20.06.2024,
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Wien/Bregenz (OTS) - Österreich will seinen Strombedarf bis 2030 zu
100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken. Um den Ausbau der
Ökostromerzeugung anzukurbeln, hat die Bundesregierung über die
Marktprämienverordnung die Fördervolumina für erneuerbare Energien im
Jahr 2024 und 2025 erhöht.
Zwtl.: Was ist die Marktprämie?
Die Marktprämie ist als Betriebsförderung eine finanzielle
Unterstützung für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energien und ist Teil des Fördersystems im Rahmen des
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.
Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen
dem jeweils im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit
Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden
Wert und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in
Cent pro kWh.
Der Gesetzgeber sorgt mit dieser langfristigen Unterstützung und
einer Laufzeit von 20 Jahren dafür, dass die Anlage wirtschaftlich
sauberen Strom produzieren kann.
Zwtl.: Ausschreibungsphase für Photovoltaik
Die Vergabe der Marktprämie für Photovoltaikanlagen erfolgt im
Jahr 2024 an vier Ausschreibungsterminen. An der Ausschreibung können
Neuanlagen und Erweiterungen mit einer Modulspitzenleistung von mehr
als 10 kWp teilnehmen. Die Anlagen dürfen zum Zeitpunkt der
Gebotslegung noch nicht in Betrieb sein.
Die zweite Ausschreibung für Photovoltaikanlagen beginnt am 25.
Juni um 12:00 Uhr und endet am 9. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Für diesen
Termin ist ein Ausschreibungsvolumen von zumindest 287.500 kWp mit
einem Höchstpreis von 8,98 Cent/kWh vorgesehen.
Die Termine für weitere Ausschreibungsphasen im Jahr 2024 finden
Sie im EAG- [Förderkalender]
(
https://eag-abwicklungsstelle.at/foerderkalender).
Zwtl.: Wichtige Eckpunkte
Das Gebot für die Marktprämie muss rechtzeitig vor dem
Gebotstermin, das ist der letzte Tag der Ausschreibungsphase, im
[EAG-Portal] (
https://einreichen.eag-abwicklungsstelle.at/eag/)
abgegeben werden.
Gebote mit einer Anlagenleistung von mehr als 100 kWp müssen bis
zum Gebotstermin eine Erstsicherheit hinterlegen (Überweisung oder
Bankgarantie). Die Hinterlegung der Erstsicherheit muss bis zum
Gebotstermin erfolgt sein, ansonsten gilt das Gebot als
zurückgezogen.
Nach der Förderzusage (Zuschlagserteilung) ist zusätzlich
innerhalb von 10 Werktagen eine Zweitsicherheit zu hinterlegen. Nach
Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage werden die Sicherheiten
rückerstattet.
Zu beachten ist, dass ein Gebot nur berücksichtigt werden kann,
wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Nähere Informationen finden Sie auf der [Webseite der
EAG-Abwicklungssstelle] (
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/).
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