11.11.2024, 3152 Zeichen
Wien (OTS) - Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom
29.8.2023
festgehalten, dass das Dacheindecken mit vorgefertigten Metallplatten
durch Spenglerbetriebe (Montage von Metalldächern), mit Ausnahme der
Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe, dem Bauarbeiter-Urlaubs-
und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt. In der Praxis montieren
Spenglerbetriebe jedoch nicht nur Metalldächer, sondern üben auch
andere Tätigkeiten aus, die definitiv nicht dem Geltungsbereich des
BUAG unterliegen.
Der strittige Gesetzesbeschluss vom Juli 2024, bei dem die
Erkenntnis des VwGHs mit Gegenstimmen der FPÃ, von ÃVP, Grünen und
SPà gesetzlich festgezurrt wurde, lässt die Wogen unter den letzten
Spenglerbetrieben - von knapp über 2.000 aktiven
Gewerbeberechtigungen sind vielleicht noch knapp 1.000
Spenglerbetriebe in Ãsterreich tatsächlich geschäftlich aktiv -
hochgehen.
Denn nicht nur, dass Spenglerunternehmen nun teils rückwirkend
verpflichtend dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
unterliegen, fallen enorme Initialkosten für die Betriebe an, weil
beispielsweise die Unternehmen für den âAdministrationsaufwandâ der
zuständigen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse mehrere
tausend Euro pro Mitarbeiter an diese entrichten müssen. Man muss
sich also regelrecht in das âSystem BUAGâ einkaufen, weil der
Gesetzgeber auf einmal meint, dass diese Unternehmen Teil des BUAGs
zu sein haben.
Nun wehren sich mit der âInteressensgemeinschaft Spenglerâ rund
140 Spenglerunternehmen gegen diese gesetzliche Willkür, da sich
viele Unternehmen durch die beträchtlichen Nachforderungen und
Zusatzkosten in ihrer Existenz bedroht sehen. Die âIG Spenglerâ
verweist auch auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Daniel
Ennöckl, welches die Ansichten der âIG Spenglerâ teilt und bestätigt.
Das Gutachten beschreibt die verfassungswidrige Neuregelung. Auch ein
intensiver Schlagabtausch mit der Wirtschaftskammer findet statt,
denn die Spenglerunternehmen fühlen sich von ihrer eigenen
Interessensvertretung nicht mehr vertreten.
Die Freiheitliche Wirtschaft fordert umgehend konkrete Schritte,
wie deren Generalsekretär Reinhard Langthaler ausführt: âEinmal mehr
hat das Bürokratiemonster Ãsterreichs zugeschlagen: Der rot-schwarze
Moloch namens BUAK bläst sich mit der Eingliederung vieler
Spenglerunternehmen weiter auf, macht sich noch mächtiger und
verursacht gerade in einer wirtschaftlichen Rezession - hier vor
allem im Bau- und Baunebengewerbe - weiteren Administrationsaufwand
und zusätzliche Kosten für die ohnehin schon gepeinigten
Spenglerunternehmen. Wir unterstützen die âIG Spenglerâ
vollinhaltlich. Wir fordern von der Wirtschaftskammer einen
umgehenden Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof zur
Revision des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes oder eine
rasche Reparatur dieses Gesetzes. Die FW steht für eine generelle
Wahlfreiheit und lehnt âZwangsmitgliedschaftenâ - wie auch im Falle
der BUAK - entschieden ab! Der Wirtschaftsbund der ÃVP agierte mit
der Wirtschaftskammer einmal mehr gegen die Interessen von
Unternehmen. Das kann kein Unternehmer mehr verstehen.â
Börsepeople im Podcast S16/15: Elvira Karahasanovic
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Addiko Bank, Immofinanz, CA Immo, Mayr-Melnhof, Polytec Group, Verbund, RBI, Athos Immobilien, Cleen Energy, EuroTeleSites AG, Kostad, Lenzing, Josef Manner & Comp. AG, VAS AG, Wolford, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz.
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