KORREKTUR: Steuerliche Entlastung: WKÖ-Seeber begrüßt Umsetzung langjähriger Forderungen

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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04.07.2024, 2404 Zeichen

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Im 3. Absatz muss es richtig lauten:
Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 42.000 auf 55.000 Euro\nAnhebung der Taggelder auf 30 Euro und Nächtigungsgelder auf 17 Euro\n „Es freut uns, dass sich unser Einsatz gelohnt hat und heute mehrere langjährige Forderungen der Tourismuswirtschaft auf Schiene gebracht wurden“, kommentiert Robert Seeber, der Obmann der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die kurz vor der Sommerpause im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung. Vor allem die Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen war und ist ein wichtiges Anliegen der Tourismusbranche. In der Sachbezugswerteverordnung ist die Erhöhung der Sachbezugsbefreiung von 30m² auf 35m² vorgesehen. Anstelle der vollen Anrechnung von Gemeinschaftsräumen, die Aliquotierung pro Benutzer:in.
Eine Maßnahme, die auch dringend notwendig war, wie Seeber erklärt: „In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen für Mitarbeiter:innen aufgrund der Saisonarbeit in der Sommer- und Wintersaison so wichtig wie im Tourismus. Daher ist es seit jeher üblich, den Mitarbeiter:innen am Beschäftigungsort regelmäßig eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Müssten Arbeitnehmer:innen zusätzlich eine Unterkunft am Beschäftigungsort suchen und anmieten, wäre eine Beschäftigung im Tourismus für Saisonarbeitskräfte weder rentabel noch attraktiv. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember 2021 war es aber kaum mehr möglich, unter die Sachbezugs-Freigrenzen zu kommen.“
Neben den Erleichterungen für Dienstnehmerwohnungen wurden u.a. folgende für die Branche relevante Punkte beschlossen:
Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 42.000 auf 55.000 Euro (Kleinunternehmerregelung sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommenssteuer-Pauschalierung)\nAnpassung der ersten fünf Tarifstufen um insgesamt rund 4 %\nAnhebung der Tagesgelder auf 30 Euro und der Nächtigungsgelder auf 17 Euro\nUmfassende Attraktivierung des Kilometergeldes\n “Erfreulicherweise hat auch die Regierung den Handlungsbedarf erkannt und weitere Verbesserungen beschlossen“, zeigt sich Robert Seeber erleichtert und betont: „Mit den nunmehr beschlossenen Maßnahmen fällt es uns leichter, die Tourismusbranche gemeinsam mit unseren motivierten Mitarbeiter:innen auch in Zukunft positiv weiterzuentwickeln“. (PWK272/ES)

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    04.07.2024, 2404 Zeichen

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