18.01.2024,
3703 Zeichen
Wien (OTS) - Mit der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) gilt
ab 17. Februar 2024 ein neuer Rechtsakt in Österreich, der die
Verpflichtungen von Online-Intermediären wie
Internet-Zugangsdiensten, Hosting-Dienste, Soziale Netzwerke,
Online-Marktplätze u.a. neu regelt bzw. verschärft. Die Anbieter
unterliegen dabei der Rechtshoheit jenes EU-Mitgliedstaats, in dem
sie ihre Niederlassung haben.
Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in
Österreich wurde mit dem Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz
(KDD-G) der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) übertragen.
Damit ist die Medienbehörde einer der 27 europäischen Koordinatoren
für digitale Dienste, die jeweils in den EU-Mitgliedstaaten ihren
Dienst aufnehmen. Gemeinsam mit der für sehr große Plattformen
zuständigen Europäischen Kommission nehmen sie eine neuartige,
EU-weite Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des DSA wahr.
Der DSA verbessert den Schutz von Nutzer:innen im Netz wesentlich,
denen die Möglichkeit geboten werden muss, illegale Inhalte leicht zu
melden und sich über unbefriedigende Entscheidungen des Anbieters
beschweren zu können. Auch werden neue Streitbeilegungsstellen
eingerichtet, auf die die Anbieter:innen hinweisen müssen. In dem
Zusammenhang wird in Österreich eine neue Schlichtungsstelle beim
Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR
Medien) eingerichtet.
Gestärkt wird auch die Rolle von „Trusted Flaggers“
(vertrauenswürdige Hinweisgeber), also Organisationen, die
Nutzer:innen-Rechte in bestimmten Bereichen wie z.B. Hass im Netz,
Cyberbullying, Urheberrechte und anderes wahrnehmen. Diese können
Meldungen an die Plattformen erstatten, die diese dann prioritär
behandeln müssen.
Im Rahmen einer systemischen Aufsicht, setzt der DSA zudem
insbesondere bei multinationalen Plattformen an und belegt diese mit
besonderen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Risiken wie
Desinformation, mangelndem Jugendschutz, Hate Speech oder Fake Shops.
Als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ –
VLOP) oder als sehr große Suchmaschinen („very large online search
engine“ - VLOSE) werden dabei Plattformen eingeordnet, die über mehr
als 45 Millionen aktive Nutzer pro im Monat verfügen. Die Europäische
Kommission zählt zu diesen sehr großen Plattformen und Suchmaschinen
bisher die Dienste-Anbieter:innen "AliExpress", "Amazon Store",
"Apple App Store", "Bing", "Booking.com", "Facebook", "Google
Search", "Google Maps", "Google Shop", "Instagram", "LinkedIn",
"Pinterest", "Pornhub", "Snapchat", "Stripchat", "TikTok",
"Wikipedia", "X", "XVideos", "YouTube" und "Zalando". Die aktuelle
Liste kann unter
[
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vl
ops-and-vloses]
(
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vl
ops-and-vloses) (
https://bit.ly/47zXkPj (
https://bit.ly/47zXkPj))
eingesehen werden.
Unter
https://www.rtr.at/DSA_Austria
(
https://www.rtr.at/DSA_Austria) bietet die KommAustria ausführliche
Informationen zum Digital Services Act, der Umsetzung in Österreich
sowie den damit einhergehenden Rechten der Nutzer:innen und den
Pflichten der Internet-Diensteanbieter:innen an.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb
und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen
und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der
KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die
RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche
Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post
(RTR.Telekom.Post) gegliedert. [www.rtr.at] (
https://www.rtr.at)
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