31.03.2025, 4045 Zeichen
Wiesbaden/Wien (OTS) - Reisende, die von einer Verspätung von drei
Stunden oder mehr
betroffen sind, können mit einer Ausgleichszahlung nach der EU-VO für
den erlittenen Schaden rechnen. Natürlich sind Fluggesellschaften
beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie Wetterkapriolen,
unvorhergesehenen Ereignissen wie der Corona Pandemie, oder Streiks
von luftfahrtfremdem Personal von einer Zahlung befreit.
Bislang kann, je nach Länge der durchgebuchten Flugstrecke
folgende Auszahlung bei einer Verspätung ab drei Stunden zustehen:
-
250 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke
bis 1.500 km
-
400 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke
bis 3.500 km
-
600 Ꞓ für Flüge ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke
über 3.500 km
-
Für Flüge innerhalb der EU ab drei Stunden Verspätung bei einer
Flugstrecke von mehr als 1.500 km ist die Ausgleichszahlung mit 400 Ꞓ
gedeckelt.
Die Reformvorschläge der Europäischen Kommission und der
polnischen EU-Ratspräsidentschaft sehen unter anderem folgende große
Änderung der Verordnung vor:
-
250 Ꞓ ab 5 Stunden Verspätung bis 3.500 km
-
400 Ꞓ erst ab 9 Stunden Verspätung über 3.500 km innerhalb der EU
-
400 Ꞓ erst ab 9 Stunden Verspätung über 6.000 km bei Flügen
außerhalb der EU
-
600 Ꞓ erst ab 12 Stunden Verspätung über 6.000 km
FairPlane steht diesen Änderungsbestrebungen kritisch gegenüber.
„Eine solche Änderung würde eine Reduzierung der Ansprüche um
mindestens 70% für Verbraucher bedeuten. Neben dem Ärger und Stress
bei unvorhergesehenen Flugverspätungen steht oft ein großer
finanzieller Schaden bei Reisenden im Vordergrund: Vorab gebuchte
Hotelzimmer verfallen, der günstig gebuchte Mietwagen ist nicht mehr
verfügbar, oder andere separat gebuchte Leistungen verfallen
kostenpflichtig“, merkt Michael Flandorfer, FairPlane
Geschäftsführer, an. Im direkten Kundenkontakt mit betroffenen
Passagieren haben wir festgestellt, dass es diese Mehrkosten sind,
die Verbrauchern besonders sauer aufstoßen. Wenn nun durch die
Anhebung der Stundengrenzen viele Ansprüche erst gar nicht entstehen,
fällt die bisher bestehende pauschale Entschädigung weg und
Verbraucher werden noch stärker belastet.“
FairPlane würde folgende Änderungen der Fluggastrechteverordnung
begrüßen
-
Beibehaltung der Ansprüche auf Ausgleichszahlung ab drei Stunden
Verspätung
-
Da seit dem Jahr des Inkrafttretens der Verordnung keinerlei
finanzielle Anpassung der Entschädigungsbeträge vorgenommen wurde,
sollte die Ausgleichszahlung erhöht werden.
-
Europaweite Einführung einer zwingenden Flugpreis-Absicherung im
Insolvenzfall, der gesamte Ticketpreis wird vorab bezahlt. In der
Corona Pandemie hat sich kaum ein Luftfahrtunternehmen an die
gesetzlich vorgeschriebene Auszahlung innerhalb von 14 Tagen
gehalten. Dies trotz massiver staatlicher finanzieller Unterstützung
der Fluglinien während der Pandemie.
-
Automatische proaktive Information von Passagieren, wie
gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten Sanktionen.
Das Argument, dass Fluglinien durch die in der
Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Zahlungen über die Maßen
belastet werden, ist angesichts der tatsächlichen Geltendmachung von
Ansprüchen für FairPlane nicht relevant. Nur wenige Passagiere kennen
Ihre Fluggastrechte genau und machen Ihre Ansprüche dann auch bei der
Fluglinie geltend. Laut der neuesten Eurobarometer Umfrage fühlen
sich die meisten Flugpassagiere noch immer nicht ausreichend über
ihre Fluggastrechte informiert. Nur 30 % der Befragten fühlen sich
über Ihre Fluggastrechte gut informiert (Quelle: Europäische
Kommission ).
FairPlane : „Gerade bei kurzfristigen Annullierungen (weniger als
7 Tage vor dem gebuchten Abflug) wissen viele Passagiere nicht, dass
Sie nach der Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf zeitnahe,
kostenfreie Ersatzbeförderung, haben. Auch der Anspruch auf
Betreuungsleistung (Verpflegung, Unterkunft, Transfer zum Flughafen)
bis zum Start der Ersatzbeförderung ist für viele Reisende immer noch
ein Fremdwort. Es gibt also immer noch sehr viel Informationsbedarf.
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