Finanzdienstleister in der WKO zu MiFID II-Beschlüssen des Europäischen Parlaments

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29.10.2012, 2437 Zeichen

"Letzten Freitag, den 26.10.2012, fand eine Abstimmung über die Position des Europäischen Parlaments zur MiFID II Überarbeitung statt. Abgestimmt wurde nicht über den Text des ECON Ausschusses (der Volltext des ECON Beschlusses finden Sie hier http://www.europarl.europa.eu/sed/reports.do), sondern über einzelne Punkte. Die zwei wichtigsten Anträge waren: 

1)    Der Antrag von Arlene McCarthy, ein generelles Verbot von indirekten Vergütungen (Provisionsverbot) einzuführen.

2)    Ein Mehrparteienantrag (inklusive EPP, ALDE und S&D), der von dem Berichterstatter der MiFID II im Parlament, Herrn MEP Ferber unterstützt wird, in dem folgende Passage vorkommt (den vollständigen Antrag finden Sie hier):






Wenn eine Wertpapierfirma dem Kunden mitteilt, dass die Anlageberatung oder die Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum unabhängig erfolgt, tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die Annahme von Gebühren, Provisionen oder nicht-monetären Vorteilen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum verboten ist.

Der Fachverband Finanzdienstleister hat sich massiv gegen beide Anträge eingesetzt. MEP Mag. Othmar Karas hat sich klar gegenüber der EPP zu diesem Thema in unserem Sinne positioniert. Zusätzlich ist es auch gelungen die WKÖ zu mobilisieren. BIPAR hat sich ebenfalls massiv engagiert.

Der Antrag von Arlene McCarthy wurde im Europäischen Parlament abgelehnt. Der Mehrparteienantrag wurde jedoch angenommen

Dieses Ergebnis bedeutet vorerst:

1)    Ein generelles Verbot von Provisionen ist abgelehnt worden und dürfte damit nicht mehr in der Diskussion vorkommen.

2)    Das Konzept, die Verwendung des Wortes „unabhängig“ bedeutet ein Verbot von indirekten Vergütungen, wird vermutlich zumindest als Option für die Mitgliedsstaaten Eingang in das Europäische Recht finden.

3)    Eine Verpflichtung, sich „abhängig“ zu nennen wenn man nicht „unabhängig“ ist findet sich nicht.

KommR Wolfgang K. Göltl zum Abstimmungsergebnis: „Für mich ist diese Abstimmung kein Erfolg. Es ist uns zwar gelungen, das bei Bedrohungspotential auszuschalten, jedoch der Wermutstropfen, dass letztlich das Wort „unabhängig“ für die meisten Mitglieder gestrichen wird, ist sehr groß. Ich möchte mich hiermit trotzdem bei all den Menschen in Österreich und Europa - allen voran MEP Mag. Othmar Karas - die sich in der letzten Woche massiv und mit unglaublichem Aufwand für uns eingesetzt haben - bedanken.“ "



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    2)    Das Konzept, die Verwendung des Wortes „unabhängig“ bedeutet ein Verbot von indirekten Vergütungen, wird vermutlich zumindest als Option für die Mitgliedsstaaten Eingang in das Europäische Recht finden.

    3)    Eine Verpflichtung, sich „abhängig“ zu nennen wenn man nicht „unabhängig“ ist findet sich nicht.

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