08.01.2025, 2768 Zeichen
Wien (OTS) - Die Forschungsprämie unterstützt Unternehmen seit ihrer
Einführung im
Jahr 2002 dabei in Forschung und Entwicklung zu investieren. Im
Rahmen dieses Programms können Unternehmen für Investitionen im
Bereich Forschung und Entwicklung eine steuerliche Prämie in der Höhe
von 14 Prozent beantragen. Die Bilanz im Jahr 2024 zeigt, dass das
Unterstützungsinstrument von den Unternehmen umfangreich in Anspruch
genommen wird. So wurden im vergangenen Jahr von 2.506 Unternehmen
Gutachten zum Erhalt der Forschungsprämie bei der FFG (
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) angefordert.
„Der internationale Standortwettbewerb erfordert attraktive
Rahmenbedingungen für wirtschaftsbezogene Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten. Die Forschungsprämie ist ein zentrales
Instrument, um Forschung und Entwicklung anzustoßen und zu fördern.
Auch große Unternehmen, die ihre F&E bezogenen Aktivitäten in den
letzten Jahren ausgebaut haben, bezeichnen die Forschungsprämie als
einen wesentlichen Vorteil des österreichischen Standorts. In Summe
haben im vergangenen Jahr 2.506 Unternehmen - davon über 80 Prozent
KMU - F&E-Investitionen in der Höhe von 8,8 Milliarden Euro geltend
gemacht“, so Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Damit war das Jahr 2024 mit 8.648 beantragten Projekten und einem
beantragten Fördervolumen von 1,4 Milliarden Euro in Relation zu
früheren Jahren ein für den Forschungsstandort starkes Jahr. Zum
Vergleich: 2017 wurden 755 Millionen Euro beantragt, 2019 rund 904
Millionen Euro und 2020, 2021 und 2022 wurde die Marke von einer
Milliarde bei der Beantragung geknackt. 2023 wurden insgesamt über
9.300 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,21 Milliarden Euro
eingereicht.
Die FFG erstellt seit 2013 Gutachten für die Forschungsprämie und
unterstützt dabei die Finanzämter als unabhängige
Expertenorganisation. Die FFG überprüft in diesen Gutachten, ob
inhaltlich F&E Aktivitäten vorliegen. Die Entscheidung über eine
Zuerkennung einer Forschungsprämie, die Überprüfung der
Bemessungsgrundlage und die Tatsachenfeststellung erfolgen durch die
Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf
auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.
„Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Impulsgeber für F&E-
Investitionen in Österreich. Besonders erfreulich ist, dass die
Nachfrage der Unternehmen nach dieser indirekten Fördermaßnahme auch
2024 auf einem hohen Niveau bleibt. Wir schätzen das Vertrauen der
Finanzämter in die Expertise der FFG bei der Erstellung der Gutachten
und freuen uns, damit einen Beitrag zur Stärkung des
Innovationsstandorts Österreich leisten zu können“, so die FFG-
Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.
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