23.06.2023, 26172 Zeichen
MSCI Inc. (NYSE: MSCI), ein führender Anbieter von wichtigen Entscheidungshilfen und Dienstleistungen für die globale Investmentgemeinschaft, gab heute die Ergebnisse der Überprüfung der MSCI-Marktklassifizierungen 2023 (Market Classification Review) bekannt. Kernpunkte des diesjährigen Berichts:
„Angesichts der schwierigen makroökonomischen Lage weltweit ist auf verschiedenen Märkten eine niedrige Devisenliquidität festzustellen, was institutionellen Investoren die Rückführung von Kapital erschwert“, sagte Dr. Dimitris Melas, Global Head of Index Research and Product Development und Chairman des MSCI Index Policy Committee. „Wir beobachten die sich abzeichnenden Schwierigkeiten in bestimmten Schwellen- und Grenzmärkten sehr genau.“
Dr. Melas fügte hinzu: „Trotz dieser Bedingungen haben gewisse Märkte, wie beispielsweise Korea, Pläne zur Verbesserung der Zugänglichkeit für ausländische Anleger vorgeschlagen. Diese Bemühungen werden, sofern sie in Kraft treten, der Konsultation mit Marktteilnehmern unterzogen, um ihre Auswirkungen und Wirksamkeit zu bewerten.“
Marktzugänglichkeit in Korea
MSCI anerkennt und begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit zum koreanischen Aktienmarkt zu verbessern.
Im Februar 2023 enthüllte das Wirtschafts- und Finanzministerium (Ministry of Economy and Finance, MOEF) anstehende Verbesserungen der Struktur des koreanischen Devisenmarkts (FX), darunter die Erlaubnis für ausländische Institutionen nach ihrer Registrierung am Onshore-Interbanken-Devisenmarkt teilzunehmen, die Erweiterung der Handelszeiten sowie Veränderungen der Infrastruktur, um eine bessere Ausrichtung an globalen Devisenmärkten zu erzielen. Die vollständige Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2024 nach Abschluss einer sechsmonatigen Versuchsphase geplant.
Im Januar 2023 kündigte die Financial Services Commission (FSC) anstehende Kapitalmarktverbesserungen an. Dazu gehört der Ersatz des Investor Registration Certificate (IRC)-Systems durch Legal Entity Identifiers (LEI) für Unternehmen, womit die Berichterstattung für Endanleger unter Omnibus-Konten entfällt und die Ex-post-Berichterstattung auf OTC-Transaktionen erweitert wird. Diese Verbesserungen sollen vor Anfang 2024 umgesetzt werden, abhängig von der Entwicklung der nötigen IT-Systeme.
Die FSC verpflichtet koreanische Unternehmen zur Offenlegung in englischer Sprache. Dies wird je nach Größe der Vermögenswerte und Anteil der ausländischen Beteiligung stufenweise eingeführt. In den Jahren 2024 und 2025 müssen zunächst nur am KOSPI gelistete Unternehmen mit Vermögenswerten ab 10 Billionen KRW oder einer ausländischen Beteiligung von mindestens 30 % (und Vermögenswerten zwischen 2 und 10 Billionen KRW) die neuen Offenlegungsvorschriften erfüllen. Ab 2026 sind davon auch Unternehmen mit Vermögenswerten ab 2 Billionen KRW betroffen. Ferner haben die FSC und das MOEF dieses Jahr Updates zu den Regeln für die Dividendenausschüttung angekündigt, die 2024 umgesetzt werden sollen.
