27.06.2024,
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Wien (OTS/LCG) - Eventim Austria, Österreichs größtes
E-Commerce-Unternehmen, führender Partner der Kultur- und
Veranstaltungsbranche im Vertrieb und Betreiber der marktführenden
Plattform [oeticket.com] (
https://www.oeticket.com), erzielt einen
bedeutenden Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). In der
rechtskräftigen Entscheidung (9Ob34/24a) vom 28. Mai 2024 wurden zwei
Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem
Bestellprozess, die eine Servicegebühr für die Ticketbestellung
vorsehen, für zulässig erklärt.
Der OGH präzisiert: „Servicegebühr von Ticketvermittler zulässig.
Die Klauseln sind transparent, weil der Kunde im Rahmen des
Online-Bestellungsvorgangs unmittelbar vor Abgabe der Bestellung eine
Information über die konkrete Höhe der Servicegebühr erhält. Sie sind
auch nicht gröblich benachteiligend, weil es sich bei der
fallkonkreten Servicegebühr – anders als Fälle anderer
‚Servicegebühren‘ – um kein Zusatzentgelt handelt, das das eigene
Leistungsversprechen einschränkt, verändert oder aushöhlt. Vielmehr
wird hier ein Gesamtpreis vereinbart, der die Servicegebühr bereits
beinhaltet und vor Abgabe der Bestellung konkret ausgewiesen wird.“
„Die Entscheidung bestätigt unser Vertrauen in die Justiz,
unterstreicht die Transparenz unserer Geschäftsbedingungen und die
Rechtmäßigkeit der Verrechnung unserer Servicegebühr, mit der unsere
Leistungen abgegolten werden. Sie gibt nicht nur uns
Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen unserer Kundinnen
und Kunden und Geschäftspartner in die fairen und klaren Regelungen
unseres Unternehmens“, betont Eventim-Austria-CEO Christoph Klingler.
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