05.05.2025, 2266 Zeichen
Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine
Preisanpassungsklausel der
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt.
Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag
des Sozialministeriums. Durch die Entscheidung des OLG ist nach
Ansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die im September 2022
erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Der VKI konnte nunmehr mit der
EVN einen Vergleich erzielen, um die durch die Preisanpassung
entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas auszugleichen. Alle
betroffenen Privatkund:innen erhalten auf Anforderung wahlweise eine
Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der
EVN. Für die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung ist eine Anmeldung
bis spätestens 31.07.2025 unter www.vki.at/EVN2025 erforderlich.
Anfang Mai 2025 wird die EVN Informationsschreiben an mehr als
300.000 betroffene Haushaltskund:innen versenden. Auch ehemalige EVN-
Kund:innen können sich anmelden und von der Vergleichslösung
profitieren. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist
abhängig vom individuellen Verbrauch. Folgende Tarife waren von der
Preiserhöhung 2022 betroffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur,
Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.
„Es freut uns, dass wir mit der EVN eine unbürokratische Lösung
gefunden haben und dazu beitragen können, Energie für alle
betroffenen Konsument:innen leistbarer zu machen“, betont Mag. Stefan
Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI. „Betroffene
Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Strom- und Erdgas-
Verbrauch können mit einer Ausgleichszahlung bzw. Bonuspunkten im
Gegenwert von mehreren hundert Euro rechnen.“
„Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und
Kunden erreicht zu haben. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen
aber deutlich, dass wir dringend Rechtssicherheit für notwendige
Preisanpassungen brauchen. Mit dem geplanten
Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige
Klarheit geschaffen werden", so Dr. Herwig Hauenschild,
Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der EVN und zur
Anforderung der Ausgleichszahlung bzw. der Bonuspunkte gibt es auf
www.vki.at/EVN2025 oder evn.at/extrabonus.
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