08.04.2024, 9033 Zeichen
Visa (NYSE:V) hat heute sein zuvor angekündigtes erstes Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien der Klasse B-1 gegen eine Kombination aus Visa-Stammaktien der Klasse B-2, Visa-Stammaktien der Klasse C und gegebenenfalls Zahlungsmitteln anstelle von Teilaktien gestartet.
Für jede Stammaktie der Klasse B-1, die gültig angedient (und nicht zurückgezogen) und von Visa zum Umtausch akzeptiert wurde, erhält ein teilnehmender Aktieninhaber:
Die aktuellen Umtauschraten der Stammaktien der Klasse B-1 und der Klasse C in Stammaktien der Klasse A betragen 1,5875 bzw. 4 Aktien. Auf Basis dieser Kurse wird Visa 0,1984 Stammaktien der Klasse C für jede gültig angediente und zum Umtausch akzeptierte Stammaktie der Klasse B-1 ausgeben.
Das Umtauschangebot endet eine Minute nach 23.59 Uhr New Yorker Ortszeit am 3. Mai 2024, sofern Visa diese Frist nicht verlängert oder früher beendet. Die Abrechnung der Aktien erfolgt zeitnah nach Fristende.
Als Bedingung für die Teilnahme am Umtauschangebot muss jeder teilnehmende Inhaber von Aktien der Klasse B-1 zusammen mit bestimmten Muttergesellschaften dieses Aktionärs als übergeordnete Garanten eine Ausgleichsvereinbarung (Makewhole Agreement) abschließen, in der sich der Aktionär und seine übergeordneten Garanten dazu verpflichten, Visa in bar für künftige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit bestimmten in den USA anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entschädigen, die sich ohne seine Teilnahme am Umtauschangebot von diesem Aktieninhaber aus dem Besitz von Stammaktien der Klasse B-1 ergeben hätten.
Die Inhaber von Aktien der Klasse B-1 von Visa sind nicht dazu verpflichtet, an dem Umtauschangebot teilzunehmen, und die Inhaber von Aktien der Klasse B-1, die sich nicht für eine Teilnahme entscheiden, müssen keinerlei Schritte unternehmen.
Das Umtauschangebot erfolgt zu den Bedingungen, die in dem heute bei der SEC eingereichten Prospekt dargelegt sind.
Über Visa
Visa (NYSE: V) ist ein weltweit führender Anbieter für digitale Zahlungen und erleichtert Transaktionen zwischen Verbrauchern, Händlern, Finanzinstituten und Regierungsstellen in mehr als 200 Ländern und Territorien. Unser Ziel besteht darin, die Welt durch das innovativste, benutzerfreundlichste, zuverlässigste und sicherste Zahlungsnetzwerk zu verbinden, um Einzelpersonen, Unternehmen und Volkswirtschaften zum Erfolg zu verhelfen. Wir glauben, dass Volkswirtschaften, die jeden überall einbeziehen, jeden überall fördern und wir betrachten den Zugang zu diesen Möglichkeiten als grundlegend für die Zukunft des Geldverkehrs. Weitere Informationen finden Sie unter Visa.com.
Zusätzliche Informationsquellen
Das Umtauschangebot wird ausschließlich durch den Prospekt unterbreitet. Der Prospekt wird wichtige Informationen über das Umtauschangebot, Visa und damit zusammenhängende Angelegenheiten enthalten, und Visa wird veranlassen, dass der Prospekt den Inhabern von Aktien der Klasse B-1 zugestellt wird. INHABERN VON AKTIEN DER KLASSE B-1 WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DEN PROSPEKT, DIE ÜBERTRAGUNGSERKLÄRUNG (LETTER OF TRANSMITTAL) UND ALLE ANDEREN RELEVANTEN DOKUMENTE, DIE BEI DER SEC EINGEREICHT WERDEN, ZU LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND UND BEVOR SIE EINE INVESTMENTENTSCHEIDUNG TREFFEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN.
