05.12.2023,
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Wien (OTS) - „Die EU-Führerschein-Richtlinie bringt für
Führerscheinbesitzer:innen in ganz Europa in der Ausbildung einige
wichtige Neuerungen. Dabei wird auch der Umweltaspekt deutlich
gestärkt“, begrüßt Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der
Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ), die gestern im EU-Verkehrsministerrat beschlossene
Richtlinie. So sollen Fahrschüler:innen künftig bereits bei der
Ausbildung verstärkt mit Elektromobilität und Automatikfahrzeugen
vertraut gemacht werden. Wird die Führerscheinprüfung auf
Automatikfahrzeugen gemacht, muss anschließend für einen
uneingeschränkten Führerschein, der auch zum Lenken von
Schalterfahrzeugen berechtigt, keine volle Prüfung mehr absolviert
werden. Stattdessen reicht eine vereinfachte siebenstündige
Aufstockungsschulung mit einem kleinen Skills Test.
Mit einem B-Führerschein wird man überdies künftig
Batteriefahrzeuge bis 4.250 kg Gewicht grenzüberschreitend durch ganz
Europa lenken dürfen. „Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass die neuen
Vorschriften erst Ende 2028 oder ab Anfang 2029 gelten werden. Ein
grünes Licht der EU-Kommission für eine frühere Umsetzung würde dem
Klimaschutz helfen und in der Führerschein-Ausbildung mehr
Rechtssicherheit bringen“, merkt Steininger an.
Der L17-Führerschein, den am Land bereits mehr als die Hälfte
aller Neulinge macht, bleibt hierzulande auch in Zukunft erhalten. Zu
Bekämpfung des Mangels an Berufslenker:innen erlaubt die EU den
Mitgliedstaaten außerdem, eine Regelung anzuwenden, wonach im Rahmen
von begleitetem Fahren auch das Lenken von Lkw schon ab 17 Jahren
erlaubt ist. „Ich hoffe allerdings, dass die Mitgliedsstaaten dies
einheitlich umsetzen und kein Fleckerlteppich entsteht“, sagt
Steininger. Zudem sollte auch bei Buslenker:innen, wo ebenso ein
großer Arbeitskräftemangel herrscht, das Mindestalter herabgesetzt
werden. Dieses liegt derzeit bei 21 Jahren.
Einen erwarteten Retourgang legen die Verkehrsminister:innen beim
Umtausch der papierenen Führerscheine ein. Diese sollen nun doch
unverändert bis 2033 in Scheckkarten oder mobile Führerscheine
umgetauscht werden und nicht bereits bis 2030, wie dies die
EU-Kommission noch im Frühjahr vorgesehen hatte.
Zwtl.: Keine verpflichtenden Gesundheitschecks bei
Führerscheinerneuerung
Geeinigt haben sich die EU-Verkehrsminister darauf, dass
Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden sollen – so wie in
Österreich auch bisher üblich. Wenn einzelne Länder kürzere Fristen
festlegen, ist dies genauso möglich. Ebenso erhalten die
Mitgliedsstaaten viel Spielraum bei Gesundheitschecks. „Diese sollen
nicht verpflichtend kommen, sondern die Mitgliedstaaten können
festlegen, ob bei der Führerscheinerneuerung für Senior:innen
gleichzeitig eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung
zur körperlichen oder geistigen Fitness erfolgt oder nicht. Auch ein
automatisiertes Meldesystem von Schlaganfällen, Herzinfarkten usw. an
die Führerscheinbehörde ist möglich“, berichtet Stefan Ebner,
Geschäftsführer des Fachverbandes Fahrschulen.
Vereinfacht werden soll auch der länderübergreifende Erwerb des
Führerscheins. EU-Bürger:innen sollen ihre Theorieprüfung auch in
ihrem muttersprachlichen Heimatland absolvieren dürfen, wenn diese
Sprache hierzulande nicht bei der Computerprüfung angeboten wird. Die
prüfungsfreie bzw. vereinfachte Umschreibung von Führerscheinen für
Bürger außerhalb der EU soll europaweit einheitlich werden, ebenso
die Umschreibung von Aus- und Weiterbildungen, die
Berufkraftfahrer:innen aus Drittstaaten mitbringen.
„Nun ist das Europaparlament am Zug. Wir hoffen, dass eine finale
Einigung unter belgischer EU-Präsidentschaft im Frühjahr 2024 und
damit noch vor den Europawahlen im Juni gelingt“, so Steininger
abschließend. (PWK447/DFS)
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