Drastil fragt: Wie werden Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



07.08.2012, 4394 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

Besteuerung von Derivaten bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

Als Derivate gelten Termingeschäfte wie Futures, Forwards, Optionen oder Swaps sowie bei Neubestand zusätzlich auch strukturierte Finanzprodukte wie zB Index- oder Hebelzertifikate. Die daraus erzielten Erträge und Gewinne bzw Verluste werden je nach Zuordnung der Derivate zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand steuerlich unterschiedlich behandelt.

 1.      Besteuerung von Altbestand

Derivatgeschäfte, die vor dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, zählen zum Altbestand. Laufende Erträge und Gewinne aus späteren Verkäufen gelten bei Termin- und Differenzgeschäften unabhängig von der Laufzeit sowie erhaltenen Optionsprämien, sofern die Laufzeit der Option weniger als ein Jahr beträgt, als Spekulationsgewinne. Beträgt die Laufzeit bei erhaltenen Optionsprämien mehr als ein Jahr, sind die Gewinne als sonstige Einkünfte mit dem Tarifsatz zu besteuern und entsprechende Verluste nur sehr eingeschränkt innerhalb dieser Einkunftsart ausgleichsfähig. Bei Long Optionen gelten nur Gewinne aus Verkäufen oder einer Glattstellung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als Spekulationsgewinn, nach Ablauf der Spekulationsfrist sind diese Gewinne steuerfrei. Entsprechende Spekulationsverluste können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%). Bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte können Anschaffungsneben- sowie Werbungskosten berücksichtigt werden.

Bei Swaps gilt steuerlich das sogenannte Surrogatsprinzip, d.h. es wird von einem Tausch von Zahlungen ausgegangen. So gelten zB bei einem Zinsswap die vom Swappartner erhaltenen Zahlungen steuerlich als Zinsertrag.

2.     Besteuerung von Übergangsbestand

Als Übergangsbestand gelten zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 abgeschlossene Derivatgeschäfte. Bei Verkäufen von Übergangsbestand bis zum 31.3.2012 ist weiterhin der progressive Tarifsteuersatz (bis zu 50%) maßgeblich. Steuerfreie Gewinne sind bei Verkauf von Übergangsbestand nicht mehr möglich. Im Fall eines Verkaufs ab dem 1.4.2012 ist der 25% Sondereinkommensteuersatz anwendbar, ein Kostenabzug ist laut Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.

3.   Besteuerung von Neubestand

Als Neubestand gelten seit dem 1.4.2012 erworbene Derivate und strukturierte Finanzprodukte, wie zB Zertifikate unterschiedlicher Ausgestaltung.

Erträge und Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten, d.h. Futures, Forwards, Optionen und Swaps, sind vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Tarifsatz zu besteuern. Entsprechende Verluste sind nur mit anderen tarifsatzpflichtigen Kapitaleinkünften desselben Kalenderjahres verrechenbar, aber nicht in Folgejahre vortragsfähig.

Bei laufenden Zahlungen aus Zinssswaps geht das BMF weiterhin von einem Tausch von Zinszahlungen aus,  sofern sie iZm Einkünften stehen, wie zB bei einem Zinsswaps zur Absicherung von Zinserträgen einer Anleihe. Wird der Zinsswaps selbst verkauft, liegen hingegen tarifsatzpflichtige Gewinne vor.

Erträge und Gewinne aus verbrieften Derivaten, wie zB Index- oder Hebelzertifikaten, sind bei Gutschrift durch eine inländische Bank mit 25% KESt belastet. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von verbrieften Derivaten werden (mit Einschränkungen) von der inländischen Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) depotübergreifend verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist ebenfalls nicht vorgesehen. Im Fall eines Auslandsdepots sind die steuerpflichtigen Erträge, Gewinne und Verluste vom Anleger zu ermitteln und in der Steuererklärung mit 25 % Sondereinkommensteuer zu erfassen.

Mehr “Drastil fragt” HIER.




BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #152: Bernhard Krumpel & Me bewerten den neuen grossen Kader des Regierungsnationalteams in Sportsprache




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, UBM, Strabag, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Warimpex, VIG, Porr, Wiener Privatbank, Erste Group, Palfinger, Andritz, AT&S, Bawag, FACC, Frauenthal, Gurktaler AG VZ, Lenzing, Uniqa, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Heid AG, SW Umwelttechnik, Linz Textil Holding, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post.


Random Partner

VAS AG
Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Events von BSN-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Rheinmetall
    #gabb #1809

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice 51/365: Die Österreich-Aktienstars in der Late Night Show von gettex & Baader Bank

    Episode 51/365 der kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Heute geht es um die DÖsterreich-Aktienstars in der Late Night Show von gettex & Baader Bank, denn seit kurzem wird bei gettex...

    Books josefchladek.com

    Dan Skjæveland
    33 Suspensions
    2023
    Nearest Truth

    Joachim Brohm
    Stoned
    2024
    BR-ED

    Various artists
    Maledetto Cane #1
    2024
    Self published

    Daniel Chatard
    Niemandsland
    2024
    The Eriskay Connection

    Bernard Larsson
    Die ganze Stadt Berlin. Politische Fotos
    1964
    Nannen-Verlag

    Drastil fragt: Wie werden Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?


