07.12.2023,
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Wien (OTS) - Schleppende Lohnverhandlungen und die Teuerung drücken
auf die Stimmung der Österreicherinnen und Österreicher. Umso
wichtiger ist es heuer kurz vor dem Jahreswechsel noch steuerliche
Angelegenheiten zu klären und sich etwaige steuerliche Entlastungen
zu sichern. Wie Privatpersonen noch vor Jahresende Steuern sparen
können, verrät Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.
Zum Jahreswechsel gibt es einige Möglichkeiten, um steuerliche
Ausgaben abzusetzen. „Privatpersonen sollten sich jetzt Zeit nehmen,
um ihre Steuerangelegenheiten zu erledigen. Nach wie vor bestehen
rund um Home Office Absetzmöglichkeiten, die oft nicht genutzt
werden. Weiters kann 2023 erstmals auch ein Öffi-Ticket mit dem
Pendlerpauschale kombiniert werden“, so Wilfried Krammer, Partner bei
Deloitte Österreich.
Zwtl.: Steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer als Werbungskosten
Die Möglichkeit, sämtliche Kosten wie beispielsweise Miete, Strom
oder die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände für ein
Arbeitszimmer abzusetzen, besteht nur dann, wenn das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. In der
Vergangenheit hat das Finanzamt diese Voraussetzung nur bei sehr
wenigen Berufsbildern wie Gutachtern, Schriftstellern oder
Teleworkern ohne arbeitgebereigenen Arbeitsplatz als erfüllt
angesehen. „Seit Inkrafttreten des Home-Office-Pakets muss Home
Office zwischen Dienstgeber und Dienstnehmenden schriftlich
vereinbart werden. Wird dabei geregelt, dass zwingend mehr als 50 %
der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten ist, kann der Nachweis,
dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt,
leichter erbracht werden“, erklärt der Steuerexperte.
Zwtl.: Home-Office-Pauschale und Differenzwerbungskosten für Remote
Working
Für Fälle, in denen kein steuerliches Arbeitszimmer vorliegt, kann
das Home-Office-Pauschale geltend gemacht werden. Dabei kann der
Dienstgeber für maximal 100 Tage pro Jahr im Home Office EUR 3,- pro
Tag steuerfrei an seine Dienstnehmenden ausbezahlen. Der maximale
jährliche Betrag beläuft sich folglich auf EUR 300,-. „Ein Tipp von
Deloitte dazu: Leistet der Arbeitgeber keinen Kostenersatz oder nicht
die vollen EUR 3,- pro Tag, kann der Differenzbetrag im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung als sogenannte Differenzwerbungskosten
steuerlich abgesetzt werden“, weiß Wilfried Krammer.
Zwtl.: Arbeitsmittel als Werbungskosten
Privatpersonen können Ausgaben für die Anschaffung von
Gegenständen, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich
geltend machen. Betragen die Anschaffungskosten von solchen
abnutzbaren Gegenständen mehr als EUR 1.000,- (inkl. USt), dürfen
diese jedoch nur über ihre Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung
abgesetzt werden. Anschaffungen noch vor dem Jahresende lohnen sich
daher steuerlich, da jedenfalls noch eine Halbjahresabschreibung
zusteht. Doch Vorsicht: Anschaffungskosten von digitalen
Arbeitsmitteln wie beispielsweise Computer, Laptop, Maus, Drucker und
Webcams müssen um das Home-Office-Pauschale gekürzt werden.
Zwtl.: Ergonomisch geeignetes Mobiliar
Hat man 2023 mindestens 26 Tage im Home Office gearbeitet, können
zusätzlich Kosten für bestimmtes Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl
oder Tischlampen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig dabei:
Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt nicht wie üblich über
die Nutzungsdauer, sondern ist mit einem jährlichen Höchstbetrag von
EUR 300,- beschränkt.
Zwtl.: Pendlerpauschale und Öffi-Ticket
Wurden bisher die Kosten für ein Öffi-Ticket durch den Arbeitgeber
ersetzt, war das Pendlerpauschale für diese Fahrtstrecke
ausgeschlossen. Ab 2023 wird das Pendlerpauschale nur mehr um den
Wert des zur Verfügung gestellten Öffi-Tickets gekürzt und der
Differenzbetrag kann steuermindernd abgesetzt werden. Zum Jahresende
sollte man daher prüfen, ob einem nicht doch die Berechtigung auf das
Pendlerpauschale zusteht. Die Höhe ist dabei sowohl von der
Fahrtstrecke als auch von der Anzahl der Pendler-Tage abhängig. Die
Anspruchsvoraussetzung ist bereits ab vier Tagen im Monat erfüllt.
„Wurde das Pendlerpauschale nicht im Rahmen der Lohnverrechnung
berücksichtigt, kann eine Beantragung im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Die Geltendmachung zahlt sich 2023
besonders aus, da für den Zeitraum Jänner bis Juni die Sätze des
Pendlerpauschales um 50 % erhöht wurden“, ergänzt Wilfried Krammer.
Zwtl.: Freiwilligenpauschale
Ab dem neuen Jahr können alle gemeinnützigen Einrichtungen das
sogenannte kleine Freiwilligenpauschale in Höhe von maximal EUR 30,-
pro Kalendertag und maximal EUR 1.000,- im Kalenderjahr steuerfrei an
freiwillige Helfer ausbezahlen. Mildtätige Einrichtungen können das
große Freiwilligenpauschale von maximal EUR 50,- pro Kalendertag und
maximal EUR 3.000,- im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlen. Auf Grund
der Steuerfreiheit ab 2024 sollte der Zufluss derartiger
Aufwandsentschädigungen in das neue Jahr verschoben werden.
Zwtl.: Aktien- und Kryptogewinne
Im Zuge des Hypes rund um Artifical Intelligence haben sich die
Aktien der Chiphersteller wie etwa Nvidia seit Jahresbeginn teilweise
verdreifacht. Gewinnmitnahmen noch vor Jahresbeginn machen steuerlich
insbesondere dann Sinn, wenn Verluste aus anderen Aktienpositionen
oder Kryptowährungen realisiert werden können. Dadurch können die
Gewinne mit den Verlusten ausgeglichen und die
Kapitalertragsteuerlast reduziert werden. Auch der Kryptofrühling
dürfte eingeläutet sein: So haben Kryptowährungen wie zum Beispiel
Solana 2023 um mehr als 400 % an Wert zugelegt. Möchte man Gewinne
absichern, ohne dabei eine Besteuerung auszulösen, können volatile
Kryptowährungen steuerfrei gegen weniger volatile Kryptowährungen wie
beispielsweise Stablecoins getauscht werden.
Zum Download:
[Foto Wilfried Krammer Credits Deloitte/feelimage
] (
https://go.ots.at/HPXShr6U)
Deloitte Österreich ist der führende Anbieter von Professional
Services. Mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 14
Standorten werden Unternehmen und Institutionen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory
und Risk Advisory betreut. Kundinnen und Kunden profitieren von der
umfassenden Expertise sowie tiefgehenden Branchen-Insights. Deloitte
Legal und Deloitte Digital vervollständigen das umfangreiche
Serviceangebot. Deloitte versteht sich als smarter Impulsgeber für
den Wirtschaftsstandort Österreich. Der Deloitte Future Fund setzt
Initiativen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich. Als
Arbeitgeber verfolgt Deloitte den Anspruch, "Best place to work" zu
sein. Mehr unter [www.deloitte.at] (
http://www.deloitte.at/).
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“),
dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren
verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL
(„Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit
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unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig
verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL
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nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt
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