29.10.2024, 2750 Zeichen
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet seit
Anfang
September 2024 eine Sammelaktion zur Preisanpassung der VERBUND AG im
Mai 2022 an. Hintergrund war eine Entscheidung des
Oberlandesgerichtes Wien (OLG), in der es eine Klausel des VERBUND
für unzulässig erklärte. Darin wurden Preisänderungen an den
Ãsterreichischen Strompreisindex (ÃSPI) gekoppelt. Auf Grundlage
dieser Klausel hatte VERBUND zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung
durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für diese Erhöhung ist durch das
Urteil weggefallen. Der VKI konnte mit VERBUND eine unbürokratische
Lösung erzielen. Alle betroffenen Verbraucher:innen erhalten für die
Preiserhöhung vom 01.05.2022 Geld zurück. Spätere Preiserhöhungen
sind von der Einigung nicht umfasst. Die Anmeldung ist noch bis
11.11.2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.vki.at/verbund
-aktion2024-reminder möglich.
Den VKI beschäftigen nach wie vor viele Anfragen von Kund:innen zu
Preiserhöhungen bei diversen Energieanbietern. Der Sammelaktion zur
Preiserhöhung des Verbund im Mai 2022 haben sich bisher knapp 80.000
betroffene Kund:innen angeschlossen. Der Verbund bietet im Rahmen der
Einigung mit dem VKI betroffenen Verbraucher:innen eine pauschale
Gutschrift auf ihr Bankkonto an - abhängig vom Energieverbrauch.
In den âAllgemeinen Geschäftsbedingungen Stromâ der VERBUND AG (
VERBUND) befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die
auf den vom Börsenkurs abhängigen ÃSPI referenzierte. Auf Grundlage
dieser Klausel hat VERBUND am 01.05.2022 die Preise zahlreicher
Stromlieferverträge in Ãsterreich angepasst. Der VKI hat die Klausel
umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es
wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom
VERBUND verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG
bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für
unzulässig.
âZu sehen, dass wir bereits über 80.000 Menschen in Ãsterreich helfen
konnten, motiviert uns ungemein genauso zielführend mit unserem Team
weiter zu machen und uns für Konsument:innen einzusetzenâ, so Mag.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI.
Für die Ãberweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim
VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder bis spätestens
11.11.2024 erforderlich. Informationen über die Höhe der Gutschrift
wurden vom VERBUND bereits an bestehende Haushaltskund:innen
versandt. Auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung im Mai
2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift mittels
Anmeldung beim VKI erhalten.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit VERBUND und zur
Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.vki.at/verbund-aktion2024-
reminder
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