15.11.2024, 2715 Zeichen
Liechtenstein (OTO) - Immer mehr Anleger:innen melden sich, die von
der Insolvenz der
Schweizer Firma SGT Swiss Gold Treuhand betroffen sind und jetzt hohe
finanzielle Verluste erleiden. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen die SGT Swiss Gold Treuhand und
deren Vermittler:innen in Vorarlberg und Tirol laufen auf Hochtouren.
Der erfahrene Prozessfinanzierer EAS rät den Geschädigten zur
Sammelklage.
Zwtl.: Vermittlung ohne erforderliche Genehmigung
Die SGT Swiss Gold Treuhand agierte als Strukturvertrieb und
steht unter dem dringenden Verdacht, ein sogenanntes Schneeballsystem
betrieben zu haben. Mehrere Vermittler:innen sollen SGT-Produkte an
Kund:innen vermittelt haben, ohne die dafür notwendige gewerbliche
Zulassung. Die Anleger:innen wurden darüber nicht in Kenntnis
gesetzt, doch genau das hätte ihnen im Sinne einer vollständigen
Aufklärung mitgeteilt werden müssen.
Zwtl.: Prozessfinanzierer rät zu Schadensersatzklagen gegen
Vermittler:innen
Einige der betroffenen Vermittler:innen der Gold-Produkte führen
die geschädigten Anleger:innen jetzt ein weiteres Mal in die Irre und
raten ihnen dazu, rechtliche Schritte allein gegen die Firma SGT
Swiss Gold Treuhand einzuleiten. Die Erste Allgemeine Schadenshilfe
AG (EAS) warnt jedoch vor dieser Option - aufgrund der Insolvenz des
Unternehmens können möglicherweise keine Entschädigungen mehr erzielt
werden. „Als Spezialisten in dieser Causa und hunderten weiteren
wissen wir ganz genau, wie etwaige Schadensersatzansprüche richtig
geltend gemacht werden müssen", betont Wolfgang Ender, Direktor der
EAS, und ergänzt: „Unser Ziel ist es, dass Geschädigte keine weiteren
Verluste durch kostspielige Verfahren gegen die zahlungsunfähige SGT
Swiss Gold Treuhand erleiden müssen."
Die EAS hat umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen und weist in diesem Fall darauf hin, dass
Ansprüche gegen die verantwortlichen Vermittler:innen eine
realistischere Option darstellen.
Zwtl.: Unverbindliche Rechtsberatung für geschädigte Anleger:innen
Geschädigte Anleger:innen können sich direkt an die Erste
Allgemeine Schadenhilfe AG wenden. Die EAS vermittelt ihnen
unverbindlich eine fundierte Rechtsberatung und ein kostenloses
Erstgespräch mit einem spezialisierten Anwalt. Das ermöglicht es den
Betroffenen, die besten Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu
erfahren und eine objektive Einschätzung zu erhalten.
Weitere Informationen und Kontaktaufnahme
Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
Vorarlbergerstraße 37, FL-9486 Schaanwald, Fürstentum Liechtenstein
office@schadenshilfe.com
Telefon: +423 377 1700
http://www.schadenshilfe.com/
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