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Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise auf 10 Prozent ( Finanztrends)

24.03.2026, 4547 Zeichen

Deutschlands Unternehmen erhalten ab 2028 eine deutliche Steuerentlastung. Die Bundesregierung senkt den Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 auf 10 Prozent. Wirtschaftsverbände fordern angesichts der angespannten Lage jedoch eine frühere Umsetzung.

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Fahrplan zur Entlastung steht fest

Der nominale Körperschaftsteuersatz sinkt ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt. Konkret bedeutet das: 2028 sind es 14 Prozent, 2029 dann 13 Prozent. Bis 2032 erreicht der Satz schließlich 10 Prozent.

Diese Senkung des Kernsatzes reduziert die Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften erheblich. Bislang liegt die kombinierte Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer typischerweise zwischen 30 und 33 Prozent. Bis 2032 soll sie auf etwa 24,6 bis 25 Prozent fallen. Der genaue Wert hängt vom jeweiligen Hebesatz der Gewerbesteuer ab.

Wettbewerbsfähigkeit als treibende Kraft

Die Reform ist eine direkte Antwort auf die anhaltende Debatte um Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit. Studien belegen: Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen liegt hierzulande mit über 30 Prozent deutlich über dem OECD-Durchschnitt von rund 24 Prozent.

Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mahnen seit Langem, die hohe Last benachteilige deutsche Firmen im globalen Wettbewerb. Die geplante Senkung soll mehr Liquidität für GmbHs und AGs schaffen und die Planungssicherheit erhöhen. Ein entscheidender Schritt, um Deutschland wieder als Top-Investitionsstandort zu positionieren.

Bilanzielle Herausforderungen schon heute

Obwohl die eigentliche Entlastung erst 2028 beginnt, wirkt sich die beschlossene Gesetzesänderung bereits jetzt aus. Alle handelsrechtlichen Abschlüsse mit einem Bilanzstichtag ab dem 11. Juli 2025 müssen die künftigen Sätze berücksichtigen.

Besonders komplex ist die Neubewertung latenter Steuern. Diese entstehen durch Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die schrittweise Senkung erfordert eine aufwendige Anpassung dieser Positionen. Experten warnen, dass bis zu sechs unterschiedliche Steuersätze in die Berechnung einfließen müssen. Im Einzelfall könnte eine Reduzierung aktiver latenter Steuern sogar negative Folgen haben, etwa eine steigende handelsrechtliche Steuerquote.

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Debatte um frühere Entlastung und Gerechtigkeit

Trotz des klaren Fahrplans wird intensiv diskutiert: Reicht der Starttermin 2028 noch aus? Angesichts der wirtschaftlichen Schwächephase fordern führende Verbände wie der DIHK und der Handelsverband Deutschland (HDE) eine vorgezogene Senkung – idealerweise schon ab 2026.

„Wir brauchen die Entlastung jetzt, um die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zeitnah zu stärken“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bereits im Dezember 2025. Auch prominente Politiker wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädierten für ein Vorziehen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die gerechte Behandlung von Personengesellschaften. Diese sind primär der Einkommensteuer unterworfen und könnten im Vergleich zu Kapitalgesellschaften benachteiligt sein. Zwar ist auch für ihre thesaurierten Gewinne eine Senkung geplant. Verbände fordern jedoch eine umfassendere Anpassung für echte Gleichbehandlung.

Langfristige Weichenstellung für den Standort

Die beschlossene Steuerreform markiert eine wichtige Richtungsentscheidung. Sie soll die Liquidität der Unternehmen stärken, Binneninvestitionen fördern und die internationale Attraktivität Deutschlands erhöhen.

Doch ist das genug? Experten betonen, dass über die Körperschaftsteuer hinaus weitere Reformen nötig sind. Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine Vereinfachung des Steuersystems und Bürokratieabbau stehen ganz oben auf der Wunschliste. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die steuerliche Zeitenwende die gewünschte wirtschaftliche Dynamik entfacht.


(24.03.2026)

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