06.02.2025, 2046 Zeichen
Wien (OTS) - „Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern seine
erste
Verbandsklage als qualifizierte Einrichtung gegen die EVN
eingebracht. Die Klage soll die Verjährung von
Rückforderungsansprüchen der Kunden wegen unzulässiger
Preiserhöhungen stoppen.“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
Die EVN hatte Mitte August 2022 eine Preisänderung für Strom und
Gas per 1. September 2022 in den Raum gestellt . Als maßgebliche
Indizes wurde auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bzw.
Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) verwiesen. Beide Indexwerte
beziehen sich auf Börsepreise.
Die Formulierung der Klauseln in den Allgemeinen
Lieferbedingungen erweckte zwar den Eindruck, dass sowohl
Preiserhöhungen als auch Preissenkungen möglich seien.
Zu diesem Zeitpunkt war jedoch bereits klar, dass eine erhebliche
Preiserhöhung erfolgen würde, weil die maßgebenden Indexwerte schon
bekannt waren.
In der Folge hat die EVN im Herbst 2022 die Arbeitspreise für
Strom und Gas exorbitant - zum Teil um bis zu 150% - erhöht . Diese
Erhöhung wurde den Kunden nicht mitgeteilt und auch die monatlichen
Teilbeträge wurden nicht angehoben.
Die Folge war, dass viele Kunden exorbitante Nachzahlungen
verrechnet bekommen haben. Hätte die EVN - wie gesetzlich und
vertraglich verpflichtet - informiert, hätten die Kunden ihre
Verträge kündigen und zu billigeren Anbietern wechseln können.
Im Jahr 2021/22 erwirtschaftete die EVN 210 Millionen Euro.
2022/23 (also im Jahr der Preiserhöhung) stieg der Gewinn auf 530
Millionen Euro.
„Der VSV verlangt von der EVN allen Kunden diese unwirksame
Preiserhöhung zurückzuzahlen und den Preis in noch laufenden
Verträgen auf Basis des Preises vor den Erhöhungen anzupassen“
fordert Holzinger. „Die Unterlassungsklage sichert Ansprüche gegen
Verjährung ab. In der Folge werden wir mit einer - ebenfalls neuen -
Abhilfeklage die Preiserhöhungen zurückklagen, falls mit der EVN kein
Gesamtvergleich zu erzielen ist.“
Service: Anmeldungen zur Abhilfeklage:
https://www.verbraucherschutzverein.eu/abhilfeklage-evn/
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