Es wird daran erinnert, dass in den Jahren von 2009 bis 2014 für die MSCI-Korea-Indizes eine Umstufung vom Status „Emerging Market“ auf „Developed Market“ in Betracht gezogen wurde. Während und im Anschluss an diese Periode stellten Marktteilnehmer die begrenzte Konvertierbarkeit des Koreanischen Won auf dem Offshore-Währungsmarkt, die Rigidität des ID-Systems, das Sachkapitaltransfers und Off‐Exchange-Transaktionen mühsam macht, sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Investmentinstrumenten als wichtige Bedenken heraus. Es sei darauf hingewiesen, dass die geplanten Reformen nicht den Problemen gerecht werden, die sich aus den von der lokalen Börse auferlegten Einschränkungen bei der Verwendung von Börsendaten zur Erstellung von Finanzprodukten ergeben.
Damit MSCI die Aufnahme einer Konsultation zu einer möglichen Neuklassifizierung von Korea in Betracht zieht, müssen drei Dinge passieren. Erstens müssen geplante Reformen angekündigt werden, was die koreanischen Behörden Anfang des Jahres taten, jedoch unter Ausschluss der Einschränkungen bei der Verwendung von Börsendaten. Zweitens müssen die angekündigten Reformen umgesetzt werden. Dieser Schritt wird von koreanischen Behörden voraussichtlich gegen Ende 2023 erfolgen. Und drittens müssen internationale Anleger die umgesetzten Reformen in der Praxis erfahren können. Dieser Schritt kann nur abgeschlossen werden, nachdem Investoren ausreichend Zeit hatten, die Wirksamkeit der Veränderungen zu bewerten. MSCI wird erst mit Marktteilnehmern über die mögliche Neuklassifizierung des koreanischen Aktienmarktes vom Status „Emerging Market“ zum Status „Developed Market“ beraten, nachdem Investoren die Reformen in der Praxis und im Verlauf der Zeit erfahren konnten.
Mögliche Neuklassifizierung der MSCI Nigeria-Indizes als eigenständiger Markt (Standalone Market)
MSCI gab heute bekannt, dass es die Konsultation mit Marktteilnehmern zur möglichen Neuklassifizierung der MSCI Nigeria-Indizes bis zum 29. September 2023 fortsetzen und die entsprechenden Ergebnisse spätestens am 31. Oktober 2023 bekanntgeben wird.
Probleme bei der Liquidität des Devisenmarktes haben die Zugänglichkeit des nigerianischen Aktienmarktes weiterhin erschwert. Seit Beginn dieser Probleme im März 2020 gab es Engpässe bei der US-Dollar-Liquidität im Markt, was zu anhaltenden Bedenken bezüglich der Rückführung von Kapital und einer Lücke zwischen dem parallelen und offiziellen Wechselkurs für die Nigerianische Naira führte. Für internationale institutionelle Investoren bedeutete dies fortlaufende Probleme bei der Replizierbarkeit von Indizes und Investierbarkeit. Das aus der Konsultation hervorgehende Feedback von Marktteilnehmern deutet darauf hin, dass die begrenzte Zugänglichkeit des nigerianischen Aktienmarktes – infolge der mangelnden Liquidität am Devisenmarkt – dessen Streichung vom MSCI-Grenzmarkt-Index rechtfertigen würde.
Am 14. Juni 2023 kündigte die Zentralbank von Nigeria operative Veränderungen am Devisenmarkt mit sofortiger Wirkung an, darunter die Abschaffung der bisherigen FX-Marktsegmentierung, die Zusammenführung aller Sektoren in das „Investors and Exporters Window“ und die Wiedereinsetzung des „Willing Buyer, Willing Seller“-Modells ohne Höchstsatzvereinbarung.
