Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Deloitte Checkliste: Steuertipps für Privatpersonen zum Jahresende

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



07.12.2023, 7383 Zeichen

Wien (OTS) - Schleppende Lohnverhandlungen und die Teuerung drücken auf die Stimmung der Österreicherinnen und Österreicher. Umso wichtiger ist es heuer kurz vor dem Jahreswechsel noch steuerliche Angelegenheiten zu klären und sich etwaige steuerliche Entlastungen zu sichern. Wie Privatpersonen noch vor Jahresende Steuern sparen können, verrät Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.
Zum Jahreswechsel gibt es einige Möglichkeiten, um steuerliche Ausgaben abzusetzen. „Privatpersonen sollten sich jetzt Zeit nehmen, um ihre Steuerangelegenheiten zu erledigen. Nach wie vor bestehen rund um Home Office Absetzmöglichkeiten, die oft nicht genutzt werden. Weiters kann 2023 erstmals auch ein Öffi-Ticket mit dem Pendlerpauschale kombiniert werden“, so Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.
Zwtl.: Steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer als Werbungskosten
Die Möglichkeit, sämtliche Kosten wie beispielsweise Miete, Strom oder die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände für ein Arbeitszimmer abzusetzen, besteht nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. In der Vergangenheit hat das Finanzamt diese Voraussetzung nur bei sehr wenigen Berufsbildern wie Gutachtern, Schriftstellern oder Teleworkern ohne arbeitgebereigenen Arbeitsplatz als erfüllt angesehen. „Seit Inkrafttreten des Home-Office-Pakets muss Home Office zwischen Dienstgeber und Dienstnehmenden schriftlich vereinbart werden. Wird dabei geregelt, dass zwingend mehr als 50 % der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten ist, kann der Nachweis, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, leichter erbracht werden“, erklärt der Steuerexperte.
Zwtl.: Home-Office-Pauschale und Differenzwerbungskosten für Remote Working
Für Fälle, in denen kein steuerliches Arbeitszimmer vorliegt, kann das Home-Office-Pauschale geltend gemacht werden. Dabei kann der Dienstgeber für maximal 100 Tage pro Jahr im Home Office EUR 3,- pro Tag steuerfrei an seine Dienstnehmenden ausbezahlen. Der maximale jährliche Betrag beläuft sich folglich auf EUR 300,-. „Ein Tipp von Deloitte dazu: Leistet der Arbeitgeber keinen Kostenersatz oder nicht die vollen EUR 3,- pro Tag, kann der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als sogenannte Differenzwerbungskosten steuerlich abgesetzt werden“, weiß Wilfried Krammer.
Zwtl.: Arbeitsmittel als Werbungskosten
Privatpersonen können Ausgaben für die Anschaffung von Gegenständen, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich geltend machen. Betragen die Anschaffungskosten von solchen abnutzbaren Gegenständen mehr als EUR 1.000,- (inkl. USt), dürfen diese jedoch nur über ihre Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung abgesetzt werden. Anschaffungen noch vor dem Jahresende lohnen sich daher steuerlich, da jedenfalls noch eine Halbjahresabschreibung zusteht. Doch Vorsicht: Anschaffungskosten von digitalen Arbeitsmitteln wie beispielsweise Computer, Laptop, Maus, Drucker und Webcams müssen um das Home-Office-Pauschale gekürzt werden.
Zwtl.: Ergonomisch geeignetes Mobiliar
Hat man 2023 mindestens 26 Tage im Home Office gearbeitet, können zusätzlich Kosten für bestimmtes Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Tischlampen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig dabei: Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt nicht wie üblich über die Nutzungsdauer, sondern ist mit einem jährlichen Höchstbetrag von EUR 300,- beschränkt.
Zwtl.: Pendlerpauschale und Öffi-Ticket
Wurden bisher die Kosten für ein Öffi-Ticket durch den Arbeitgeber ersetzt, war das Pendlerpauschale für diese Fahrtstrecke ausgeschlossen. Ab 2023 wird das Pendlerpauschale nur mehr um den Wert des zur Verfügung gestellten Öffi-Tickets gekürzt und der Differenzbetrag kann steuermindernd abgesetzt werden. Zum Jahresende sollte man daher prüfen, ob einem nicht doch die Berechtigung auf das Pendlerpauschale zusteht. Die Höhe ist dabei sowohl von der Fahrtstrecke als auch von der Anzahl der Pendler-Tage abhängig. Die Anspruchsvoraussetzung ist bereits ab vier Tagen im Monat erfüllt. „Wurde das Pendlerpauschale nicht im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt, kann eine Beantragung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Die Geltendmachung zahlt sich 2023 besonders aus, da für den Zeitraum Jänner bis Juni die Sätze des Pendlerpauschales um 50 % erhöht wurden“, ergänzt Wilfried Krammer.
Zwtl.: Freiwilligenpauschale
Ab dem neuen Jahr können alle gemeinnützigen Einrichtungen das sogenannte kleine Freiwilligenpauschale in Höhe von maximal EUR 30,- pro Kalendertag und maximal EUR 1.000,- im Kalenderjahr steuerfrei an freiwillige Helfer ausbezahlen. Mildtätige Einrichtungen können das große Freiwilligenpauschale von maximal EUR 50,- pro Kalendertag und maximal EUR 3.000,- im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlen. Auf Grund der Steuerfreiheit ab 2024 sollte der Zufluss derartiger Aufwandsentschädigungen in das neue Jahr verschoben werden.
Zwtl.: Aktien- und Kryptogewinne
Im Zuge des Hypes rund um Artifical Intelligence haben sich die Aktien der Chiphersteller wie etwa Nvidia seit Jahresbeginn teilweise verdreifacht. Gewinnmitnahmen noch vor Jahresbeginn machen steuerlich insbesondere dann Sinn, wenn Verluste aus anderen Aktienpositionen oder Kryptowährungen realisiert werden können. Dadurch können die Gewinne mit den Verlusten ausgeglichen und die Kapitalertragsteuerlast reduziert werden. Auch der Kryptofrühling dürfte eingeläutet sein: So haben Kryptowährungen wie zum Beispiel Solana 2023 um mehr als 400 % an Wert zugelegt. Möchte man Gewinne absichern, ohne dabei eine Besteuerung auszulösen, können volatile Kryptowährungen steuerfrei gegen weniger volatile Kryptowährungen wie beispielsweise Stablecoins getauscht werden.
Zum Download:
[Foto Wilfried Krammer Credits Deloitte/feelimage ] (https://go.ots.at/HPXShr6U)
Deloitte Österreich ist der führende Anbieter von Professional Services. Mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 14 Standorten werden Unternehmen und Institutionen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory betreut. Kundinnen und Kunden profitieren von der umfassenden Expertise sowie tiefgehenden Branchen-Insights. Deloitte Legal und Deloitte Digital vervollständigen das umfangreiche Serviceangebot. Deloitte versteht sich als smarter Impulsgeber für den Wirtschaftsstandort Österreich. Der Deloitte Future Fund setzt Initiativen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich. Als Arbeitgeber verfolgt Deloitte den Anspruch, "Best place to work" zu sein. Mehr unter [www.deloitte.at] (http://www.deloitte.at/).
Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about. Deloitte Legal bezieht sich auf die ständige Kooperation mit Jank Weiler Operenyi, der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei im internationalen Deloitte Legal Netzwerk.

