02.05.2025, 3735 Zeichen
Linz (OTS) - Seit 2004 haben Fluggäste bei Verspätungen ab drei
Stunden,
Überbuchung oder Annullierung ihrer Flüge auf Basis der EU-
Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Je
nach Flugstrecke in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro. Die aktuellen
Reformvorschläge der Europäischen Kommission stellen eine krasse
Verschlechterung dieser Regelung für Kund:innen in Aussicht.
Derzeit erhalten Fluggäste je nach Länge der gebuchten
Flugstrecke bei einer Verspätung ab drei Stunden folgende
Entschädigungszahlung:
-
250 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke bis 1.500 km
-
400 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke bis 3.500 km
-
600 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke über 3.500 km
-
Für Flüge innerhalb der EU bei einer Flugstrecke von mehr als
1.500 km ist die Ausgleichszahlung mit 400 Euro gedeckelt.
Die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission sehen
vor, dass Passagier:innen bei Kurzstecken bis 3.500 km erst ab fünf
Stunden entschädigt werden müssen, bei 3.500 bis 6.000 km ab neun
Stunden Verspätung und bei Langstreckenflügen über 6.000 km müssten
Fluggäste Verspätungen bis zu zwölf Stunden ohne Ersatzzahlung
hinnehmen. Wenn Verspätungen oder Annullierungen durch
außergewöhnliche Umstände (z.B. Wetter) verursacht werden, sind
Airlines nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Da es sich um
eine EU-Verordnung handelt, gilt diese für alle Flüge, die von einem
EU-Flughafen abfliegen oder Flüge in die EU mit einer Airline, die
ihren Sitz in der EU hat.
In der Praxis betragen die meisten Verspätungen zwischen zwei und
vier Stunden. Durch die Reform würden mehr als zwei Drittel der
Passagier:innen ihren Entschädigungsanspruch verlieren. „ Die
geplante Reform stellt eine gravierende Verschlechterung für die
Reisenden dar. Die Anhebung der Schwellenwerte ist ein Freibrief für
stundenlange Verspätungen zu Lasten der Konsumentinnen und
Konsumenten, weil es für die Airlines noch weniger Anreiz gibt, für
Pünktlichkeit zu sorgen. Anstatt die Rechte und Ansprüche der
Passagierinnen und Passagiere zu beschneiden, sollten diese
ausgeweitet werden “, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Für Reisende bedeuten Flugprobleme nicht nur Ärger und Stress. In
der Regel sind auch hohe Kosten damit verbunden, wenn z.B. vorab
reservierte Hotelzimmer verfallen, gebuchte Mietwagen nicht mehr
verfügbar sind oder anschließende Kreuzfahrten oder Rundreisen nicht
wie geplant angetreten werden können.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt daher
Passagier:innen. Ist eine Airline nicht bereit,
Entschädigungszahlungen zu leisten oder den Ticketpreis
rückzuerstatten, geht die AK Oberösterreich, in Kooperation mit
Fairplane, für ihre Mitglieder und alle Oberösterreicher:innen vor
Gericht. Insgesamt wurden in 3.400 Fällen 2,4 Millionen Euro
Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen durchgesetzt.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher:
-
Beibehalten der Anspruchsberechtigung ab drei Stunden und
Anpassung der Ausgleichszahlungen an das steigende Preisniveau der
letzten Jahre.
-
Einführen einer europaweiten Insolvenzabsicherung des gesamten
Ticketpreises oder alternativ die Bezahlung des Tickets erst beim
Boarding.
-
Proaktive Information aller Fluggäste per E-Mail über Ihre
Entschädigungsansprüche im Falle einer Verspätung oder Annullierung.
-
Erreichbarkeit der Airlines verbessern: Fluglinien sollen
gesetzlich verpflichtet werden, eine Mailadresse, Postadresse und
mindestens eine kostenlose Telefonnummer für Anfragen und
Reklamationen von Kund:innen zur Verfügung zu stellen und diese gut
sichtbar auf der Website bekannt zu geben.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung von
Entschädigungsansprüchen unter Probleme beim Flug | Arbeiterkammer
Oberösterreich .
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