„Wir haben uns dafür entschieden, die Konsultation zu verlängern, damit sich die Liquiditätssituation am nigerianischen Devisenmarkt stabilisieren kann, insbesondere nachdem die Zentralbank von Nigeria vor Kurzem Maßnahmen zur Abschaffung des Systems mehrerer Wechselkurse ergriffen hat“, erklärte Jean-Maurice Ladure, Global Head of Index Management Research und Mitglied des MSCI Index Policy Committee. „Wir werden die Auswirkungen dieser Maßnahmen im Kontext der Marktzugänglichkeit bewerten, insbesondere in Bezug auf die Abwicklung der FX-Warteschlange während des Kapitalrückführungsprozesses. Sollten Marktteilnehmer während unserer verlängerten Konsultationsphase keine solche Verbesserungen feststellen, würde dies bestätigen, dass die Erleichterung von Zu- und Abflüssen von Kapital in den MSCI-Nigeria-Indizes nicht den von Grenzmärkten erwarteten Standards entspricht.“
Der Marktzugänglichkeitsbericht für Nigeria spiegelt sich im Bericht „MSCI 2023 Global Market Accessibility Review“ wider. Dieser ist unter https://www.msci.com/market-classification verfügbar.
Verschlechterung der Marktzugänglichkeit des ägyptischen Aktienmarktes
Die niedrige Liquidität auf dem Devisenmarkt hat die Marktzugänglichkeit in Ägypten verschlechtert. Vor allem hat sich laut Berichten von Marktteilnehmern erneut eine Warteschlange für US-Dollar-Liquidität gebildet, die Investoren eine zügige Kapitalrückfuhr unmöglich macht. Demzufolge führte MSCI im Mai 2023 eine Sonderregelung für die MSCI Egypt-Indizes ein, um die Zahl der Änderungen in verbundenen Indizes zu reduzieren und Bedenken hinsichtlich Index-Replizierung abzumildern.
MSCI begrüßt Feedback zur Zugänglichkeit des ägyptischen Aktienmarktes und wird die Situation weiterhin genau beobachten. Im Falle einer weiteren Verschlechterung der Marktzugänglichkeit in Ägypten wird MSCI möglicherweise eine Konsultation zum Vorschlag einer Neuklassifizierung der MSCI Egypt-Indizes vom Status „Emerging Markets“ zu „Frontier“ oder „Standalone Markets“ einleiten, wobei dies so früh wie möglich und mit genügend Vorlaufzeit vor der Umsetzung geschehen würde.
Probleme bei der Marktzugänglichkeit in Sri Lanka, Kenia und Bangladesch
Eine Reihe von Grenzmärkten sind von fortlaufenden Problemen bei der Marktzugänglichkeit betroffen, was sich negativ auf die Replizierbarkeit von Indizes auswirkt. In Kenia bleibt die Warteschlange für US-Dollar auf dem Devisenmarkt bestehen und führt zu Verzögerungen für Investoren bei der Rückführung von Kapital. Ferner ist die Aktivität auf dem Devisenmarkt in Sri Lanka eingeschränkt inmitten der breiteren wirtschaftlichen Probleme des Landes. Die Börsenaufsichtsbehörde in Bangladesch hat erneut für alle an Aktienbörsen in Bangladesch gehandelten Wertpapiere Preisuntergrenzen eingeführt. Dies hat zu einem merklichen Rückgang der Handelsliquidität geführt. Infolgedessen wird MSCI die Sonderbehandlung dieser Märkte fortsetzen, um die Zahl der Änderungen bei relevanten Indizes auf einem Minimum zu halten und Bedenken hinsichtlich Index-Replizierbarkeit abzuschwächen.
MSCI begrüßt Feedback zur Zugänglichkeit des Aktienmarktes in Sri Lanka, Kenia und Bangladesch und wird sich im Falle weiterer Entwicklungen mit Marktteilnehmern beraten.
Jüngste Entwicklungen bei Abrechnungszyklen von Wertpapieren
Die Angleichung von Abrechnungssystemen ist für die Aufrechterhaltung der Stabilität von Wertpapiermärkten und den Schutz der Vermögenswerte von Anlegern entscheidend. Der Wechsel zu einem kürzeren Abrechnungszyklus (T+1) kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen, darunter ein verbesserter Anlegerschutz, Risikominderung im Finanzsystem, höhere Betriebs- und Kapitaleffizienz sowie verbesserte Resilienz des Wertpapiermarktes. Wichtig ist jedoch, dass dieser Wechsel nicht zu Unwirtschaftlichkeit in Form von Vorfinanzierungsanforderungen oder zusätzlichen Betriebskosten führt.
