27.09.2024, 6696 Zeichen
Wien (OTS) - Finanzminister Magnus Brunner hat sich zum Ziel gesetzt,
die
bürokratischen Hürden für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger zu
reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der gesamten
Europäischen Union zu stärken. Er betont dabei die Notwendigkeit, die
sinnlosesten Regulierungen möglichst rasch abzuschaffen.
"Mein Fokus richtet sich auf die Stärkung der österreichischen
und europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Ich möchte die sinnlosesten
Regulierungen abschaffen und neue Möglichkeiten aufzeigen. Nur so
können wir als Politik Vertrauen zurückgewinnen und unseren Standort
stärken. Unsere Konkurrenz sitzt in China und den USA. Daher ist es
wichtiger denn je, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes - und auch
der EU - zu erhöhen. Die wirtschaftliche Bedeutung der EU-27 ist in
den letzten Jahren gesunken, während China und die USA ihren Anteil
an der globalen Wirtschaftsleistung steigern konnten. Um Österreich
und Europa wettbewerbsfähig zu halten, brauchen wir weniger
Regelungen", betont der Finanzminister.
Hier ein Überblick über die bereits erledigten und zukünftigen
Maßnahmen des Finanzministeriums:
Steuerbefreiung von Lebensmittelspenden vorgezogen
Lebensmittel sind ein wertvolles Gut und sollten nicht
verschwendet werden. Karitative Einrichtungen, die stark auf Spenden
von Supermärkten angewiesen sind, können durch diese Regeländerung
effektiver unterstützt werden. Bisher waren Supermärkte oft durch
umsatzsteuerliche Belastungen gehindert, Lebensmittel zu spenden, da
auch für geschenkte Waren Steuern fällig wurden. Diese neue Regelung
erleichtert es, Lebensmittel dort einzusetzen, wo sie am meisten
benötigt werden: bei der Versorgung bedürftiger Menschen.
„Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren.
Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führte, dass kostbare
und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen
gespendet werden, haben wir das geändert. Es gab absolut keinen
Grund, mit dieser sinnvollen Maßnahme zu warten, daher haben wir sie
von Anfang 2025 auf 1. August 2024 vorgezogen“, so Finanzminister
Magnus Brunner.
Grace Period umgesetzt - Service für kleine und mittlere
Unternehmen
Mehr als 99 Prozent der 600.000 heimischen Unternehmen sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind für den Großteil der
Arbeitsplätze in Österreich verantwortlich. Davon sind etwa 150.000
Familienunternehmen. Zwei Drittel aller Betriebsübergaben erfolgen
innerhalb der eigenen Familie. Familienunternehmen sind in naher
Zukunft besonders vom Übergabegeschehen betroffen, da jedes zehnte
Familienunternehmen in Österreich aufgrund der demografischen
Entwicklung in den nächsten Jahren vor der Übergabe steht. Das heißt:
Rund 15.000 Unternehmen werden in den kommenden Jahren an
Nachfolgerinnen oder Nachfolger übergeben.
„Erfolgreiche Familienunternehmen sind ein wesentlicher,
kräftiger Wirtschaftsmotor Österreichs. Gerade in wirtschaftlich
unsicheren Zeiten sind sie ein entscheidender Stabilitätsanker und
stellen wertvolle Arbeitsplätze sicher. Der Generationsgedanke dieser
Betriebe bedeutet eine nachhaltige strategische Ausrichtung. Für
Familienbetriebe sind Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben
ein bedeutender Meilenstein im Lebenszyklus des Unternehmens, an dem
Verpflichtungen, Werte und Wissen an die nächste Generation
weitergereicht werden. Diese emotionale Wegmarke wollen wir künftig
niederschwelliger gestalten“, so Finanzminister Magnus Brunner.
So soll ab 2025 im Bereich des Abgabenrechts für Unternehmerinnen
und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des
Übergabeprozesses an Angehörige durch die Abgabenbehörde begleitet zu
werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden einerseits bislang noch
ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers einer Prüfung
unterzogen, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über
bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu
erhalten.
e-Zahlung für Schulveranstaltungen
Entbürokratisierung ist in allen Bereichen des täglichen Lebens
möglich, auch in der Schule. Bisher mussten Eltern ihren Kindern
Kleinstbeträge in bar für Lehrerinnen und Lehrer mitgeben. Dies war
beispielsweise bei Ausflügen und anderen schulischen Veranstaltungen
üblich, bedeutet aber großen Aufwand für die Lehrer und Eltern.
Hierzu wurde ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet werden, bei
dem die Eltern den geforderten Betrag via e-Zahlung an die Schule
überweisen.
Den intern Verantwortlichen wurde ein digitaler Zugriff auf die
Bankkonten für Schulveranstaltungen eingerichtet. Sowohl der Zugriff,
als auch die Weiterverarbeitung in Excel oder PDF entlasten die
Verantwortlichen der Schulveranstaltungen. Der Weg zur Bank oder der
Blick auf die ausgedruckten Kontenauszüge gehören der Vergangenheit
an. Weiters wird den Verantwortlichen der Bundesschulen die
Möglichkeit zum Einsatz des Telebankings eingerichtet. Somit haben
die Verantwortlichen bzw. Lehrer stets einen Überblick über die
eingezahlten Beträge. Die finale technische Umsetzung für die e-
Zahlung geschieht im heurigen Herbst.
„Spende gut, Alles gut“ Spendenbegünstigung reformiert
Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen
Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen
und Spender leisten, aber auch die Leistungen jener Menschen, die
sich ehrenamtlich engagieren, können nicht hoch genug geschätzt
werden.
„Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes wurde die größte
Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen.
Erstmalig werden die spendenbegünstigten Zwecke an die
Gemeinnützigkeit geknüpft. Dadurch können seit heuer alle
gemeinnützigen Organisationen potentiell in die Spendenbegünstigung
aufgenommen werden“, zeigt sich Magnus Brunner erfreut.
„Rollierendes Verfahren“ - Modernes Besteuerungssystem für Land-
und Forstwirte
Das rollierende Verfahren zur Aktualisierung der land- und
forstwirtschaftlichen Einheitswerte ersetzt seit heuer das bisherige
neunjährige Hauptfeststellungsverfahren. Das bedeutet für sämtliche
Land- und Forstwirte aber auch für die Finanzverwaltung eine
erhebliche Reduktion des bürokratischen Aufwandes. Die Systemänderung
bringt mit sich, dass nur jene Betriebe einen neuen Bescheid
bekommen, bei denen sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert
haben.
„Bislang mussten alle neun Jahre mehr als 500.000 Bescheide von
der Finanzverwaltung an land- und forstwirtschaftliche Betriebe
bearbeitet werden. Das ist nun nicht mehr erforderlich. Die Bescheide
werden nur dann versendet, wenn sich tatsächlich etwas beim
Einheitswert ändert. Das bedeutet sowohl für die Verwaltung als auch
für die Betriebe viel weniger bürokratischen Aufwand“, fasst Magnus
Brunner zusammen.
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