    07.08.2012, 4394 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Derivate bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    Besteuerung von Derivaten bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

    Als Derivate gelten Termingeschäfte wie Futures, Forwards, Optionen oder Swaps sowie bei Neubestand zusätzlich auch strukturierte Finanzprodukte wie zB Index- oder Hebelzertifikate. Die daraus erzielten Erträge und Gewinne bzw Verluste werden je nach Zuordnung der Derivate zum Alt-, Übergangs- oder Neubestand steuerlich unterschiedlich behandelt.

     1.      Besteuerung von Altbestand

    Derivatgeschäfte, die vor dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, zählen zum Altbestand. Laufende Erträge und Gewinne aus späteren Verkäufen gelten bei Termin- und Differenzgeschäften unabhängig von der Laufzeit sowie erhaltenen Optionsprämien, sofern die Laufzeit der Option weniger als ein Jahr beträgt, als Spekulationsgewinne. Beträgt die Laufzeit bei erhaltenen Optionsprämien mehr als ein Jahr, sind die Gewinne als sonstige Einkünfte mit dem Tarifsatz zu besteuern und entsprechende Verluste nur sehr eingeschränkt innerhalb dieser Einkunftsart ausgleichsfähig. Bei Long Optionen gelten nur Gewinne aus Verkäufen oder einer Glattstellung innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist als Spekulationsgewinn, nach Ablauf der Spekulationsfrist sind diese Gewinne steuerfrei. Entsprechende Spekulationsverluste können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%). Bei Ermittlung der Spekulationseinkünfte können Anschaffungsneben- sowie Werbungskosten berücksichtigt werden.

    Bei Swaps gilt steuerlich das sogenannte Surrogatsprinzip, d.h. es wird von einem Tausch von Zahlungen ausgegangen. So gelten zB bei einem Zinsswap die vom Swappartner erhaltenen Zahlungen steuerlich als Zinsertrag.

    2.     Besteuerung von Übergangsbestand

    Als Übergangsbestand gelten zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 abgeschlossene Derivatgeschäfte. Bei Verkäufen von Übergangsbestand bis zum 31.3.2012 ist weiterhin der progressive Tarifsteuersatz (bis zu 50%) maßgeblich. Steuerfreie Gewinne sind bei Verkauf von Übergangsbestand nicht mehr möglich. Im Fall eines Verkaufs ab dem 1.4.2012 ist der 25% Sondereinkommensteuersatz anwendbar, ein Kostenabzug ist laut Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen.

    3.   Besteuerung von Neubestand

    Als Neubestand gelten seit dem 1.4.2012 erworbene Derivate und strukturierte Finanzprodukte, wie zB Zertifikate unterschiedlicher Ausgestaltung.

    Erträge und Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten, d.h. Futures, Forwards, Optionen und Swaps, sind vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem Tarifsatz zu besteuern. Entsprechende Verluste sind nur mit anderen tarifsatzpflichtigen Kapitaleinkünften desselben Kalenderjahres verrechenbar, aber nicht in Folgejahre vortragsfähig.

    Bei laufenden Zahlungen aus Zinssswaps geht das BMF weiterhin von einem Tausch von Zinszahlungen aus,  sofern sie iZm Einkünften stehen, wie zB bei einem Zinsswaps zur Absicherung von Zinserträgen einer Anleihe. Wird der Zinsswaps selbst verkauft, liegen hingegen tarifsatzpflichtige Gewinne vor.

    Erträge und Gewinne aus verbrieften Derivaten, wie zB Index- oder Hebelzertifikaten, sind bei Gutschrift durch eine inländische Bank mit 25% KESt belastet. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von verbrieften Derivaten werden (mit Einschränkungen) von der inländischen Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) depotübergreifend verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist ebenfalls nicht vorgesehen. Im Fall eines Auslandsdepots sind die steuerpflichtigen Erträge, Gewinne und Verluste vom Anleger zu ermitteln und in der Steuererklärung mit 25 % Sondereinkommensteuer zu erfassen.

    Mehr “Drastil fragt” HIER.




    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #152: Bernhard Krumpel & Me bewerten den neuen grossen Kader des Regierungsnationalteams in Sportsprache




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, UBM, Strabag, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Warimpex, VIG, Porr, Wiener Privatbank, Erste Group, Palfinger, Andritz, AT&S, Bawag, FACC, Frauenthal, Gurktaler AG VZ, Lenzing, Uniqa, voestalpine, Wienerberger, Wolford, Heid AG, SW Umwelttechnik, Linz Textil Holding, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post.


    Random Partner

    VAS AG
    Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.

    >> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Ausgewählte Events von BSN-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Rheinmetall
      #gabb #1809

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice 51/365: Die Österreich-Aktienstars in der Late Night Show von gettex & Baader Bank

      Episode 51/365 der kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at. Heute geht es um die DÖsterreich-Aktienstars in der Late Night Show von gettex & Baader Bank, denn seit kurzem wird bei gettex...

      Books josefchladek.com

      Xiaofu Wang
      The Tower
      2024
      Nearest Truth

      Nikita Teryoshin
      O Tannenbaum
      2024
      pupupublishing

      Ulf Lundin
      Pictures of a Family
      2024
      Skreid Publishing

      Pierre Jahan & Jean Cocteau
      La Mort et les Statues
      1946
      Editions du Compas

      Various artists
      Maledetto Cane #1
      2024
      Self published

      h