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #640: Ultimo April-Handel, Sparplan-Boost bei der Erste Group, Poetry Slam für die Finanzbranche, VIG vs. Coba




 

Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Immofinanz, Palfinger, Warimpex, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, EVN, Rosgix, S Immo, Erste Group, Österreichische Post, Cleen Energy, Marinomed Biotech, Pierer Mobility, RBI, Addiko Bank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.


Random Partner

RWT AG
Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH wurde 1999 von den beiden Geschäftsführern Hannes Hornegger und Reinhard Thor gegründet. Seitdem ist das Unternehmen kontinuierlich, auf einen derzeitigen Stand von ca. 30 Mitarbeitern, gewachsen. Das Unternehmen ist in den Bereichen Werkzeugbau, Formenbau, Prototypenbau und Baugruppenfertigung tätig und stellt des Weiteren moderne Motorkomponenten und Präzisionsteile her.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2H9F5
AT0000A39G83
AT0000A2C5F8
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Strabag(1), Uniqa(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Kontron(1)
    Star der Stunde: Rosenbauer 0.84%, Rutsch der Stunde: RBI -2.23%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(3)
    Star der Stunde: Bawag 1.39%, Rutsch der Stunde: Austriacard Holdings AG -1.61%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(3)
    Star der Stunde: RBI 1.43%, Rutsch der Stunde: Austriacard Holdings AG -0.91%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Palfinger(1)
    Star der Stunde: Immofinanz 0.87%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.66%

    Featured Partner Video

    Klassiker und Tragödien

    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. April 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. A...

