20.03.2026, 3629 Zeichen
Die Steuererklärung 2025 steht an – doch schon jetzt müssen Arbeitnehmer ihre Strategie für das laufende Jahr anpassen. Grund ist das Steueränderungsgesetz 2025, das seit Januar 2026 in Kraft ist und die Regeln für Werbungskosten grundlegend verändert. Die Reform bringt spürbare Entlastungen, vor allem für Pendler und Gewerkschaftsmitglieder.
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Einheits-Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die größte Neuerung betrifft die Entfernungspauschale. Bislang galt ein gestaffelter Satz: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer des einfachen Arbeitswegs.
Diese Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, ob Auto, Fahrrad oder Deutschlandticket. Für einen 20-Kilometer-Pendler summiert sich der Vorteil laut Bundesfinanzministerium auf etwa 352 Euro höhere Werbungskosten im Jahr. Insgesamt soll die Maßnahme eine Steuerentlastung von rund 1,1 Milliarden Euro bringen. Auch die Mobilitätsprämie für Geringverdiener unterhalb des Steuerfreibetrags wurde dauerhaft verlängert.
Paradigmenwechsel bei Gewerkschaftsbeiträgen
Eine weitere strukturelle Reform betrifft Gewerkschaftsbeiträge. Bisher profitierten Mitglieder steuerlich nur, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überstiegen.
Seit diesem Jahr können die Beiträge zusätzlich zum Pauschbetrag abgesetzt werden. Das bedeutet: Auch Arbeitnehmer mit geringen anderen Berufsausgaben erhalten einen direkten steuerlichen Vorteil aus ihrer Mitgliedschaft. Experten werten dies als gezielte Stärkung der Tarifbindung.
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Homeoffice, Arbeitsmittel und doppelte Haushaltsführung
Andere bewährte Regelungen bleiben erhalten, sind aber für die Planung 2026 zentral:
* Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro vollem Tag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr.
* Arbeitsmittel: Anschaffungen unter 952 Euro (inkl. MwSt.) können sofort voll abgesetzt werden. Für Kleinbeträge bis 110 Euro wird pauschal ein Nachweis akzeptiert.
* Doppelte Haushaltsführung: Für eine beruflich bedingte Zweitwohnung sind weiterhin bis zu 1.000 Euro monatlich für Unterkunftskosten absetzbar. Die neuen 38 Cent pro Kilometer gelten jetzt auch für die Familienheimfahrten. Bis zu 5.000 Euro für die Erstausstattung der Zweitwohnung werden pauschal anerkannt.
* Umzugskosten: Bei einem Job-bedingten Umzug können die Kosten voll geltend gemacht werden. Alternativ kann eine Pauschale von 964 Euro (für Alleinstehende) genutzt werden.
Fristen und Ausblick
Wichtig ist die strikte Trennung der Jahre: Die jetzt fällige Steuererklärung 2025 läuft noch unter den alten Regeln. Abgabefrist ohne Steuerberater ist der 31. Juli 2026.
Für 2026 zeichnet sich eine spürbare Netto-Entlastung ab. Der Grundfreibetrag wurde auf 12.348 Euro angehoben. Zusammen mit der höheren Pendlerpauschale und der neuen Regelung für Gewerkschaftsbeiträge dürften viele Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto behalten.
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