Bei entwickelten Märkten gaben die USA und Kanada erstmals 2021 ihre Absicht bekannt, zu einem kürzeren Abrechnungszyklus zu wechseln, nämlich von T+2 zu T+1. Dementsprechend unternahmen sie koordinierte Anstrengungen, um einen Implementierungsansatz unter Berücksichtigung potenzieller Auswirkungen und Risiken zu entwickeln. Anfang des Jahres gaben beide Märkte bekannt, dass der Wechsel zu T+1 im Mai 2024 stattfinden wird. Da sich diese Veränderung in den USA und in Kanada vollziehen wird, wäre die globale Angleichung auf allen entwickelten Märkten von großem Vorteil, insbesondere bei der Rebalancierung von globalen Indizes, um Spannungen abzubauen und Überziehungen zu verhindern, vor allem in Anbetracht der derzeit hohen Zinsen. Ein koordinierter Wechsel auf sämtlichen entwickelten Märkten mit der Teilnahme der EU, dem Vereinigten Königreich und Japan wäre ein ideales Szenario. Im Gegenzug wird erwartet, dass aufstrebende Märkte den Wechsel zu T+1 verzögern werden, und zwar bis die fehlende Flexibilität bei der Zyklusberichtigung und die Vorfinanzierungsanforderung in gewissen Märkten angegangen wird.
Indien zum Beispiel vollzog den Wechsel von einem T+2- zu einem T+1-Abrechnungszyklus für das Wertpapiersegment im Jahr 2023. Zunächst meldeten Marktteilnehmer Bedenken an, dass diese Veränderung die Vorfinanzierung von Transaktionen erfordere, um das Erfüllungsrisiko zu mindern, und zu Problemen im Zusammenhang mit der Terminierung der Handelsbestätigung und der Verwaltung von Devisentransaktionen führen könnte. Nach operativen Anpassungen seitens des Securities and Exchange Board of India (SEBI) meldeten internationale institutionelle Investoren den Übergang zu einem kürzeren Zyklus, ganz ohne Probleme.
MSCI wird diese Entwicklungen weiterhin genau beobachten und begrüßt Feedback von Marktteilnehmern in Bezug auf die Verkürzung des Abrechnungszyklus auf Wertpapiermärkten und die Auswirkungen von Settlement-Misalignment über verschiedene Märkte hinweg.
Anstehende Änderungen bei MSCI-Indizes für Grenzmärkte
Im November 2022 gab MSCI die folgenden Änderungen der Methodik bei MSCI-Indizes für Grenzmärkte bekannt: 1) Unabhängige Größenabgrenzungen für Grenzmärkte, die nicht mehr mit entwickelten Märkten verbunden sind, 2) Für jeden einzelnen Grenzmarkt eine Reduzierung der Mindestanzahl an Unternehmen, die Standard-Index-Anforderungen an Größe und Liquidität erfüllen müssen, von zwei Unternehmen auf eins, und 3) Regionale Konsolidierung einzelner Märkte zum Zweck der Index-Konstruktion und -Pflege, sofern angemessen, beginnend bei den baltischen Ländern, d. h. Estland, Litauen und Lettland. Diese Änderungen werden im Rahmen der Indexüberprüfung ab August 2023 in den MSCI-Indizes für Grenzmärkte vorgenommen.
In Anbetracht der aus der Indexüberprüfung im Mai 2024 resultierenden Anforderungen an Größe und Liquidität wird darauf hingewiesen, dass die neuen Größenabgrenzungen für Grenzmärkte bei der Überprüfung der MSCI-Marktklassifizierung 2024 Anwendung finden.
-Ende-
Über MSCI
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