    Books josefchladek.com

    Vladyslav Krasnoshchok
    Bolnichka (Владислава Краснощока
    2023
    Moksop

    Christian Reister
    Nacht und Nebel
    2023
    Safelight

    Cristina de Middel
    Gentlemen's Club
    2023
    This Book is True

    Dominic Turner
    False friends
    2023
    Self published

    Naotaka Hirota
    La Scène de la Locomotive à Vapeur
    1975
    Yomiuri Shimbun

    Deloitte Checkliste: Steuertipps für Privatpersonen zum Jahresende


    07.12.2023, 7383 Zeichen

    Wien (OTS) - Schleppende Lohnverhandlungen und die Teuerung drücken auf die Stimmung der Österreicherinnen und Österreicher. Umso wichtiger ist es heuer kurz vor dem Jahreswechsel noch steuerliche Angelegenheiten zu klären und sich etwaige steuerliche Entlastungen zu sichern. Wie Privatpersonen noch vor Jahresende Steuern sparen können, verrät Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.
    Zum Jahreswechsel gibt es einige Möglichkeiten, um steuerliche Ausgaben abzusetzen. „Privatpersonen sollten sich jetzt Zeit nehmen, um ihre Steuerangelegenheiten zu erledigen. Nach wie vor bestehen rund um Home Office Absetzmöglichkeiten, die oft nicht genutzt werden. Weiters kann 2023 erstmals auch ein Öffi-Ticket mit dem Pendlerpauschale kombiniert werden“, so Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich.
    Zwtl.: Steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer als Werbungskosten
    Die Möglichkeit, sämtliche Kosten wie beispielsweise Miete, Strom oder die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände für ein Arbeitszimmer abzusetzen, besteht nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. In der Vergangenheit hat das Finanzamt diese Voraussetzung nur bei sehr wenigen Berufsbildern wie Gutachtern, Schriftstellern oder Teleworkern ohne arbeitgebereigenen Arbeitsplatz als erfüllt angesehen. „Seit Inkrafttreten des Home-Office-Pakets muss Home Office zwischen Dienstgeber und Dienstnehmenden schriftlich vereinbart werden. Wird dabei geregelt, dass zwingend mehr als 50 % der Arbeitszeit im Home Office zu arbeiten ist, kann der Nachweis, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, leichter erbracht werden“, erklärt der Steuerexperte.
    Zwtl.: Home-Office-Pauschale und Differenzwerbungskosten für Remote Working
    Für Fälle, in denen kein steuerliches Arbeitszimmer vorliegt, kann das Home-Office-Pauschale geltend gemacht werden. Dabei kann der Dienstgeber für maximal 100 Tage pro Jahr im Home Office EUR 3,- pro Tag steuerfrei an seine Dienstnehmenden ausbezahlen. Der maximale jährliche Betrag beläuft sich folglich auf EUR 300,-. „Ein Tipp von Deloitte dazu: Leistet der Arbeitgeber keinen Kostenersatz oder nicht die vollen EUR 3,- pro Tag, kann der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als sogenannte Differenzwerbungskosten steuerlich abgesetzt werden“, weiß Wilfried Krammer.
    Zwtl.: Arbeitsmittel als Werbungskosten
    Privatpersonen können Ausgaben für die Anschaffung von Gegenständen, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich geltend machen. Betragen die Anschaffungskosten von solchen abnutzbaren Gegenständen mehr als EUR 1.000,- (inkl. USt), dürfen diese jedoch nur über ihre Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung abgesetzt werden. Anschaffungen noch vor dem Jahresende lohnen sich daher steuerlich, da jedenfalls noch eine Halbjahresabschreibung zusteht. Doch Vorsicht: Anschaffungskosten von digitalen Arbeitsmitteln wie beispielsweise Computer, Laptop, Maus, Drucker und Webcams müssen um das Home-Office-Pauschale gekürzt werden.
    Zwtl.: Ergonomisch geeignetes Mobiliar
    Hat man 2023 mindestens 26 Tage im Home Office gearbeitet, können zusätzlich Kosten für bestimmtes Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Tischlampen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig dabei: Die Verteilung der Anschaffungskosten erfolgt nicht wie üblich über die Nutzungsdauer, sondern ist mit einem jährlichen Höchstbetrag von EUR 300,- beschränkt.
    Zwtl.: Pendlerpauschale und Öffi-Ticket
    Wurden bisher die Kosten für ein Öffi-Ticket durch den Arbeitgeber ersetzt, war das Pendlerpauschale für diese Fahrtstrecke ausgeschlossen. Ab 2023 wird das Pendlerpauschale nur mehr um den Wert des zur Verfügung gestellten Öffi-Tickets gekürzt und der Differenzbetrag kann steuermindernd abgesetzt werden. Zum Jahresende sollte man daher prüfen, ob einem nicht doch die Berechtigung auf das Pendlerpauschale zusteht. Die Höhe ist dabei sowohl von der Fahrtstrecke als auch von der Anzahl der Pendler-Tage abhängig. Die Anspruchsvoraussetzung ist bereits ab vier Tagen im Monat erfüllt. „Wurde das Pendlerpauschale nicht im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt, kann eine Beantragung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Die Geltendmachung zahlt sich 2023 besonders aus, da für den Zeitraum Jänner bis Juni die Sätze des Pendlerpauschales um 50 % erhöht wurden“, ergänzt Wilfried Krammer.
    Zwtl.: Freiwilligenpauschale
    Ab dem neuen Jahr können alle gemeinnützigen Einrichtungen das sogenannte kleine Freiwilligenpauschale in Höhe von maximal EUR 30,- pro Kalendertag und maximal EUR 1.000,- im Kalenderjahr steuerfrei an freiwillige Helfer ausbezahlen. Mildtätige Einrichtungen können das große Freiwilligenpauschale von maximal EUR 50,- pro Kalendertag und maximal EUR 3.000,- im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlen. Auf Grund der Steuerfreiheit ab 2024 sollte der Zufluss derartiger Aufwandsentschädigungen in das neue Jahr verschoben werden.
    Zwtl.: Aktien- und Kryptogewinne
    Im Zuge des Hypes rund um Artifical Intelligence haben sich die Aktien der Chiphersteller wie etwa Nvidia seit Jahresbeginn teilweise verdreifacht. Gewinnmitnahmen noch vor Jahresbeginn machen steuerlich insbesondere dann Sinn, wenn Verluste aus anderen Aktienpositionen oder Kryptowährungen realisiert werden können. Dadurch können die Gewinne mit den Verlusten ausgeglichen und die Kapitalertragsteuerlast reduziert werden. Auch der Kryptofrühling dürfte eingeläutet sein: So haben Kryptowährungen wie zum Beispiel Solana 2023 um mehr als 400 % an Wert zugelegt. Möchte man Gewinne absichern, ohne dabei eine Besteuerung auszulösen, können volatile Kryptowährungen steuerfrei gegen weniger volatile Kryptowährungen wie beispielsweise Stablecoins getauscht werden.
    Zum Download:
    [Foto Wilfried Krammer Credits Deloitte/feelimage ] (https://go.ots.at/HPXShr6U)
    Deloitte Österreich ist der führende Anbieter von Professional Services. Mit rund 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 14 Standorten werden Unternehmen und Institutionen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory betreut. Kundinnen und Kunden profitieren von der umfassenden Expertise sowie tiefgehenden Branchen-Insights. Deloitte Legal und Deloitte Digital vervollständigen das umfangreiche Serviceangebot. Deloitte versteht sich als smarter Impulsgeber für den Wirtschaftsstandort Österreich. Der Deloitte Future Fund setzt Initiativen im gesellschaftlichen und sozialen Bereich. Als Arbeitgeber verfolgt Deloitte den Anspruch, "Best place to work" zu sein. Mehr unter [www.deloitte.at] (http://www.deloitte.at/).
    Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about. Deloitte Legal bezieht sich auf die ständige Kooperation mit Jank Weiler Operenyi, der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei im internationalen Deloitte Legal Netzwerk.

