Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





VKI: Unzulässige Indexklausel in den AGB von „MyPlace Selfstorage“

27.06.2024, 2075 Zeichen
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Auslöser waren Beschwerden von Konsumenten:innen, unter anderem zur Wertanpassung und zu Haftungsfragen, weshalb der VKI eine umfassende Prüfung der AGB vornahm. MyPlace SelfStorage gab bereits im Vorfeld der Klage eine Unterlassungserklärung zu 16 Klauseln ab. Weitere 8 Klauseln wurden gerichtlich beanstandet und letztlich vom Handelsgericht (HG) Wien für unzulässig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig.
MyPlace SelfStorage ist nach eigenen Angaben Marktführer bei der privaten Lagerraumanmietung im deutschsprachigen Raum. Das Unternehmen weist 61 operative Lagerstandorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf. In Österreich ist MyPlace SelfStorage in Wien, Linz und Graz tätig.
Unter den vom HG Wien für unzulässig erklärten Klauseln befand sich eine Regelung zur jährlichen Wertanpassung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI). „Indexklauseln unterliegen strengen gesetzlichen Kriterien, um Konsument:innen vor überraschenden Preiserhöhungen zu schützen“, erklärt VKI-Juristin Mag. Tanja Planer-Jirkovsky. Da die Klausel weder einen Ausgangsindex noch eine Senkung des Mietpreises im Fall eines Rückgangs des VPI vorsah, lag für das HG Wien ein klarer Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG vor. Zudem wertete das Gericht die Klausel nach § 6 Abs 2 Z 4 KSchG als unzulässig, denn diese hätte MyPlace Selfstorge dazu ermächtigt, das Entgelt bereits innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsbeginn anzuheben.
„Viele Verbraucher:innen haben derzeit mit finanziellen Sorgen zu kämpfen. Diese mit hohen Wertanpassungen zu belasten ist unzumutbar sowie in dieser Form unzulässig“, so Mag. Tanja Planer-Jirkovsky. „Es freut uns, dass MyPlace SelfStorage die Entscheidung des HG Wien akzeptiert hat.“
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf [www.verbraucherrecht.at/myplace062024] (http://www.verbraucherrecht.at/myplace062024).

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

D&D Research Rendezvous #7: Starkes ATX-Halbjahr - wie geht es jetzt mit Ö-Aktien weiter bzw. bleiben auch Retail-Anleihen heiss?


 

Aktien auf dem Radar:Immofinanz, CA Immo, Addiko Bank, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Lenzing, VIG, Erste Group, Palfinger, Verbund, Zumtobel, EuroTeleSites AG, Rosenbauer, ams-Osram, Frequentis, Gurktaler AG VZ, Heid AG, Polytec Group, Oberbank AG Stamm, Pierer Mobility, Agrana, Amag, EVN, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, Wienerberger, Nike, SAP, adidas, MTU Aero Engines.


Random Partner

Evotec
Evotec ist ein Wirkstoffforschungs- und -entwicklungsunternehmen, das in Forschungsallianzen und Entwicklungspartnerschaften mit Pharma- und Biotechnologieunternehmen, akademischen Einrichtungen, Patientenorganisationen und Risikokapitalgesellschaften Ansätze zur Entwicklung neuer pharmazeutischer Produkte vorantreibt.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER