20.03.2026, 4387 Zeichen
Ab 2027 soll das Kindergeld in Deutschland automatisch und ohne Antrag fließen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil gebilligt – ein Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie.
Bisher müssen frischgebackene Eltern den Geldsegen aktiv bei der Familienkasse beantragen. Künftig übernehmen das die Behörden digital im Hintergrund. Kern des Systems ist die Steueridentifikationsnummer des Kindes. Sie wird kurz nach der Geburt automatisch vergeben.
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Die Standesämter melden die Geburt an die Finanzverwaltung, die die Daten an die Familienkasse weiterleitet. Eltern müssen lediglich ein hinterlegten Girokonto besitzen. Die Kontodaten können bereits jetzt über das Steuerportal ELSTER oder eine spezielle Banking-App übermittelt werden. Der lästige Papierkrieg entfällt.
Die Umstellung erfolgt in zwei Phasen, um die Technik stabil aufzusetzen. Im März 2027 startet die Automatik zunächst für Neugeborene in Familien, die bereits Kindergeld für ältere Geschwister erhalten. Deren Daten sind bereits geprüft.
Die umfassende zweite Stufe folgt im November 2027. Dann profitieren auch Familien mit ihrem ersten Kind. Das Finanzministerium rechnet mit massivem Bürokratieabbau: Rund 300.000 Erstanträge pro Jahr werden überflüssig. Die Familienkassen gewinnen Kapazitäten für komplexere Beratungsfälle.
Nicht alle Familien werden sofort erreicht. Die automatische Auszahlung setzt voraus, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und hierzulande erwerbstätig ist. Wo das nicht zutrifft, bleibt der manuelle Antrag nötig.
Das betrifft beispielsweise Bezieher von Bürgergeld, bei denen komplizierte Anrechnungsregeln gelten. Auch im Ausland lebende Eltern mit uneingeschränkter Steuerpflicht in Deutschland sind ausgenommen. Für sie plant das Ministerium jedoch einen vereinfachten Prozess: Ein Willkommensschreiben mit QR-Code führt direkt zu einem vorausgefüllten Digitalantrag.
Die Reform baut auf der jüngsten Kindergelderhöhung auf. Seit Januar 2026 beträgt der Satz 259 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag in der Steuer wurde auf 9.756 Euro angehoben.
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Für Steuerberater bleibt die Günstigerprüfung zentral. Das Finanzamt ermittelt bei der Veranlagung automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der Freibetrag für die Familie vorteilhafter ist. Die Automatik ändert nichts an dieser Prüfung – sie sorgt aber dafür, dass das Geld sofort und ohne Verzögerung bei den Familien ankommt.
Die Automatik ist auch ein politisches Signal. Die von der Vorgängerkoalition geplante, umfassende Kindergrundsicherung liegt auf Eis. Die aktuelle Regierung setzt stattdessen auf pragmatische Digitalisierung bestehender Leistungen.
Experten sehen darin einen wichtigen Schritt: Die finanzielle Unterstützung wird nicht erhöht, aber die Zugangshürde gesenkt. Durch das Once-Only-Prinzip müssen Daten nur einmal an den Staat gemeldet werden. Das verringert das Risiko, dass Leistungen aufgrund bürokratischer Hindernisse verspätet oder gar nicht fließen.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun in den Bundestag. Bei zügiger Verabschiedung bleibt 2026 als Vorbereitungsjahr für Kommunen, Standesämter und Familienkassen.
Gelingt die Integration von Steuer-ID, Meldedaten und automatischer Auszahlung, könnte das Modell Schule machen. Denkbar wäre eine Übertragung auf andere Leistungen wie Elterngeld oder Wohngeld. Für jetzt gilt der Rat an alle Familien: Bankverbindung im ELSTER-System prüfen und aktuell halten. Dann klappt es 2027 mit dem Kindergeld wie von selbst.
Börsepeople im Podcast S24/03: Ruth Jedliczka
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