Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Steuertipps zum Jahresende – Die wichtigsten Punkte zur Arbeitnehmer:innenveranlagung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



12.11.2024, 3618 Zeichen

Wien (OTS) - Hatten Sie dieses Jahr besondere Ausgaben? Oder waren Sie nicht durchgehend beschäftigt? BDO Steuerexpertin Julia Mäder, LL.M. erklärt, wie Sie Ihre Arbeitnehmer:innenveranlagung optimal gestalten und so möglichst viel Geld zurückerhalten.
Grundsätzlich müssen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung durchführen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 2024 mehr als EUR 13.981 beträgt und Sie z.B. andere Einkünfte von mehr als EUR 730 erzielt haben. Auch wenn Sie in einem Kalenderjahr zumindest zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen haben, ist die Veranlagung verpflichtend. Dies trifft auch zu, wenn Sie pro Kalenderjahr mehr als insgesamt EUR 3.000 Mitarbeiter:innenprämie und/oder Gewinnbeteiligung, z.B. von mehreren Arbeitgeber:innen, steuerfrei erhalten haben.
Wenn Sie bis zum 30.6. keine Arbeitnehmer:innenveranlagung für das Vorjahr einreichen und im Vorjahr ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt haben, nimmt das Finanzamt eine sog. antragslose Arbeitnehmer:innenveranlagung vor. Ist nach zwei Jahren keine freiwillige Steuerveranlagung erfolgt, wird zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert. Dies wäre also der Fall, wenn Sie bis 31.12.2024 noch keine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 eingereicht haben.
Zwtl.: Freiwillige Veranlagung
Es kann innerhalb von fünf Jahren jederzeit eine Veranlagung beantragt werden (am 31.12.2024 endet also die Frist für 2019). Diese ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie zeitweise arbeitslos waren oder Kosten angefallen sind, die steuermildernd geltend gemacht werden können. Grundsätzlich können Sie Werbungskosten (z.B. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten), Sonderausgaben (z.B. Spenden, freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder Steuerberatungskosten) sowie außergewöhnliche Belastungen ( Krankheitskosten, die den Selbstbehalt übersteigen, Kosten infolge von Behinderungen, Katastrophenschäden oder für die auswärtige Berufsausbildung der Kinder) steuerlich absetzen. Zudem können diverse Absetzbeträge - wie z.B. Unterhaltsabsetzbetrag oder Familienbonus Plus - geltend gemacht werden.
Zwtl.: Home Office
2024 können Sie Kosten von bis zu EUR 300 für ergonomisches Mobiliar absetzen (Voraussetzung: 26 Tage oder mehr im Home Office). In der Arbeitnehmer:innenveranlagung sind die Ausgaben im Kalenderjahr 2024 in voller Höhe anzugeben. Wird der Betrag von EUR 300 überschritten, erfolgt automatisch ein Vortrag ins Jahr 2025, sofern Sie auch in diesem Jahr 26 Tage oder mehr von zu Hause aus tätig sind. Umgekehrt dürfen Überschreitungen aus dem Jahr 2023 nun 2024 nicht mehr angegeben werden, da sie automatisch vorgetragen wurden. Zahlungen des:der Arbeitgeber:in zur Abgeltung von Mehrkosten im Home Office werden auch für 2024 bis zu EUR 300 pro Jahr - maximal EUR 3 pro Tag für höchstens 100 Home Office Tage - nicht versteuert. Bleibt die Zuwendung unter EUR 3 pro Home Office Tag wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, sofern keine Ausgaben für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Die Anzahl der Home Office Tage und die Höhe des Zuschusses werden aus dem Lohnzettel übernommen und müssen nicht gesondert angegeben werden. Hinweis: Für das Veranlagungsjahr 2025 werden die steuerlichen Regelungen betreffend Home Office auf die ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet.
„Unbedingt beachten sollte man, dass Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bis zum 31.12.2024 bezahlt werden müssen, um in der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2024 abgesetzt werden zu können“, betont Julia Mäder.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S15/21: Florian Laszlo




 

Aktien auf dem Radar:Warimpex, Polytec Group, Agrana, Addiko Bank, Immofinanz, Austriacard Holdings AG, Marinomed Biotech, FACC, Amag, Österreichische Post, Andritz, AT&S, Cleen Energy, DO&CO, Linz Textil Holding, Porr, Wienerberger, ATX TR, EuroTeleSites AG, Oberbank AG Stamm, Zumtobel, Palfinger, EVN, Flughafen Wien, OMV, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG, DAX, Bayer.


Random Partner

Baader Bank
Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A36XA1
AT0000A2REB0
AT0000A3C5E0
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN MA-Event RWE
    BSN MA-Event RWE
    Star der Stunde: SBO 1.39%, Rutsch der Stunde: Pierer Mobility -4.62%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 8-9: Kontron(1)
    BSN Vola-Event RWE
    BSN Vola-Event Siemens Energy
    #gabb #1729

    Featured Partner Video

    Wen interessiert noch Hirscher?

    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 17. Oktober 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 1...