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #640: Ultimo April-Handel, Sparplan-Boost bei der Erste Group, Poetry Slam für die Finanzbranche, VIG vs. Coba




     

    Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Immofinanz, Palfinger, Warimpex, Flughafen Wien, Austriacard Holdings AG, EVN, Rosgix, S Immo, Erste Group, Österreichische Post, Cleen Energy, Marinomed Biotech, Pierer Mobility, RBI, Addiko Bank, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.


    Random Partner

    RWT AG
    Die Firma RWT Hornegger & Thor GmbH wurde 1999 von den beiden Geschäftsführern Hannes Hornegger und Reinhard Thor gegründet. Seitdem ist das Unternehmen kontinuierlich, auf einen derzeitigen Stand von ca. 30 Mitarbeitern, gewachsen. Das Unternehmen ist in den Bereichen Werkzeugbau, Formenbau, Prototypenbau und Baugruppenfertigung tätig und stellt des Weiteren moderne Motorkomponenten und Präzisionsteile her.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2H9F5
    AT0000A39G83
    AT0000A2C5F8
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Strabag(1), Uniqa(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Kontron(1)
      Star der Stunde: Rosenbauer 0.84%, Rutsch der Stunde: RBI -2.23%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Kontron(3)
      Star der Stunde: Bawag 1.39%, Rutsch der Stunde: Austriacard Holdings AG -1.61%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: Kontron(3)
      Star der Stunde: RBI 1.43%, Rutsch der Stunde: Austriacard Holdings AG -0.91%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Palfinger(1)
      Star der Stunde: Immofinanz 0.87%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.66%

      Featured Partner Video

      Klassiker und Tragödien

      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. April 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. A...

      Books josefchladek.com

      Jerker Andersson
      Found Diary
      2024
      Self published

      Kurama
      erotiCANA
      2023
      in)(between gallery

      Futures
      On the Verge
      2023
      Void

      Martin Frey & Philipp Graf
      Spurensuche 2023
      2023
      Self published

      Valie Export
      Körpersplitter
      1980
      Veralg Droschl