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Sozialwirtschaft Österreich: Forderungsprogramm an Regierungsverhandler übergeben

20.11.2024, 3162 Zeichen

Wien (OTS) - Im Zuge der bald beginnenden Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS hat die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) ein umfassendes Forderungsprogramm zur finanziellen und rechtlichen Absicherung der Gesundheits- und Sozialbranche in Österreich zusammengestellt und den Verantwortlichen aller drei Parteien übermittelt. Für SWÖ-Vorsitzenden Erich Fenninger und SWÖ- Geschäftsführerin Yvonne Hochsteiner ist klar, dass „Einsparungen im Gesundheits- und Sozialbereich den sozialen Frieden in Österreich gefährden“. ****
Das 14-seitige Forderungspapier solle gemäß SWÖ den Verhandlerinnen und Verhandlern als Wegweiser dienen, damit sich diese im Hinblick auf die bevorstehenden Kostendämpfungspfade nicht auf den „falschen Weg“ begeben. „Wir können es nicht oft genug sagen: Einsparungen im Gesundheits- und Sozialbereich werden immer auf dem Rücken der Menschen ausgetragen, die unsere Leistungen am dringendsten brauchen“, so Fenninger.
„Finanzierungssicherheit, Rechtssicherheit sowie Bürokratieabbau und Reformen im Arbeitsmarkt sind die Eckpfeiler unseres Forderungsprogramms“, erklärt Hochsteiner. Wichtig jedenfalls für die SWÖ-Geschäftsführerin sei, dass bestehende Hürden und Ungerechtigkeiten „rasch“ beseitigt und keine neuen in Zukunft geschaffen würden.
Zwtl.: Finanzierung muss stehen
Essenziell sei, die Finanzierungssicherheit vor Periodenbeginn und eine längerfristige Finanzierung sicherzustellen. „Beim Dauerthema Pflegezuschuss brauchen wir eine Finanzierungszusage inklusive jährlicher Valorisierung und den gesetzlichen Anspruch für alle Beschäftigte im Bereich der Behindertenarbeit und psychosozialen Betreuung“, betont Hochsteiner. Zusätzlich brauche es ausreichende Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik und einen Zugang zu Fördertöpfen und Befreiungen auch für gemeinnützige Organisationen.
Zwtl.: Rechtssicherheit verbessern
„Wir brauchen jedenfalls auch mehr Einbindung in (Gesetzgebungs-) Prozesse und ein mindestens 6-wöchiges Begutachtungsverfahren“, fordert Hochsteiner, um Probleme wie bei § 11b AVRAG zu vermeiden, denn dort warte man immer noch auf die Klarstellung von Auslegungsfragen und eine Rücknahme der Ausbildung.
Außerdem benötige man Rechtssicherheit bei Erbringung gemeinwohlorientierter Leistungen sowie in Bezug auf Betriebsprüfungen (z.B. SEG-Zulage, Kommunalsteuer, Vorsteuerabzug etc.). „Schlussendlich muss auch der SWÖ-KV als Branchen-KV bei etwaigen Tarif- und Tagsatzverhandlungen „automatisch“ anerkannt werden“, erklärt Hochsteiner.
Zwtl.: Gesellschaft ohne Sozialwirtschaft nicht denkbar
„Der Gesundheits- und Sozialbereich kann aus unserer Sicht nur funktionieren, wenn dafür auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Gesellschaft ohne Gesundheits- und Sozialberufe würde nicht funktionieren, denn diese tragen zum sozialen Frieden wesentlich bei. Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, uns einzubinden, um so zu den besten Lösungen für alle Menschen in Österreich zu kommen. Der Politik muss bewusst sein, dass jede Kürzung im Gesundheits- und Sozialbereich eine Verringerung der Leistung für die betroffenen Menschen bedeutet“, so Fenninger und Hochsteiner abschließend. (ast)



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