Visa hat Equiniti Trust Company, LLC und D.F. King & Co., Inc. damit beauftragt, als Umtauschstelle (die „Umtauschstelle“) bzw. Informationsstelle (die „Informationsstelle“) für das Umtauschangebot zu fungieren. Wenn Sie Kopien des Prospekts, der Übertragungserklärung und anderer zugehöriger Dokumente erhalten möchten oder Fragen zu den Bedingungen des Umtauschangebots oder zur Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 628-8509 (für Aktionäre) oder als R-Gespräch unter der Rufnummer (212) 269-5550 (für Broker).
Weder Visa, seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeitenden, der Umtauschstelle oder der Informationsstelle noch einer der Finanzberater von Visa oder einer ihrer jeweiligen Direktoren oder leitenden Angestellten gibt eine Empfehlung darüber ab, ob Inhaber von Aktien der Klasse B-1 an dem Umtauschangebot teilnehmen sollten.
Visa wird außerdem ein Schedule TO bei der SEC einreichen, das wichtige Informationen über das Umtauschangebot enthält.
Inhaber von Aktien der Klasse B-1 können Kopien des Prospekts, der Registrierungserklärung, des Schedule TO, der Übertragungserklärung und anderer zugehöriger Dokumente sowie alle anderen Informationen, die Visa elektronisch bei der SEC einreicht, kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.
Die Stammaktien der Klasse B-1 werden überwiegend von Banken, Bankholdinggesellschaften, Kreditgenossenschaften und anderen Finanzinstituten oder verbundenen Unternehmen von Finanzinstituten gehalten, die einer umfassenden nationalen oder bundesstaatlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen können. Visa hat die Eignung der Teilnahme eines Inhabers von Aktien der Klasse B-1 am Umtauschangebot, einschließlich der Verpflichtung zum Abschluss und zur Erfüllung einer Ausgleichsvereinbarung (Makewhole Agreement), im Rahmen der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die für einen bestimmten Inhaber von Aktien der Klasse B-1 oder seine übergeordneten Garanten gelten können, nicht geprüft und kann dies auch nicht zusichern. Zudem ist Visa bekannt, dass einige bestehende oder frühere Inhaber von Aktien der Klasse B-1 Swap- oder andere Derivatverträge oder -transaktionen mit anderen bestehenden oder früheren Inhabern von Aktien der Klasse B-1 bezüglich der Stammaktien der Klasse B-1 abgeschlossen haben. Visa ist keine Partei dieser Verträge oder Transaktionen, und Visa kann und wird nicht zu den Auswirkungen des Umtauschangebots, einschließlich der Verpflichtungen im Rahmen einer Ausgleichsvereinbarung, auf die Rechte oder Verpflichtungen eines Inhabers von Aktien der Klasse B-1 im Rahmen eines solchen Swaps oder eines anderen Derivatvertrages oder einer Transaktion beraten. Jedem Inhaber von Aktien der Klasse B-1, der erwägt, am Umtauschangebot teilzunehmen, wird daher dringend empfohlen, Beratung bei seinen eigenen Rechts- und Regulierungsberatern einzuholen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich unter anderem auf den Zeitpunkt und die Umsetzung des Tauschangebots beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an Begriffen wie „vermutet“, „glaubt“, „schätzt“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „projiziert“, „Prognose“, „könnte“, „sollte“, „wird“, „weiterhin“ und anderen ähnlichen Ausdrücken erkennbar. Alle Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein, die nur zu dem Zeitpunkt Gültigkeit haben, zu dem sie gemacht werden. Sie stellen keine Garantie für zukünftige Ereignisse dar und unterliegen bestimmten Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs von Visa liegen und schwer vorherzusagen sind. Soweit nicht gesetzlich verlangt übernimmt Visa keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Kein Angebot oder Aufforderung
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zur Zeichnung, zum Kauf oder zum Verkauf, eine Aufforderung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum Verkauf oder eine Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum Verkauf von Wertpapieren oder die Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung in irgendeiner Rechtsordnung gemäß oder in Verbindung mit dem Umtauschangebot oder anderweitig dar, noch findet ein Verkauf, eine Ausgabe oder eine Übertragung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung unter Verstoß gegen geltendes Recht statt. Wertpapiere werden ausschließlich über einen Prospekt angeboten, der die Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie andere anwendbare gesetzliche Vorschriften erfüllt.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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