29.06.2024, 667 Zeichen
Die FMA hat gegen die Raiffeisen Bank International AG wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz im Zusammenhang mit zwei Korrespondenzbankbeziehungen, die jeweils die Ausführung von Zahlungen mit einem Respondenzinstitut mit Sitz in einem Drittland umfassen, eine Geldstrafe von 2.070.000 Euro verhängt, wie der FMA-Website zu entnehmen ist. Die Raiffeisen Bank International habe nicht von der Angemessenheit der Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung überzeugt, die die zwei Respondenzinstitute mit Sitz in Drittländern vorgenommen hätten, so die Begründung. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, heißt es.
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Raiffeisen Bank International RBi
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