02.12.2024, 4932 Zeichen
Wie die OeNB nach der am heutigen Tag (2.12) stattgefundenen 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) mitteilt, wird die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) auslaufen. "Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und Beleihungsquoten, haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich verbessert. Entsprechend dem letzten Financial Stability Report der Oesterreichischen Nationalbank Nr. 48 hat sich auf Grund der nachhaltigen Kreditvergabestandards der KIM-V der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann. Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen," heißt es in einer Aussendung.
Als „sehr erfreulich“ bezeichnet Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Entscheidung des Finanzmarktstabilitätsgremiums, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern. „Damit fällt eine wesentliche Hürde für die Schaffung von Wohneigentum weg. Der konsequente Einsatz des Fachverbandes hat sich gelohnt. Denn die überzogenen Richtlinien bei der Kreditvergabe für den Immobilienkauf haben den Eigentumserwerb in Österreich massiv behindert.“ „Der Rückgang bei der Kreditvergabe und dass sich Menschen in Österreich dadurch ihr Eigenheim nicht finanzieren konnten, hat auch massive Auswirkungen auf den Wohnungsneubau, wie der 1. Österreichische Neubaubericht des Fachverbandes, der die Fertigstellungszahlen von Neubauwohnungen in Österreich erhebt und prognostiziert, zeigt“, so Fachverbandsobmann Gollenz weiter. „Der Wohnungsneubau und die Sanierungen auf Neubauniveau drohen in den kommenden Jahren nicht ein-, sondern in Wahrheit zusammenzubrechen.
"Die Empfehlung ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Wirtschaft und zur Förderung von Eigenverantwortung. Zudem schafft sie Perspektiven - nicht nur für den Mittelstand und junge Familien, sondern auch für Investitionen in den Standort Österreich“, begrüßt Kurt Egger, Wirtschaftsbund-Generalsekretär und Abg.z. NR., die Empfehlung zum Auslaufen der KIM-Verordnung. Mit der Empfehlung zum Auslaufen der strengen Kreditvergaberegeln wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um Finanzierungen flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. „Die Wirtschaft braucht nicht noch mehr Hürden, sondern Rahmenbedingungen, die Wachstum und Innovation fördern. Insbesondere die ohnehin schwer geforderte Bau- und Immobilienbranche wird von dieser Erleichterung profitieren“, so Egger.
Michael Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), hält fest: „Die damit ab 2025 erleichterten Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung sind ein wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und auch für die Belebung des Wohnbaus in Österreich. Tatsache ist, dass die Menschen in Österreich auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen. Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung wird aber eine wichtige Weiche gestellt, um die Talsohle bei den Wohnbaufinanzierungen zu überwinden."
Hubert Kastinger, Obmann des Einrichtungsfachhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Wir haben gewarnt, dass die KIM-Verordnung den Ruin vieler Betriebe bedeuten wird, weil sie zu einem enormen Einbruch des Wohnungsneubaus geführt hat. Es ist zu hoffen, dass mit Auslaufen der Verordnung sich wieder mehr Leute Wohnungen und Häuser leisten können und damit auch unserer Branche geholfen wird.“
Dennoch: Das Finanzmarktstabilitätsgremiums weist ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin - insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen, wie es weiter heißt. Das FMSG erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards. Das FMSG hat OeNB und FMA daher gebeten, zur Sicherung dieser Vergabestandards geeignete Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen, zu überprüfen. Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist auch im zweiten Quartal 2024 negativ geblieben. Im Jahr 2025 wird sich das Gremium schwerpunktmäßig mit den systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen auseinandersetzen, heißt es.
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