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DGUV Vorschrift 1: Modernisierung der Arbeitssicherheit 2026 ( Finanztrends)

09.03.2026, 4768 Zeichen

Die Grundregeln der betrieblichen Prävention werden praktischer und umfassender. Deutsche Unternehmen stehen 2026 vor einer modernisierten Umsetzung der zentralen DGUV Vorschrift 1 und neuen Schwellenwerten bei der Sicherheitsbetreuung.

Praktischere Leitlinien durch überarbeitete DGUV Regel

Die abstrakten „Grundsätze der Prävention“ aus der Vorschrift 1 werden durch die konkretisierende DGUV Regel 100-001 mit Leben gefüllt. Diese wurde Ende 2025 grundlegend überarbeitet. Ziel war eine zeitgemäßere, praxisnähere und für alle Betriebsgrößen besser handhabbare Hilfestellung.

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Die Neufassung reduziert Bürokratie und verbessert die Lesbarkeit. Wesentliche Änderungen betreffen die Gefährdungsbeurteilung, die komplett neu gefasst wurde, sowie Notfallmaßnahmen. Erstmals integriert die Regel auch durchgängige Vorgaben zum Schutz von Beschäftigten mit Behinderung. Zudem betont sie, dass die jährliche Sicherheitsunterweisung durch kontinuierliche, situative Einweisungen ergänzt werden muss.

Debatte um Sicherheitsbeauftragte und Bürokratieabbau

Ein zentraler Streitpunkt im März 2026 ist die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Bundesregierung prüft Reformen, um Unternehmen von bürokratischen Lasten zu entlasten. Im Fokus steht die Frage: Ab wann sind besondere Gefahren für Leben und Gesundheit gegeben, die zusätzliches Sicherheitspersonal erforderlich machen?

Unternehmer fordern hier mehr rechtliche Klarheit. Thomas Bürkle, Präsident von Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), plädiert für mehr Eigenverantwortung der Betriebe statt starrer Personalkennzahlen. In mittelständischen Unternehmen mit flachen Hierarchien könne die direkte Einbindung der Belegschaft oft eine effektivere Sicherheitskultur schaffen als formale Vorgaben.

Erleichterungen für kleine Betriebe durch neue Vorschrift 2

Eng verknüpft mit der Vorschrift 1 ist die DGUV Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Seit 1. Januar 2026 gilt hier eine wichtige Neuerung: Die Schwelle für das vereinfachte Kleinbetriebsmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben.

Mehr kleine Unternehmen können nun vereinfachte Betreuungsmodelle nutzen. Geschäftsführer können nach entsprechender Qualifikation die Arbeitssicherheit selbst in die Hand nehmen, ohne sofort externe Dienstleister beauftragen zu müssen. Voraussetzung bleibt die strikte Einhaltung der Präventionsgrundsätze.

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Prävention im Wandel: Psychische Gesundheit und Gewalt

Der inhaltliche Fokus der betrieblichen Vorsorge weitet sich deutlich aus. Die Vorschrift 1 verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit – ein Auftrag, der 2026 neu gewichtet wird.

Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV, hat im Januar den Vorsitz der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) übernommen. Er setzt einen klaren Schwerpunkt auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Da psychische Belastungen zu den Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit zählen, sollen Präventionsangebote stärker darauf ausgerichtet werden.

Parallel rücken auch nicht-industrielle Gefahren in den Blick. Anlässlich der Bildungsmesse didacta in Köln Mitte März startete die DGUV eine Initiative zur Prävention von Gewalt und Krisenmanagement. Sie unterstreicht, dass die Grundsätze der Prävention auch für Mobbing und körperliche Auseinandersetzungen an Schulen gelten – weit über klassische Betriebsgefahren hinaus.

Ausblick: Flexiblere Wege zur Compliance

Die deutsche Arbeitssicherheit bewegt sich 2026 hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und einem erweiterten Gefahrenverständnis. Die Pflichten aus der Vorschrift 1 bleiben unverändert: Risiken beurteilen, unterweisen und Notfallvorsorge treffen.

Doch die modernisierten Regeln und neuen Schwellenwerte bieten Unternehmen flexiblere Wege, diese Pflichten zu erfüllen. Betriebe müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen nun an den Leitlinien von 2025/2026 ausrichten, mit besonderem Augenmerk auf psychische Belastungen und inklusive Schutzmaßnahmen. Wer die laufenden Debatten proaktiv verfolgt, sichert nicht nur die Rechtskonformität, sondern auch eine widerstandsfähige und gesunde Belegschaft.


(09.03.2026)

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