    Books josefchladek.com

    Andreas Gehrke
    Flughafen Berlin-Tegel
    2023
    Drittel Books

    Peter Keetman
    Fotoform
    1988
    Nishen

    Mikael Siirilä
    Here, In Absence
    2024
    IIKKI

    Hans Hollein
    Austriennale. Österreich auf der 14. Triennale di Milano 1968. Die große Zahl / Il grande numero / The great number.
    1968
    Brüder Rosenbaum

    Adolf Čejchan
    Ústí nad Labem
    1965
    Severočeské krajské nakladatelství

    Steuertipps zum Jahresende – Die wichtigsten Punkte zur Arbeitnehmer:innenveranlagung


    12.11.2024, 3618 Zeichen

    Wien (OTS) - Hatten Sie dieses Jahr besondere Ausgaben? Oder waren Sie nicht durchgehend beschäftigt? BDO Steuerexpertin Julia Mäder, LL.M. erklärt, wie Sie Ihre Arbeitnehmer:innenveranlagung optimal gestalten und so möglichst viel Geld zurückerhalten.
    Grundsätzlich müssen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung durchführen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 2024 mehr als EUR 13.981 beträgt und Sie z.B. andere Einkünfte von mehr als EUR 730 erzielt haben. Auch wenn Sie in einem Kalenderjahr zumindest zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen haben, ist die Veranlagung verpflichtend. Dies trifft auch zu, wenn Sie pro Kalenderjahr mehr als insgesamt EUR 3.000 Mitarbeiter:innenprämie und/oder Gewinnbeteiligung, z.B. von mehreren Arbeitgeber:innen, steuerfrei erhalten haben.
    Wenn Sie bis zum 30.6. keine Arbeitnehmer:innenveranlagung für das Vorjahr einreichen und im Vorjahr ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt haben, nimmt das Finanzamt eine sog. antragslose Arbeitnehmer:innenveranlagung vor. Ist nach zwei Jahren keine freiwillige Steuerveranlagung erfolgt, wird zu viel einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert. Dies wäre also der Fall, wenn Sie bis 31.12.2024 noch keine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 eingereicht haben.
    Zwtl.: Freiwillige Veranlagung
    Es kann innerhalb von fünf Jahren jederzeit eine Veranlagung beantragt werden (am 31.12.2024 endet also die Frist für 2019). Diese ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie zeitweise arbeitslos waren oder Kosten angefallen sind, die steuermildernd geltend gemacht werden können. Grundsätzlich können Sie Werbungskosten (z.B. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten), Sonderausgaben (z.B. Spenden, freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung oder Steuerberatungskosten) sowie außergewöhnliche Belastungen ( Krankheitskosten, die den Selbstbehalt übersteigen, Kosten infolge von Behinderungen, Katastrophenschäden oder für die auswärtige Berufsausbildung der Kinder) steuerlich absetzen. Zudem können diverse Absetzbeträge - wie z.B. Unterhaltsabsetzbetrag oder Familienbonus Plus - geltend gemacht werden.
    Zwtl.: Home Office
    2024 können Sie Kosten von bis zu EUR 300 für ergonomisches Mobiliar absetzen (Voraussetzung: 26 Tage oder mehr im Home Office). In der Arbeitnehmer:innenveranlagung sind die Ausgaben im Kalenderjahr 2024 in voller Höhe anzugeben. Wird der Betrag von EUR 300 überschritten, erfolgt automatisch ein Vortrag ins Jahr 2025, sofern Sie auch in diesem Jahr 26 Tage oder mehr von zu Hause aus tätig sind. Umgekehrt dürfen Überschreitungen aus dem Jahr 2023 nun 2024 nicht mehr angegeben werden, da sie automatisch vorgetragen wurden. Zahlungen des:der Arbeitgeber:in zur Abgeltung von Mehrkosten im Home Office werden auch für 2024 bis zu EUR 300 pro Jahr - maximal EUR 3 pro Tag für höchstens 100 Home Office Tage - nicht versteuert. Bleibt die Zuwendung unter EUR 3 pro Home Office Tag wird die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, sofern keine Ausgaben für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Die Anzahl der Home Office Tage und die Höhe des Zuschusses werden aus dem Lohnzettel übernommen und müssen nicht gesondert angegeben werden. Hinweis: Für das Veranlagungsjahr 2025 werden die steuerlichen Regelungen betreffend Home Office auf die ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet.
    „Unbedingt beachten sollte man, dass Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bis zum 31.12.2024 bezahlt werden müssen, um in der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2024 abgesetzt werden zu können“, betont Julia Mäder.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S15/21: Florian Laszlo




     

    Aktien auf dem Radar:Warimpex, Polytec Group, Agrana, Addiko Bank, Immofinanz, Austriacard Holdings AG, Marinomed Biotech, FACC, Amag, Österreichische Post, Andritz, AT&S, Cleen Energy, DO&CO, Linz Textil Holding, Porr, Wienerberger, ATX TR, EuroTeleSites AG, Oberbank AG Stamm, Zumtobel, Palfinger, EVN, Flughafen Wien, OMV, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG, DAX, Bayer.


    Random Partner

    Baader Bank
    Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A36XA1
    AT0000A2REB0
    AT0000A3C5E0
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN MA-Event RWE
      BSN MA-Event RWE
      Star der Stunde: SBO 1.39%, Rutsch der Stunde: Pierer Mobility -4.62%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 8-9: Kontron(1)
      BSN Vola-Event RWE
      BSN Vola-Event Siemens Energy
      #gabb #1729

      Featured Partner Video

      Wen interessiert noch Hirscher?

      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 17. Oktober 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 1...

      Books josefchladek.com

      Mimi Plumb
      Landfall
      2018
      TBW Books

      Erik Hinz
      Twenty-one Years in One Second
      2015
      Peperoni Books

      Matthew Genitempo
      Dogbreath
      2024
      Trespasser

      Regina Anzenberger
      Imperfections
      2024
      AnzenbergerEdition

      Andreas Gehrke
      Flughafen Berlin-Tegel
      2023
      Drittel Books