch das von vielen Politikern in Sonntagsreden gerne erklärte Ziel, dass die Bürger mehr private Altersvorsorge betreiben sollen, weiter konterkarieren würde.

In Zeiten von Rettungsschirmen und Staatsschuldenkrisen in schwindelerregender Höhe wird eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auch nicht helfen, die Staatsfinanzen zu sanieren. Ein Riesenposten sind die Steuereinnahmen aus der Abgeltungsteuer auch nicht. Sie brachte im laufenden Jahr bislang gut 6,5 Milliarden an Steuereinnahmen an, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Das ist natürlich nicht Nichts. Aber als tragende Säule für die Staatsfinanzierung scheidet die Steuer aus – zumal in Krisenzeiten die Dividendenzahlungen der Unternehmen auch wieder deutlich sinken könnten. Zum anderen birgt die zeitlich unbeschränkte Möglichkeit, Kursgewinne mit –Verlusten zu verrechnen, ebenfalls Risiken, vor allem in Baisse-Perioden. Realisieren die Anleger Verluste, dürfen erst einmal wieder Gewinne auflaufen, bis sie überhaupt Steuern zahlen.

Trotz all dieser Überlegungen täte es meiner Meinung nach Not, sich ruhig die Besteuerung von Kapitalanlagen nochmals grundsätzlich anzuschauen. Vor allem langfristig orientierten Sparern, die etwa Monat für Monat in Investmentfonds Geld anlegen, wäre sehr geholfen, wenn eine Spekulationsfrist wieder eingeführt würde. Aber so viel wohl überlegtes Nachdenken zu fordern, ist in Zeiten von schwierigen Koalitionsverhandlungen vermutlich zu viel des Guten. Einstweilen sollten die Politiker die Besteuerung von Kapitalanlagen erst einmal so lassen, wie sie ist.

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    D: Steigt die Abgeltungsteuer jetzt nach der Wahl? (Brigitte Watermann)


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    Kaum ist die Wahl überstanden, geht das Rumeiern um Steuererhöhungen wieder los. Sofern es zu einer großen Koalition kommt und sich die SPD mit den Forderungen aus ihrem Wahlprogramm durchsetzt, könnte das auch eine höhere Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne bedeuten. Ist das sinnvoll? 

    Klares Nein! Aber zunächst ein kurzer Rückblick: Der letzte Bundesfinanzminister, den die SPD stellte, hieß Peer Steinbrück – er gilt bekanntlich als „Mr. Abgeltungsteuer“. Denn er überredete seine zögernden Parteigenossen zu dem Projekt. „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix“ – dieser Steinbrück-Spruch dürfte vielen Kapitalanlegern noch in den Ohren klingen. Mit einer moderaten Abgeltungsteuer wollte sich Deutschland unter anderem im internationalen Steuervergleich attraktiver machen – und Anlagekapital aus Ländern wie der Schweiz zurücklocken. Letzteres dürfte ihr inzwischen vor allem dank des Ankaufs von Steuer-CDs gelungen sein, sofern die lichtscheuen Anleger nicht längst nach Singapur & Co. weitergezogen sind.

    Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne greift seit Anfang 2009. Hat ein Bürger wegen geringer Einkünfte einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent, muss er auch auf seine Kapitalerträge nur diesen – niedrigeren – Satz zahlen. Umgekehrt gilt: Selbst Spitzenverdiener zahlen auf Kapitalerträge nur besagte 25 Prozent. Wichtig: Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer und etwaige Kirchensteuern (acht bis neun Prozent, je nach Bundesland) kommen noch oben drauf.

    Im Wahlkampf wollte die SPD mit einer Anhebung des Abgeltungssatzes auf 32 Prozent punkten. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht gerechter. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Hier die wichtigsten Argumente, die gegen eine Erhöhung sprechen

    1) Weitere Benachteiligung der Aktienanlage: Die Dividenden von Unternehmen werden derzeit schon de facto nahezu zur Hälfte besteuert. Das liegt daran, dass die AGs selbst von einer Ausschüttung von 100 Euro bereits 30 Euro an Steuern abführen müssen. Auf die 70 Euro, die die Aktionäre bekommen, sind dann 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Schon heute können die Aktionäre daher nur gut die Hälfte der ausgeschütteten Gewinne vereinnahmen. Klar ist, dass die Direktanlage in Aktien aus diesem Grund schon heute gegenüber Zinsanlagen im Nachteil ist. Denn hier sind immerhin auf die volle Ausschüttung nur 25 Prozent Abgeltungsteuer zu zahlen. Bei einer Steuererhöhung würde die Schieflage noch größer.

    2) Aber auch Zinsanleger trifft die Steuer. Bundesanleihen rentieren derzeit klar unter zwei Prozent, die Inflationsrate erreicht ähnliche Werte. Inflationsbereinigt ist daher mit den als sicher geltenden Bundesanleihen aktuell nichts verdient – aber auf die Magerzinsen sind trotzdem noch 25 Prozent Steuer fällig. Aktuell ein Minusgeschäft.

     3) Vorsorgesparer, die langfristig auf Aktien setzen, wurden mit Start der 25-Prozent-Steuer ohnehin schon benachteiligt. Denn früher gab es auf Spekulationsgewinne mit Wertpapiere eine zunächst sechsmonatige, später dann einjährige Spekulationsfrist. Sie fiel mit Start der Abgeltungsteuer weg. Seither sind Gewinne aus Wertpapieren unabhängig von der Laufzeit pauschal zu versteuern.

    Noch ein Rückblick: Vor dem Start des Abgeltungsregimes blieben Kursgewinne aus länger laufenden Engagements mit Aktien, Anleihen & Co. also steuerfrei. Für Gewinne innerhalb der Jahresfrist gab es eine Freigrenze von 512 Euro. Kursgewinne innerhalb der Spekufrist wurden ebenso wie Dividenden nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte versteuert, das aber dann zum persönlichen Steuersatz. Auch Hauptversammlungsbesuche und andere Werbungskosten durfte man steuerlich gesondert geltend machen – heute nicht mehr.

    Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer wäre aus meiner Sicht daher vor allem Symbolpolitik – die auch noch das von vielen Politikern in Sonntagsreden gerne erklärte Ziel, dass die Bürger mehr private Altersvorsorge betreiben sollen, weiter konterkarieren würde.

    In Zeiten von Rettungsschirmen und Staatsschuldenkrisen in schwindelerregender Höhe wird eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auch nicht helfen, die Staatsfinanzen zu sanieren. Ein Riesenposten sind die Steuereinnahmen aus der Abgeltungsteuer auch nicht. Sie brachte im laufenden Jahr bislang gut 6,5 Milliarden an Steuereinnahmen an, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Das ist natürlich nicht Nichts. Aber als tragende Säule für die Staatsfinanzierung scheidet die Steuer aus – zumal in Krisenzeiten die Dividendenzahlungen der Unternehmen auch wieder deutlich sinken könnten. Zum anderen birgt die zeitlich unbeschränkte Möglichkeit, Kursgewinne mit –Verlusten zu verrechnen, ebenfalls Risiken, vor allem in Baisse-Perioden. Realisieren die Anleger Verluste, dürfen erst einmal wieder Gewinne auflaufen, bis sie überhaupt Steuern zahlen.

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