27.06.2024,
3102 Zeichen
St. Pölten (OTS) - Die Pferdewirtschaft ist ein wichtiger
Wirtschafts-, Sozial- sowie Tourismus- und Freizeitfaktor in
Österreich. Pferdehaltung, Pferdezucht und Reiterei haben für die
heimische Landwirtschaft große Bedeutung und sind ein wichtiges
Standbein für bäuerliche Familienbetriebe. Um die
Pferdeeinstellbetriebe zu entlasten, haben die Landwirtschaftskammer
Niederösterreich, der Verband der NÖ Pferdezüchter und „Die
Ländlichen Reiter und Fahrer in Niederösterreich“ eine Aktualisierung
der Vorsteuerpauschale gefordert. Auf Initiative der
Landwirtschaftskammer Niederösterreich wurden Anfang des Jahres 2024
gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich die Verhandlungen
mit dem Bundesministerium für Finanzen aufgenommen und konnten nun
erfolgreich abgeschlossen werden. Die erhöhte Vorsteuerpauschale von
31 Euro je eingestelltem Pferd und Monat gilt ab dem 2. Quartal 2024.
Umsätze aus der Einstellpferdehaltung unterliegen grundsätzlich
dem Normalsteuersatz von 20 Prozent Umsatzsteuer. Für
landwirtschaftliche als auch gewerbliche Pferdeeinstellbetriebe
besteht gemäß Pferdepauschalierungsverordnung die Möglichkeit, die
durchschnittliche Belastung an Vorsteuern pro eingestelltem Pferd und
Monat für selbst hergestellte Futtermittel, Einstreu und dergleichen
abzuziehen. Dieser pauschale Vorsteuerabzug lag seit dem 2. Quartal
2020 bei 27 Euro pro Einstellpferd und Monat. Die Teuerungswelle,
welche seit dieser letzten Erhöhung die Betriebe vor große
Herausforderungen stellt, machte eine entsprechende Anpassung der
Vorsteuerpauschale auf Basis aktueller Kalkulationen dringend
erforderlich. Dies zeigten auch die aktuellen Berechnungen der
Landwirtschaftskammer Niederösterreich zur Vorsteuerbelastung
deutlich.
„Die Pferdehaltung in Österreich ist ein wesentlicher Wirtschafts-
und Sozialfaktor. Gerade in schwierigen Zeiten ist die
Einstellpferdehaltung eine Chance für unsere heimischen bäuerlichen
Familienbetriebe. Aber um diese Chance auch optimal nutzen zu können,
braucht es entsprechende Rahmenbedingungen“, ist Andrea Wagner,
Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, überzeugt
und sagt weiter: „Diese Anpassung der Vorsteuerpauschale noch knapp
vor der Sommerpause konnte wohl nur durch die einzigartige
Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Zucht und den Ländlichen Reitern
und Fahrern in Niederösterreich erreicht werden. Auch die
Landwirtschaftskammer Österreich war bei den Verhandlungen mit im
Boot. Wenn wir beispielsweise davon ausgehen, dass für jedes in
Österreich eingestellte Pferd die Möglichkeit des pauschalen
Vorsteuerabzugs in Anspruch genommen wird, so bedeutet die Erhöhung
der Vorsteuerpauschale um 4 Euro eine Entlastung der heimischen
Pferdeeinstellbetriebe in der Höhe von jährlich über 3 Millionen
Euro.“
Die Änderung der Pferdepauschalierungsverordnung wurde am 26. Juni
2024 im BGBl II Nr. 165/2024 kundgemacht und gilt rückwirkend ab 1.
April 2024. Eine weitere Änderung ist neben der Erhöhung des
pauschalen Vorsteuerabzugs auf 31 Euro pro Einstellpferd und Monat
auch die Anhebung der Umsatzgrenze nach § 1a PferdePauschV von
400.000 Euro auf 600.000 Euro.
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #117: Floorball, vorgestellt von FBC Dragons Gründer Harry Steinbichler
Aktien auf dem Radar:Amag, Agrana, RHI Magnesita, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Addiko Bank, Rosgix, ATX, ATX Prime, ATX TR, Wienerberger, Bawag, AT&S, Österreichische Post, Palfinger, Semperit, Cleen Energy, Pierer Mobility, UBM, Wiener Privatbank, Oberbank AG Stamm, CA Immo, Erste Group, EVN, Immofinanz, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Symrise, Siemens Healthineers, BMW.
Vienna International Airport
Die Flughafen Wien AG positioniert sich durch die geografische Lage im Zentrum Europas als eine der wichtigsten Drehscheiben zu den florierenden Destinationen Mittel- und Osteuropas. Der Flughafen Wien war 2016 Ausgangs- oder Endpunkt für über 23 Millionen Passagiere.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER